meisst chartert man ja auch "10 std-pakete" eben auch von der flugschule wo man gelernt hat...
wenn die maschine nicht ausgelastet ist (musst eben mit dem eigner abklären) ist dem fast egal wo die steht -ä wichtig ist dass in betrieb....und eben mit so nem 10 std paket meisst keine mindestnutzung...
bei denen die ich kenne zahlst eben nur die reine betriebszeit.....wenn du also exakt 2x 2 std fliegst dann eben genau diese 240 minuten :-)
alles eben verhandlungssache...
glg pille
Ich gebe dir den Tipp, deine Frau mal mit zum Platz zu nehmen und ihr eine Flugstunde zu schenken. Danach wird sie verstehen, warum du fliegen möchtest. Und wer weiß, vielleicht gehört sie auch zu den Frauen, die dann mit dir einen Flugschein machen möchte :-)
Gruß Dirk
Bozerl schrieb:Hi,
Obwohl ich hier schon viel übers chartern gelesen habe, habe ich noch nicht herausgefunden, was es kostet, wenn ich ein UL chartere und dann übers Wochenende zwei Flugstunden entfernt wegfliege. Zahle ich dann die (insgesamt) vier Flugstunden, oder die 48 Stunden des Wochenendes?
Bananenbieger schrieb:Truxxon hat es mal wieder etwas persönlicher formuliert, als man es vielleicht hätte tun sollen, aber ganz unrecht hat er ja nicht. Meines Erachtens nach ist die ewig wiederkehrende Gewichtsdiskussion zwar legitim (das Gesetz folgt im Grunde der schnellen Entwicklung in der UL-Branche nicht), dennoch kann man damit zurechtkommen, wenn man clever wirtschaftet, denn...
Ein 2-Stunden-Flug mit der besseren Hälfte plus Gepäck wird da mit vielen ULs nicht legal machbar sein. Alleine kann man dagegen so etwas ohne Probleme machen.
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