EU Wahnsinn geht weiter

Forum - Plauderecke
  • Kurzum: Man kann Ultraleichtflugzeuge bauen, die 600kg MTOW haben können. Für ULs, die für max. 472,5kg ausgelegt sind würde sich nichts ändern, wenn plötzlich die UL-Klasse bis 600kg od. 560kg ginge.
    Natürlich ginge das. Allerdings darf dann auch das Logik-Argument kommen: Warum, gibt es doch schon? Und ein Upgrade SPL/LAPL ist, gemessen an der Kosten des Flugzeuges, eher die geringere Hürde. In Anbetracht dieser Hürde scheint der Aufbau einer identischen Flugzeugklasse eher unlogisch. Dennoch, theoretisch wäre das durchaus möglich.

    ABER: Das Thema hat sich mal wieder an dem Begriff der Auflastung entzündet, hier unter dem Themen-Schirm "EU Wahnsinn geht weiter" und mit der Begründung, die bestehenden Muster würden meist in anderen Märkten mit höheren Gewichten ohnehin zugelassen sein. Aus dem engen, Deutschen UL-Korsett können praktisch per EU Federstrich über Nacht 560/600-Kg Boliden werden.

    Die Diskussion dazu hat erneut mit den gleichen Argumenten wie bereits zuvor die gleichen Erkenntnisse gebracht. Die lieb gewordene und sittsam gepflegte Legende von dem UL, was eigentlich 600 kg ab könnte weil es so in anderen Märkten bereits fliegen würde, schlägt Physik. Das Prinzip ist auch aus der Religion bekannt.

    Tatsächlich ärgert mich die UL/LAPL/PPL-Stunden Isolation ebenso. Da hilft auch kein erleichtertes IFR und Aufräumen beim HPA, es betrifft mich nicht. Gemeinsame Stunden wären schön. Die EASA in der gegenwärtigen Struktur würde es erlauben, diese Wünsche über die Lobby oder direkt als Eingabe vorzubringen. So ist sind die Erleichterungen im IFR Bereich entstanden. Mühsam, zeitaufwändig, aber möglich. Gemessen an den Wegen des LBA′s in der Vergangenheit revolutionär schnell und effizient.

    Insgesamt taugt das Thema EASA tatsächlich wenig, um auf der EU herum zu hacken. Bei dem demonstrierten Kenntnis-Niveau von DM allemal.

    Mit fliegerischen Grüßen
    Johannes
  • Bei den Föxen empfiehlt sich eine Zählung der Rippen und ein Vergleich der Wandstärke des Hauptholms. es sind 6 Rippen mehr und +0,8 mm Wandstärle. Die CT hat als LSA 6 kg mehr in den Flächen, für den Rumpf kenne ich die Zahlen nicht. Allein das Hauptfahrwerk ist 4 mm dicker.

    Na, dann haben mir der Hersteller und auch der Musterbetreuer was falsches erzählt.

    Dieses hochwertig verarbeitete UL
    -
    Flugzeug wird bei unserem Partner AEROPRO, einem luftfahrttechnische
    n Betrieb in Nitra/Slowakei,
    hergestellt und ist für ein max. Abfluggewicht von 472,5 kg zugelassen.
    Das baugleiche Flugzeug ist in den USA in der LSA
    -
    Klasse durch die FAA zugelassen. Dort beträgt das zulässige Abfluggewicht 560 kg und
    die Höchstgeschwind
    igkeit V NE 260 km/h
  • Das schließt sich ja nicht gegeneinander aus. Vielleicht kann man sich etwas über den Begriff "baugleich" unterhalten. Gleiche Fläche, 3 Rippen mehr und andere Wandstärke - das wird auf gleicher Vorrichtung gebaut. Mich würden etwas die unterschiedlichen Geschwindigkeiten stören. 45 kts clean versus 65 km/h in Landekonfiguration. Geht beides in einer Fläche?

    Du schreibst hier Vne nach FAA 260 km/h. Das gleiche Flugzeug hat als UL in D eine Vne von 180 km/h.

    "Wenn Dinge zu schön sind, um wahr zu sein, sind sie meistens einfach nicht wahr."

