Kann jemand die jetzt gültige, aktuelle rechtliche Situation für eine Einreise nach Dänemark mit einem UL 600 Kilo beziehungsweise 475 Kilo beschreiben?
Im Web findet sich nach GANZ kurzer Suche:
https://www.en.trafikstyrelsen.dk/civil-aviation/flight-operations#heading6
Scrollen muß man allerdings auch, bis:
Operation of microlight/ultralight aircraft into and within Denmark (excluding Greenland and the Faroe Islands)
Die EMF hat natürlich auch Infos:
https://emf.aero/wp-content/uploads/2025/04/MLA_flying_in_Europe-22-04-25.pdf
Genau, man füllt einen Fragebogen aus, lädt seine ganzen Dokumente hoch, zahlt umgerechnet 140 Euro und bekommt die Genehmigung sofort per Mail.
Im Vergleich zu meiner Genehmigung vom letzten Jahr sind allerdings ein paar Limitationen dazu gekommen. Am auffälligsten diese hier:
"Flights over densely built-up areas, including summer cottage areas, inhabited camping sites, and areas where a large number of persons are assembled in the open air are not allowed."
Ich finde das sehr schwammig. Was sind denn "densely built-up areas"? Ist das jede Stadt? Die VFR-Route in Kopenhagen?
Gibt es dazu noch mehr Infos?
SkYSkYSkY schrieb:Das ist aber im Absatz "Use on non-Danish registered homebuilt or home-restored aircraft in Denmark" worunter wir nach meinem Verständnis nicht fallen?
"Flights over densely built-up areas, including summer cottage areas, inhabited camping sites, and areas where a large number of persons are assembled in the open air are not allowed."
Das steht aber exakt so in meiner Genehmigung und nimmt Bezug auf "BL 9-6 Regulations on ultralight aeroplanes"
Die Genehmigung ist deutlich billiger geworden: In 2025 noch umgerechnet ca 141 €, dieses Jahr habe ich "nur" 67 € bezahlt. Das Permit kommt wenige Minuten, nachdem das Online-Formular mit den benötigten Scans abgeschickt wurde. Wahrscheinlich prüft eine KI, so schnell geht es.....Ich hatte traumhafte Bedingungen zum Zelten und Radfahren auf Aero (EKAE) in der Hitzewelle, auch dank der Hilfsbereitschaft von Mette & Peter, die den Flugplatz dort am Laufen halten.
Danke für die Informationen und den Link. In dem Link wird beschrieben, dass alle Informationen in Englisch vorzulegen sind. Wie hast Du das gehandhabt bei Lärmzeugnis, JNP etc.
Vielen Dank! Bernhard
Hallo Bernhard !
Nur das Webform ist in Englisch . Die Dokumente als Scan im Original (Deutsch) hochladen!
Viel Spaß im Norden
Moin,
leider bekommt man nun ohne BZF 1 mit entsprechenden Sprachlevel keine Genehmigung mehr.
Unter der Obhut des DULFU genügte es noch, wenn deutsche ULer in Lage waren auf englisch zu kommunizieren. Wir flogen seit 2012 mit 7-11 UL jährlich nach DK, leider nun vorbei. Wir hatten versucht einen Leader mit BZF1 zu installieren, dass lehnten die Nordmänner allerdings ab. Auch gibt es jetzt Einschränkungen im kleinen Grenzverkehr. Und den neu geschaffenen Drohnen Korridor gilt es jetzt auch zu beachten.
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