Urteil nach tödlichem Flugunfall auf der Wasserkuppe

Forum - Plauderecke
  • Hallo in die Runde,

    bitte steinigt mich nicht, weil es nicht um ein UL geht, aber vielleicht wusste es der eine oder andere noch nicht: Im Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Wasserkuppe vom Oktober 2018 gibt es mittlerweile einen offiziellen Unfallbericht der BFU sowie ein rechtskräftiges Urteil nach verhältnismäßig kurzem Prozess.

    Tatsächlich finde ich es sehr spannend, dass das Urteil unterm Strich fliegerisch betrachtet eigentlich nur auf zwei Pilotenfehler zurück geht, die uns alle sehr schnell selbst ereilen können:

    • Leichte Überladung
    • Zu späte bzw. folglich falsche Entscheidung zum Durchstarten auf einem anspruchsvollen Zielflugplatz

    Wie sieht eure Meinung zum Urteil aus?

    Grüße aus dem Weserbergland

    Christopher

  • War nicht überladen:

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Piloten zunächst vor, dass das 160-PS-Flugzeug bei der Landung überladen gewesen sei. Das stellte sich im Prozess allerdings als falsch heraus: Die Maschine war zwar beim Start in Mannheim mindestens acht Kilogramm zu schwer, bei der Landung dann aber nicht mehr, weil genug Benzin verbraucht worden war.
  • Am stärksten beeindruckt mich das Verhalten des Nebenklägers, der Ehemann und Vater der Opfer. Nach einem solchen Verlust sich dem "Täter" gegenüber so versöhnlich zu äußern – das ist sehr ungewöhnlich.

  • Ja, habe ich auch gelesen. Der BFU-Bericht sagt aber etwas anderes:

    "Die ermittelte Abflugmasse der Cessna beim Durchstartmanöver betrug bei einer Zuladung  von  330  kg  und  einer  angenommenen  Restkraftstoffmenge  von  90  l  (66  kg)  ca. 1 071 kg. Die  maximale  Abflugmasse  für  die  Cessna  wird  in  den  Handbuchunterlagen  mit  1 043 kg angegeben. Damit war das Luftfahrzeug beim Start in Mannheim mit einer Abflugmasse von ca. 1 105 kg um ca. 62 kg überladen. Beim Durchstartmanöver auf der Wasserkuppe betrug die Überladung noch ca. 28 kg."

    Würde mich ja mal interessieren, wo die Abweichung herkommt.

    @Nordeepilot: Yeap, das dachte ich mir auch.

  • flyingchristopher schrieb:
    Würde mich ja mal interessieren, wo die Diskrepanz herkommt.
    Im BFU Bericht steht:
    Die ermittelte Abflugmasse der Cessna beim Durchstartmanöver betrug bei einer Zuladung von 330 kg und einer angenommenen Restkraftstoffmenge von 90 l (66 kg)

    Da wird wohl im Laufe des Prozess eine genauere Angabe gefunden worden sein. 

  • flyingchristopher schrieb:
    Wie sieht eure Meinung zum Urteil aus?
    Gar nicht mal sooo einfach. Schuld oder Schicksal ist hier die Frage (meines Erachtens nach)...

    Als erstes bleibt sehr positiv (!) zu erwähnen, dass eine gewisse Menschlichkeit und Empathie offensichtlich allen Beteiligten am meisten hilft. Ich ziehe wirklich den Hut vor dem Nebenkläger. Ganz ehrlich. Die Fähigkeit zu haben, das "Unglück" durch die Augen des "Verursachers" zu sehen, sich da so objektiv hineinversetzen zu können und ggf. festzustellen, dass das alles evtl. mehr Schicksal als herbeigeführtes Unglück war, zeugt von sehr großem Respekt und Verständnis für seine Mitmenschen. Wahnsinn. Das erlebt man in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr oft und sollte ein Paradebeispiel für die Gesellschaft und das Miteinander in ebensolcher sein bzw. werden.

    Fliegerisch gesehen bleibt nur zu sagen, dass der Pilot mit seinem Flugzeug überladen gestartet zu sein scheint. Das ist schlicht und einfach nicht erlaubt. Ob das nun ein Kommunikationsfehler im Sinne eines Missverständnisses war (es hat ja jemand anderes getankt) oder, ob er wissentlich überladen flog, ist hier die Frage. Laut Prozess sagte er ja, dass er wisse, sich am Rande des Erlaubten zu bewegen. Was bedeutet das? War er seines Wissens nach innerhalb oder außerhalb der Limits? Wie dem auch sei: Verantwortlich ist letztendlich der Pilot. Auch, wenn jemand anderes getankt hat, hätte er sich natürlich vorab über die genaue Menge informieren müssen. Die Anweisung "aber auf keinen Fall volltanken" ist zu unpräzise. Das wäre Punkt 1.