    Mit fliegerischen Grüße
    Johannes
  • Urban legends.
    Zum Thema CT und urban legends: Aussage von Braendel betreffs Unterschiede CT LSA und Deutschland: Die strukturellen Komponenten sind gleich, es gibt aber Unterschiede in der Bauausführung (dicke und Material der Verkleidungen, Aufbau des Finish, anderes Bremssystem, anderes Rettungssysten usw.)


    Chris
  • Danke für das Update. Also werde ich in Zukunft die CT bis 600 kg und gutem Gewissen beladen, es steht ja hier geschrieben. Ich drucke mir diesen Beitrag aus und lege ihn zu meinen Flugunterlagen.

    Es ist erstaunlich, was alles getrieben wird, um die Legende am Leben zu halten.

    Mit fliegerischen Grüßen
    Johannes
  • Bitte nicht!

    Ich sehe schon den BFU Unfallbericht vor meinem inneren Auge:

    "Die gerichtsmedizinische Untersuchung hat ein Körpergewicht von 95 kg für Pilot und 85 kg bei Passagier gezeigt. Hinzukommen 50 kg für mitgeführten Treibstoff sowie 10 kg für die im Wrack gefunden Gepäckstücke. In der Summe wurde die maximal zulässige Beladung um 40 kg überschritten."

    Der Versicherung ist es ziemlich schnuppe, wer was wo sagt wenn es darum geht nicht oder weniger zahlen zu müssen...
  • Das schließt sich ja nicht gegeneinander aus. Vielleicht kann man sich etwas über den Begriff "baugleich" unterhalten. Gleiche Fläche, 3 Rippen mehr und andere Wandstärke - das wird auf gleicher Vorrichtung gebaut. Mich würden etwas die unterschiedlichen Geschwindigkeiten stören. 45 kts clean versus 65 km/h in Landekonfiguration. Geht beides in einer Fläche?

    Du schreibst hier Vne nach FAA 260 km/h. Das gleiche Flugzeug hat als UL in D eine Vne von 180 km/h.

    "Wenn Dinge zu schön sind, um wahr zu sein, sind sie meistens einfach nicht wahr."

    Mit fliegerischen Grüße
    Johannes
    Du widersprichst anscheinend Allem und Jedem,
    ich sage es Dir nochmals, das absolut gleiche Flugzeug wird laut Hersteller im Ausland mit 560Kg zugelassen, im Gegensatz zu Dir gebe ich auch Quellen an und wenn Du mir dann noch erklären könntest, wie man bei der jetzigen Enge der Aluminiumrippen noch 3 dazwischen quetscht, dann bist Du gut.
    Die Auflastung auf 472,5 kg war auch innerhalb weniger Minuten mit 2 dünnen "Röhrchen" und jeweils 4 blechnieten erledigt und nun sollen wegen 87,5 Kg in jede Fläche noch 3 alurippen und der Holm stärker sein, dazu haben dann der Hersteller und der alte sowie der neue Musterbetreuer in Deinen Augen keine Ahnung, super.
  • Du hast Recht, ich liege falsch und damit ist die Sache dann erledigt. "
    das absolut gleiche Flugzeug wird laut Hersteller im Ausland mit 560Kg zugelassen

    ... und hat zudem eine Vne um 80 km/h höher. Nichts ist so schlagkräftig wie ein gutes Argument.
    Johannes
  • Du hast Recht, ich liege falsch und damit ist die Sache dann erledigt. "

    das absolut gleiche Flugzeug wird laut Hersteller im Ausland mit 560Kg zugelassen


    ... und hat zudem eine Vne um 80 km/h höher. Nichts ist so schlagkräftig wie ein gutes Argument.
    Johannes

    Genau, wenn man keine Quellen nennen kann so wie Du, dann wird schnell der Schwanz eingezogen.

    Selbst auf der Herstellerseite gibt es keine 2 Versionen.
  • Ich hab bisher keine Quelle des "Herstellers" gesehen?

    Grüsse
    Thomas
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.6 %
Ja
44.4 %
Stimmen: 232 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 29 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 26 Gäste.


Mitglieder online:
Pruberi  aviatrix  *Chilla 

Anzeige: EasyVFR