Rteissen schrieb:Hallo, ich habe eine ähnlich gelagerte Frage parallel gestellt (Flugbuch - Flugplatz Taschenbuch Einlagen).
LuftPersV §45 (3) sagt, dass Luftsportgeräteführer die Voraussetzungen für die Lizenzverlängerungen in einem Flugbuch zu führen haben.
Der Fachausschuss Bund/Länder hat entschieden, dass ein Flugbuch (mit einigen Ausnahmen für kommerzielle Flugunternehmen) weder elektronisch geführt werden noch eine Loseblattsammlung sein darf.
Somit sind downloads aus dem Netz nicht hilfreich.
Der Favorit scheint das Ultraleicht Flugbuch zu sein! Leider habe ich bis jetzt nur die Frontansicht des Buche gefunden!Hallo Gerd,
kernel schrieb:Ich bin immer wieder fasziniert, welche Textmengen Juristen produzieren können zu einer schlichten Tatsache mit simplen Hintergrund. Und der AEROkurier das auch noch online stellt ohne Datum des Textes, um eine aktuelle Relevanz feststellen zu können. Die Rechtslage/Sprechung ändert sich kontinuiirlich, wie man weiß.
Hier ein Online-Artikel des Aerokuriers zu dem Thema, der das Thema umfassend von einem Anwalt beleuchten lässt.
Grüße
Kernel
Hallo Leute
Danke für Eure Tipp`s Habe mir das Ultraleicht Flugbuch bei Friebe bestellt und seit einigen in Gebrauch! Einfach und Ohne Schnick-Schnack! Die Spalte Bemerkungen hätte etwas größer sein können. Aber sonst OK!
mfG
Gerd
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