    Punkt 2 ist halt das Gewicht. Wenn die Erkenntnisse zeigen, dass das Flugzeug zum beabsichtigten Landezeitpunkt nicht überladen war, kann hier meiner Meinung nach auch kein tatsächlich kausaler Zusammenhang mit dem Gewicht gemacht werden. Ich weiß nur nicht, wie das rechtlich zu betrachten ist. Denn aufgrund der zu hohen Startmasse hätte der gesamte Flug so ja nicht stattfinden dürfen. Aus diesem Grund existiert zumindest ein indirekt kausaler Zusammenhang oder? 

    Punkt 3 ist dann das Durchstartmanöver selbst. In solchen Situationen ist man purem Stress ausgesetzt und trifft dadurch ggf. auch falsche Entscheidungen. Wir alle wissen ja, wie schnell eine solche Entscheidung im Ernstfall getroffen werden muss und, dass es sich dabei gefühlt um nur zwei Wimpernschläge handelt. Daher kann ich nicht beurteilen, inwiefern einen eine solche Extremsituation ggf. nicht schuldfähig machen könnte. Versteht ihr, wie ich das meine? Ich weiß nicht, wie ich das Beschreiben soll und hoffe, ihr wisst, was ich meine. Bei der Einnahme von Drogen kann man ja auch als "nicht schuldfähig" eingestuft werden, obwohl man diese theoretisch vorsätzlich einnimmt. Hier stellt sich mir halt die Frage, inwiefern er überhaupt eine Chance hatte, das Unglück zu vermeiden. Also rein vom menschlichen Leistungsvermögen betrachtet. Klar hätte er früher durchstarten können. Aber gab es zu dem Zeitpunkt denn schon Anzeichen dafür, dass ein Durchstarten nötig ist oder ergaben sich diese Anzeichen erst später (und in diesem Fall leider zu spät)? Denn im BFU Bericht sagt der Flugleiter ja, dass er den Anflug zunächst als vollkommen normal empfunden hat und es liest sich im Weiteren, als wäre die Entscheidung in der Nähe der Halbbahnmarkierung getroffen worden...

    Punkt 4 ist natürlich die sich aneinanderreihenden Zufälle. Dass die Mutter wirklich genau in diesem Moment mit ihren zwei Kindern an der Straße entlang geht, ist wie ein umgekehrter Sechser im Lotto. Als müsste man einen Blitzeinschlag auf einen bestimmten Quadratmeter vorhersagen. Was für ein bescheuerter Zufall ist es bitte, dass Du mit Deiner Familie spazieren gehst und tatsächlich von einem heranrollenden, die Landebahn überschiessenden Flugzeug erfasst wirst und tödlich Verletzungen davon trägst? Da hat man echt gar keine Erklärung mehr. Vor allen Dingen haben alle drei - wie der Zufall es in solchen Verkettungen eben will - offensichtlich gar nicht mitbekommen, welches Unglück gerade auf sie zu rast. Denn vielleicht hätte man noch irgendwie ausweichen können. Zumindest eine oder zwei der Opfer. Aber es hat alle drei ereilt. Unglaubliches Pech. Unglaubliches Schicksal.

    Für mich ist es abschließend gesehen daher wohl eher ein absolut schicksalhaftes Unglück, was sich da ereignet hat. Letztendlich wollte der Pilot ja durchstarten und neu anfliegen. Das ist ja im Grunde genommen nicht falsch, sondern viel mehr richtig. Und inwiefern die Entscheidung nun zu spät kam oder besser gesagt, inwiefern sich das Bild zusammensetze, dass ein Durchstarten nötig ist und vor allen Dingen, zu welchem Zeitpunkt das genau war - das ist für mich die größte Frage. Denn, dass der Pilot nochmal gefunkt hat ("Ich starte nochmal"), zeigt vielleicht, dass er das drohende Unglück zu diesem Zeitpunkt noch nicht erahnen konnte und deswegen letztendlich einfach nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.

    Echt schwer. Ich wünsche sowohl dem Nebenkläger als auch dem Piloten alles Gute!

  • Ja, wirklich eine unfassbare menschliche Leistung da als Hinterbleibender den Blick zu halten...es sagt sich hat so einfach, dass die Verstorbenen was auch immer passiert eh nicht wieder lebendig werden. 

    *****

    Was ich komisch finde, bezüglich der Rolle es Gewichts gibt es im Detail unterschiedliche Meldungen. Weiß jemand , ob der korrekte Wortlaut des Urteils öffentlich zugänglich ist?

    sukram schrieb:
    Punkt 2 ist halt das Gewicht. Wenn die Erkenntnisse zeigen, dass das Flugzeug zum beabsichtigten Landezeitpunkt nicht überladen war, kann hier meiner Meinung nach auch kein tatsächlich kausaler Zusammenhang mit dem Gewicht gemacht werden. Ich weiß nur nicht, wie das rechtlich zu betrachten ist. Denn aufgrund der zu hohen Startmasse hätte der gesamte Flug so ja nicht stattfinden dürfen. Aus diesem Grund existiert zumindest ein indirekt kausaler Zusammenhang oder? 
    Naja, so ein kausaler Zusammenhang zum Gewicht kann meiner Meinung nach schon gemacht werden, denn die Performance (gerade auch bei so einer schweren Dose wie die C172) hängt ja neben der Druckhöhe auch von Temperatur, Wind und eben Gewicht ab. 100kg weniger hätten da was gebracht? Vielleicht!

