Moin,
gibt es auch Juristen hier? Zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 hat unsere Regierung den MwSt.-Satz von 19% auf 16% gesenkt. Welches Datum ist da für den MwSt.-Satz relevant?
Ich frage nur, weil es ja auch bei uns in der Fliegerei doch manchmal um etwas größere Summen geht.
Als ich damals mein Auto gekauft habe, mußte das unbedingt noch am 29. Dezember geliefert und zugelassen werden, um 16% MwSt. zu bekommen. Ab dem 1. Januar war die MwSt. auf 19% angehoben worden. Damals war beim PKW das Zulassungsdatum relevant.
Normalerweise zur Rechnungstellung....suche mal auf der Haufe Homepage.
Hast konkret was vor oder interessehalber?
cbk schrieb:Ja ich hatte mir damals eine teure Armbanduhr gekauft, die mußte ich noch unbedingt am 31. tragen und beim Finanzamt vorzeigen. -))
mußte das unbedingt noch am 29. Dezember geliefert und zugelassen werden, um 16% MwSt. zu bekommen. Ab dem 1. Januar war die MwSt. auf 19% angehoben worden.
Nee Spaß beiseite, bei den Steuern gilt immer der Tag der Rechnungsstellung.
Es kann Dich ja niemand zwingen ein Fahrzeug überhaupt zuzulassen, kannst Dir es ja auch ins Wohnzimmer oder auf den Dachboden stellen.
Postbote schrieb:Welche Rechnungsstellung? Erster Abschlag oder Abschlußrechnung? Oder gilt der jeweils gültige MwSt.-Satz für die einzelnen Zahlungen?
Nee Spaß beiseite, bei den Steuern gilt immer der Tag der Rechnungsstellung.
cbk schrieb:Was ist da dran so schwer zu verstehen? Auch eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung und die Schlussrechnung ist eine Rechnung abzgl. der Abschlagsrechnung(en)Falls Du als nächstes wissen willst wie die Umsatzsteuer zu berechnen ist, kommt es da drauf an ob der Rechnungssteller nach ist oder soll versteuert wird, oder noch besser, frag Deinen Steuerberater.
Welche Rechnungsstellung? Erster Abschlag oder Abschlußrechnung? Oder gilt der jeweils gültige MwSt.-Satz für die einzelnen Zahlungen?
@Postbote:
Allein das Rechnungsdatum kann es nicht sein, zumindest nicht wenn man als Privatperson von einem Sollsteuerpflichten kauft. Da hatten damals bei der MwSt.-Erhöhung am 1.1.2007 schon viele die Idee die Rechnung noch auf den 31.12.2016 zu datieren und sind damit gescheitert. Damals war das Rechnungsdatum auf jeden Fall unerheblich und es ging um den Liefertermin oder die Zulassung.
Ich weiß noch, für mich war das damals ein Fiebern aufs neue Auto wie beim Lotto... auf das es noch in 2006 kam.
francop schrieb:würde mich auch interessieren ;-)
Hast konkret was vor oder interessehalber?
Es wird zwischen Rechnungsdatum und Leistungserbringung unterschieden.
hier
Interesannt ist, dass es für Fahrzeuge einen extra § gibt, hier zählt ausschließlich der Tag des Erwerbes, dies könnte für Flugzeuge und Schiffe ebenso zutreffen.
blue skies
dieZwei
cbk schrieb:Nur der Vollständigkeit halber: Noch ist da gar nix gesenkt. Das ist bisher nur das Ergebnis des Koalitionsauschusses. Da gibt es noch ein paar Schritte zu gehen. Aber ich glaube auch, dass das nicht wieder einfangbar ist. Wir dürfen dann die Buchhaltung von 2019 wieder aufmachen ...
Zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 hat unsere Regierung den MwSt.-Satz von 19% auf 16% gesenkt.
Bye Thomas
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