Teilkasko

Forum - Fliegen & Reisen
  • lve0200 schrieb:
    Bergung und Transport und alle defekten Teile (z.B. Fahrwerk), außer Motor

    Ja, wenn der Flieger eine Kaskoversicherung hat und kein Totalschaden vorliegt. Aber das hat alles zu viele Facetten um zu verallgemeinern. 
  • So, hier jetzt die abschließende Zusammenfassung meiner Recherchen und meine persönlichen Schlüsse und Verständnis daraus. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß ich kein Versicherungsexperte und in rechtlichen Dingen unbewandert bin!

    Folgendes Szenario diene als Beispiel:

    Im Reiseflug entsteht trotz regelmäßiger Wartung ein Motorschaden; typische Schäden sind z.B. Ventilabriß, Pleuel oder Kurbelwellenschäden. Bei der nachfolgenden Notlandung (mit oder ohne BRS) entsteht eine Situation, bei der das Luftfahrzeug komplex und aufwendig geborgen und abtransportiert werden muß. Das Flugzeug kann dabei total, oder in Teilen beschädigt sein. Das gilt auch für einen sog. wirtschaftlichen Totalschaden, also wenn der Gutachter, der wohl in den meisten Fällen hinzugezogen wird, feststellt, daß der Wert des Flugzeugs niedriger ist, als die zu erwartenden Reparaturkosten.

    1. Für die Kosten einer Bergung von fremdem Gebiet ist die Haftpflicht zuständig, nicht jedoch für den Abtransport und ggf. Verschrottung. Da sich in Praxis die Kosten nur per spezifizierter Rechnung teilen lassen, wird es ggf. auf einen Streit hinauslaufen, wie die Gesamtsumme entsprechend aufzuteilen ist. In jedem Fall wird für den Halter eine erhebliche Summe zu zahlen übrigbleiben, abgesehen von evtl. langwierigen Rechtsstreitigkeiten und vorzulegenden Beträgen.
    2. Die Kosten des Abtransports und ggf. Verschrottung werden von einer Kasko-Versicherung getragen. Hierbei ist zu beachten, ob solche Kosten evtl. auf den Kaskobetrag des Versicherungsobjektes begrenzt werden. Mit anderen Worten, wenn nur 20k€ versichert wurden, dann werden für den Abtransport/Verschrottung auch nur 20k€ erstattet. Ggf. bleibt dann nichts mehr übrig für eine evtl. mögliche Reparatur. Es ist auch möglich, daß Transport/Verschrottungskosten per se begrenzt werden.
    3. Da es sich im o.a. Fall um einen Betriebsschaden handelt, werden von einer Kaskoversicherung Abtransport/Verschrottung und Schäden am Fluggerät mit Ausnahme eines neuen Motors übernommen.
    4. Im Übrigen enthält eine Kaskoversicherung natürlich auch Leistungen, die nicht auf eine Motorpanne zurückzuführen sind, z.B. eine missglückte Landung. Eine Kosten-/Nutzenrechnung ist deshalb nicht mit denen einer vergleichbaren Auto-Pannenversicherung vergleichbar.
    5. Hinweise auf einen Flugzeugpannenversicherung, ähnlich zu vergleichbaren Autopannenversicherungen im Internet sind Relikte verschiedener Versicherungsmakler, die alle ein Allianzprodukt vermarktet haben, das von Allianz nicht mehr angeboten wird. Ich habe keine andere solche Versicherung finden können.
    6. Last not least, man wird nicht umhinkommen, sich durch das Kleingedruckte hindurchzuarbeiten und nicht voller Optimismus zu verdrängen!

    Ich hoffe, daß mein Beitrag dazu beiträgt, daß allen die unser Vergnügen teilen, die damit verbunden Risiken für′s Portemonnaie bewusstwerden.

  • Richtig teuer wird es, wenn man irgendwo im Wald oder in den Bergen verunfallt ist und man gesucht werden muss, da spielt es keine Rolle ob beim Skifahren oder mit dem Flieger, da kommen allein für die Suche schon locker über 10.000 Euro zusammen. Da ist die Bergung noch nicht mal dabei und das zahlt z.Bsp. nur eine private Unfallversicherung.

  • Beim Fliegen wird die private Unfallversicherung meist nicht mal die Suche zahlen, da Unfälle (zumindest bei den mir bekannten Versicherungen) im Zusammenhang mit der Führung eines Luftfahrzeugs als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ausgeschlossen sind.

  • surrogat2000 schrieb:
    Beim Fliegen wird die private Unfallversicherung meist nicht mal die Suche zahlen, da Unfälle (zumindest bei den mir bekannten Versicherungen) im Zusammenhang mit der Führung eines Luftfahrzeugs als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ausgeschlossen sind.

    Das ist auch bei der privaten Haftpflichtversicherung so, ist im Hergang irgendwie ein Kraftfahrzeug/Flugzeug beteiligt, dann ist dessen Haftpflicht heranzuziehen. Darum sind Autos und Flugzeuge auch wirklich haftPFLICHTversichert. 
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