    Und das bringt mich zu dem Punkt, dass ein Point of No Return bannig schwer bis gar nicht zu berechnen ist, es fehlen einfach Daten im POH.

    Vielleicht hätte man antizipieren können, dass im Vergleich Startrollstrecke und Startstrecke 15m bei 900m, MTOW, Seitenwind usw max theoretisch machbar gewesen, aber dazu kommen noch dynamische Faktoren im Moment des Entscheides wie z.B. Geschwindigkeit & Sinken, die das ebenfalls sehr komplex machen.

    Und mal Hand auf′s Herz, wer macht das schon und setzt sich im Vorfeld einen geometrischen PNR? Durchstarten ist ja eher (aber nicht ausschließlich) ein Baugefühl und gerade wenn - so auch die Zeugen- zu Beginn des Endteils alles recht gut aussah noch schwieriger.

    Im Nachhinein kann man vielleicht sagen, dass in der Fliegerszene ein kontrollierter Crash bisher nicht als Option angesehen wurde. Hier hätte es bestimmt geholfen, wenn der Pilot nach links in die Pampa gesteuert hätte statt Gas rein zu schieben.

    Am Ende sind da so viele Zufälle zusammengekommen die am Ende so tragisch endeten und im Vergleich zum Schweizer Ju52 Absturz ist es hier ein Versagen im Augenblick....vor dem wir alle nicht gefeit sind

    Mich wundert auch, dass da bezüglich einseitig fehlender Halbbahnmarkierung und Falschparker am Bahnende nicht noch ein Fass aufgemacht wurde. Wahrscheinlich haben alle Beteiligten auch gespürt, dass das Haar in der Suppe den ganzen Prozess nur verlängert und eben den vielleicht wichtigen Meilenstein Urteil nur unerträglich nach rechts schiebt.

  • flyingchristopher schrieb:
    Wie sieht eure Meinung zum Urteil aus?
    Verkettung sehr unglücklicher Umstände gepaart mit Augenblicksversagen.

    Kann jedem passieren.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Kann jedem passieren.
    This!
  • sukram schrieb:
    Punkt 4 ist natürlich die sich aneinanderreihenden Zufälle. Dass die Mutter wirklich genau in diesem Moment mit ihren zwei Kindern an der Straße entlang geht, ist wie ein umgekehrter Sechser im Lotto. Als müsste man einen Blitzeinschlag auf einen bestimmten Quadratmeter vorhersagen. Was für ein bescheuerter Zufall ist es bitte, dass Du mit Deiner Familie spazieren gehst und tatsächlich von einem heranrollenden, die Landebahn überschiessenden Flugzeug erfasst wirst und tödlich Verletzungen davon trägst? Da hat man echt gar keine Erklärung mehr.
    In dem Punkt wage ich Dir zu widersprechen. Wer die Gegebenheiten an der Wasserkuppe kennt, der weiß, daß da hunderte bzw. an guten Tagen ggf. sogar tausende Leute täglich auf dem Fußweg in Verlängerung der Piste unterwegs sind. Schließlich liegt südlich der Piste an der L3068 die Parkplätze "Wasserkuppe" und "Fulda Quelle". Auf den beiden Parkplätzen haben knapp 400 PKWs Platz. Von dort pilgern die Leute dann auf dem Fußweg entlag der Straße zur Wasserkuppe im Norden der Piste bzw. dem dortigen Museum und den Cafes. Da ist reger Fußgängerverkehr und genau das Gegenteil von "Sechser im Lotto". Viele Fußgänger bleiben da auch in Verlängerung der Piste stehen, weil sie Fotos davon schießen wollen, wie die Flugzeuge auf sie zu landen.

    Woher ich das weiß? Ich war selber mal mit dem Auto dort und habe tunlichst darauf geachtet den Bereich des Fußwegs in Pistenverlängerung nur zu nutzen, wenn gerade kein Flieger im Endanflug war. Warnleuchten oder sowas habe ich dort nicht gesehen. Bei den Menschenmassen wären Warnleuchten aber wohl auch sinnlos, da würden sich eh nur die Wenigsten dran halten.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.4 %
Immer!
32.1 %
Hin und wieder!
16 %
Nie!
9.1 %
Eher selten!
7.4 %
Stimmen: 243 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 10 Besucher online, davon 1 Mitglied und 9 Gäste.


Mitglieder online:
Heli 

Anzeige: EasyVFR