Corona-Paket, ab 1. Juli nur noch 16% MwSt. statt 19%

Forum - Plauderecke
  • Hallo cbk,

    wenn Dich das interessiert, frag keinen Anwalt, sondern einen Steuerberater.

    Thomas hat zwar recht, es ist noch nichts in ein Gesetz gegossen, aber es wird wohl so kommen.

    Ich bin zwar kein Steuerberater, muss mich aber von Berufs wegen mit der Materie befassen. Daher folgende Klarstellungen:

    -    die Steuer entsteht mit dem Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung (§13 UStG Abs 1.). Hier: wenn der Flieger bei Dir auf dem Platz steht (der Postbote redet da (leider) Unsinn). Im Onlinehandel z.B. wird die Rechnung wird zwar i.d.R. als Basis für die Umsatz genommen, die wird aber auch normalerweise beim WA Lager ausgestellt. Man geht davon aus, dass damit die Leistung erbracht ist. Ist aber im engeren Sinne nicht richtig, gültig wäre der Zeitpunkt, wenn die Ware beim Kunden ankommt.

    -     Steuer entsteht zwar tatsächlich auf Anzahlungen, es ist aber zu erwarten, dass wie bei der letzten Anpassung der §27 UStG Abs. 1 zuschlägt, der eine Korrektur der Steuerzahlungen aus den Anzahlungen zum Steuersatz bei Lieferung/Leistungserstellung verlangt.

    -    Zur Zulassung kann ich nur sagen, dass sie (wenn durch den Lieferanten zu erbringen) als gesonderte Teilleistung zu sehen ist. Die Steuer wird fällig, wenn der Abnehmer (volle) Verfügungsgewalt über den zu liefernden Gegenstand hat, das gilt auch für Teillieferungen. Wenn der Flieger auf dem Platz steht, hast Du zwar nicht volle vertragliche Verfügungsgewalt (Du kannst ja nicht fliegen), aber immerhin teilweise (Du könntest ja weiterverkaufen). Deshalb wäre m.E. eine Situation "Lieferung am 30.6, Zulassung am 01.07" so, dass der wesentliche Teil doch zu 19% zu versteuern wäre. 

    Viele Grüße

    Hartmut

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