...find ich gut chris - gratulatione.....
klaro weiter eifrig dran bleiben....und nicht immer drauf hören was man so liest lach...
WER von EUCH hätte das nicht auch gemacht wenn er jemanden gehabt hätte der diesen spass unterstüzt und am wichtigsten - finanziert...soviel schulferien kann er ja nicht haben um "nebenbei" was zu verdienen...
und wegen dem alter....bedenkt mal dass ja die burschen von nem bauernhof per sondergenehmigung den bulldog-führerschein (weiter oben heissts traktor oder schlepper) im selben alter machen.
Mit dem können sie etwas mehr gewicht bewegen, damit auch weit mehr deformieren oder potentiell gefährden ;-)
siehe
Carlson schrieb:Moin moin
Der Schülerstatus endet erst mit aushändigen der Lizenz. Ich weiß, es gibt Rechtsverdreher die sehen das anders, aber ich denke, das kann man sehr gut vor Gericht vertreten, falls es dazu mal kommen sollte. Aber, dazu müßte es erstmal jemanden geben, der den Christopher/Fluglehrer verklagt..... und das wird von den Fliegerkameraden ja wohl keiner machen.
triple-delta schrieb:Ja, den Unsinn hab ich gelesen. Der gute Mann vergalloppiert sich schon mal öfter in seinen Artikeln. Bin immer wieder Fasciniert von seiner "Winkeladwokatischen Sichtweise". Gottseidank gibt es auch RA die das anders sehen und auch Richter, die anders gesprochen haben.
Nun zum Zitat: Dazu gab es im letzten Fliegermagazin einen schönen RA-Artikel. Der Schülerstatus endet mit der Feststellung der Prüfungsreife. Damit darf der Flugschüler aber auch nicht mehr mit Flugauftrag zur Prüfung fliegen. Hier hat ein vorsichtiger Rechtsanwalt mal wieder eine Lücke in den sonst so wasserdichten, deutschen Vorschriften gefunden. Haben wir ein Glück ;-))
Carlson schrieb:Das wäre jetzt mal interessant: ich muss demnächst zur PPL-Prüfung und habe meinem Fluglehrer diesen Artikel gezeigt; er meint, der sei unsinn. So sieht es übrigens auch der Prüfer...???!!triple-delta schrieb:Ja, den Unsinn hab ich gelesen. Der gute Mann vergalloppiert sich schon mal öfter in seinen Artikeln. Bin immer wieder Fasciniert von seiner "Winkeladwokatischen Sichtweise". Gottseidank gibt es auch RA die das anders sehen und auch Richter, die anders gesprochen haben.
Nun zum Zitat: Dazu gab es im letzten Fliegermagazin einen schönen RA-Artikel. Der Schülerstatus endet mit der Feststellung der Prüfungsreife. Damit darf der Flugschüler aber auch nicht mehr mit Flugauftrag zur Prüfung fliegen. Hier hat ein vorsichtiger Rechtsanwalt mal wieder eine Lücke in den sonst so wasserdichten, deutschen Vorschriften gefunden. Haben wir ein Glück ;-))
Hallo Fliegeraas,
erst mal meinen Glückwunsch zum ersten alleinflug!
Ich war nach meinem ersten Alleinflug mächtig stolz auf mich selber, ohne damit anzugeben! Ich konnte jetzt etwas was nur ein kleiner Prozentsatz der Menschheit kann, FLIEGEN!!! Ich denke oft und gerne an meinen ersten Alleinflug zurück, als ich das erste mal alleine auf der Startbahn stand, den Gashebel nach vorne schob und mich dabei fragte was ich hier eigentlich mache! Vielleicht kommt das bei Dir ja auch noch, ich wünsche es Dir jedenfalls!
Gruß Bernd
Aktuell sind 31 Besucher online.