Bananenbieger schrieb:Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke.
Egal ob Du nun die AIP als ganzen Betrachtest oder jedes einzelne Blatt als ein Werk ... Weil der Gesetzgeber mit dem UrhG dies genau so beabsichtigt hat.
mike.romeo schrieb:FD darf von Dunkel bis Dunkel arbeiten!
FD darf statt dessen Zuhause bleiben und noch ein paar Paragraphen rezitieren…
Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke.Was ist daran schwer zu verstehen? Jedes einzelne Werk wird im rechtlich zugestandenen Rahmen kopiert. "Viele Vervielfältigungen vieler Werke" trifft nicht mal die Sache an sich, denn es wären "einzelne Vervielfältigungen vieler Werke". Da das UrhG auf das einzelne Werk abstellt, ist man dann rechtlich wieder bei "einzelnen Vervielfältigungen eines Werkes".
In Übrigen hatte ich in den letzten Tagen ein Telefonat mit der entsprechenden Abteilung der DFS, die genau diese Auffassung vertritt und solches Tun auch verfolgt, sofern sie dessen habhaft wird.
fl95 schrieb:So ist es.
Urheberrecht hin oder her... Meiner privaten Meinung nach grenzt es an unterlassene Hilfeleistung, die AIP′s im deutschen Sprachraum (D/Ö/CH) NICHT kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen.