Eigenes AIP?

Forum - Fliegen & Reisen
  • Das Wetter ist wunderbar fliegbar heute, wer es vor Sunset an den Flugplatz schafft - nichts wie raus es ist herrlich. Ganz egal ob mit originalem, digitalem oder kopierten Anflugblatt…!

    FD darf statt dessen Zuhause bleiben und noch ein paar Paragraphen rezitieren… 
  • Der Flieger ist für nächsten Sonntag schon gebucht. Ich freu mich schon :-)
  • Bananenbieger schrieb:
    Egal ob Du nun die AIP als ganzen Betrachtest oder jedes einzelne Blatt als ein Werk ... Weil der Gesetzgeber mit dem UrhG dies genau so beabsichtigt hat. 
    Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke.
    In Übrigen hatte ich in den letzten Tagen ein Telefonat mit der entsprechenden Abteilung der DFS, die genau diese Auffassung vertritt und solches Tun auch verfolgt, sofern sie dessen habhaft wird.


    Michael

    mike.romeo schrieb:
    FD darf statt dessen Zuhause bleiben und noch ein paar Paragraphen rezitieren… 
    FD darf von Dunkel bis Dunkel arbeiten!
  • Ich bin einfach nur noch fassungslos,
    in absolut jedem Thread findet der Herr Dentist ein Haar in der Suppe, ich hätte überhaupt nicht die Zeit
    um mich um solche Haarspaltereien zu kümmern und mein Zahnarzt der widerum ein guter Freund von mir ist
    bestimmt auch nicht.

    Stefan
  • Hallo!

    > Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden
    > Monat ein neues eigenständiges Werk.

    Das ist vollkommen richtig, jedoch für die hier
    besprochene Fragestellung absolut unrelevant!

    Michael, nochmal für Dich:

    Pilot Hans im Glück macht mit seinem UL Flieger
    einen Ausflug zu einem landschaftlich schön
    gelegenen Flugplatz um dort einen Kaffee zu
    trinken.
    Nach seiner Landung wird er dort vom BFLer zu
    einer stichprobenartigen Routinekontrolle gebeten.
    Hans im Glück legt dem BFLer alle mitzuführenden
    und korrerkt vorhandenen Papiere und Lizenzen vor.

    Desweiteren gibt er an, dass er sich vor Antritt
    seines Fluges mit allen für den Flug notwenigen
    Informationen versorgt hat.

    Obwohl Hans im Glück damit schon allen seinen
    Pflichten ausreichend nachgekommen ist, fragt
    der BFLer nochmal freundlich nach, ob Hans ihm
    das eventuell auch noch irgendwie nachweisen könne.

    Da Hans im Glück ein sehr gewissenhafter und kooperativer
    Pilot ist, kann er das sogar anhand einer mitgeführten
    Karte, welche alle relevanten und aktuellen
    Luffahrtinformationen enthält, sowie einer kopierten
    Sichtanflugkarte des Flugplatzes demonstrieren.

    Was wird geschehen?


    [ ] Da der BFLer nichts Besseres zu tun hat, als sich selbst
        zum Erfüllungsgehilfen der DFS GmbH in Sachen Urheberrechts-
        streitigkeiten zu ernennen, wird er sofort die Polizei
        hinzuziehen, die kopierte Sichtanflugkarte beschlagnahmen
        und Hans verhaften lassen.
       

    [ ] Garnichts. Der BFLer bedankt sich und wunscht
        Hans noch einen guten Flug


    BlueSky9
  • FlyingDentist schrieb: 
    Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke.
    Was ist daran schwer zu verstehen? Jedes einzelne Werk wird im rechtlich zugestandenen Rahmen kopiert. "Viele Vervielfältigungen vieler Werke" trifft nicht mal die Sache an sich, denn es wären "einzelne Vervielfältigungen vieler Werke". Da das UrhG auf das einzelne Werk abstellt, ist man dann rechtlich wieder bei "einzelnen Vervielfältigungen eines Werkes".

    Übrigens: Auch das altbekannte Mixtape oder die Mix-CD für die Liebste/den Liebsten ist durch das UrhG gedeckt. Auch hier handelt es sich um einzelne Vervielfältigungen mehrerer Werke. War rechtlich nie ein Problem, auch wenn es der Musikindustrie nicht passt.

    FlyingDentist schrieb: 
    In Übrigen hatte ich in den letzten Tagen ein Telefonat mit der entsprechenden Abteilung der DFS, die genau diese Auffassung vertritt und solches Tun auch verfolgt, sofern sie dessen habhaft wird.

    Die DFS darf gerne diese Auffassung vertreten. Sie kann sich damit aber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen und wird vor Gericht im Streitfalle damit scheitern. 
    Was ich mich allerdings frage: Warum ruft man wegen so einem Quatsch bei der DFS an?
  • Urheberrecht hin oder her... Meiner privaten Meinung nach grenzt es an unterlassene Hilfeleistung, die AIP′s im deutschen Sprachraum (D/Ö/CH) NICHT kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen. IFR geht es Europaweit, nur die kleinen GA-Flieger werden abgezockt. Es geht auch anders. http://www.eddh.de/equipment/ais.html
    Achim
  • fl95 schrieb:
    Urheberrecht hin oder her... Meiner privaten Meinung nach grenzt es an unterlassene Hilfeleistung, die AIP′s im deutschen Sprachraum (D/Ö/CH) NICHT kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen.
    So ist es.
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