Irgendwann Jahr 20xx in einer
Bundesdeutschen Kleinstadt:
Herr Hubert J. geht zur öffentlichen Garage, wo er seinen
Selbstbeweger abgestellt hat. Er möchte heute in das 200 km entfernte
Orwellhausen fahren, um dort seinen alten Freund Friedrich Hecker zu besuchen,
der schon seit langem das Autofahren aufgegeben hat, weil er wegen eines
eingewachsen Zehennagels an seinem Bremsfuß nicht mehr durch den erforderlichen
Gesundheitscheck gekommen ist.
Als Hubert in seinem Auto in der Garage sitzt, startet er
den Motor und ruft er den örtlichen Verkehrsleiter an. Er teilt ihm seine
ganzen Daten, also Fahrzeugtyp, Kennzeichen, usw. und den momentanen Standort
mit, und dass er jetzt allein nach Orwellhausen fahren will. Der Verkehrsleiter
sagt ihm, das gehe soweit in Ordnung, er müsse aber die Schäublestraße
benutzen, um die Garage zu verlassen.
Als die Garage nach wenigen Minuten später verlässt,
schreibt Hubert die Abfahrtzeit und das Ziel in das Betriebsbuch seines
Selbstbewegers. Die gleichen Daten notiert er aber auch in sein persönliches
Fahrtenbuch. Wegen der, dank stringenter behördlicher Überwachung, vielfachen
Aufdeckung von Fälschungen dieser Einträge in früheren Zeiten, muss er sowohl
das Fahrtenbuch als auch das Bordbuch chronologisch, zeitnah und handschriftlich
in gebundener Form führen. Seit neuester Zeit haben die persönlichen
Fahrtenbücher deshalb auch Sicherheitsstreifen und Wasserzeichen auf den
nummerierten Eintragungsseiten. Eine Fälschungssicherung durch einen Chip wie
beim Personalausweis ist bereits beschlossen und kommt demnächst..
Aber auch der Verkehrsleiter schreibt die Abfahrt mit
genauer Uhrzeit, Kennzeichen, Typ und Huberts Namen in das Hauptverkehrsbuch.
Hubert tut gut daran diese Eintragungen auch akribischer vorzunehmen, denn er
seit dem Fund eines übel stinkenden Harzer Rollers in einem herrenlosen, von
Unbekannten vor dem Innenministerium abgestellten PKW wird das schärfer
kontrolliert und der Staat versteht da überhaupt keinen Spaß mehr.
Vor dem Losfahren muss Hubert noch den Transponder
einschalten, damit der Verkehrsüberwacher ihn auf dem gesamten Weg auf seinem
Radar verfolgen kann.
Da die flächendeckende Versorgung mit Autobenzin schon
lange eingestellt wurde, muss Hubert in Abzockstadt halt machen, um den Tank
seines Wagens aufzufüllen.
Dazu ruft er fünf Minuten vor seinem Eintreffen den
dortigen Verkehrsleiter an und teilt ihm unter Nennung seines Fahrzeugtyps, des
Kennzeichens und seiner momentanen Position seine Absicht mit. Nur nach einigem
Hin und Her genehmigt ihm der Verkehrsleiter von Abzockstadt den Tankstop,
teilt Hubert aber gleichzeitig mit, dass er unverzügliche in seinem Dienstraum
seine schriftliche Fahrvorbereitung und sein pers. Fahrtenbuch zu sehen
wünscht. Dessen ungeachtet trägt der Verkehrsleiter von Abzockstadt die Daten
von Huberts Ankunft in sein Hauptverkehrsbuch ein. Das gleiche macht Hubert in
seinem pers. Fahrten- und im Betriebsbuch seines Wagens.
Schließlich darf Hubert doch zuerst bei Schnapphahn und
Prell vorfahren. Schnapphahn und Prell ist der letzte und einzige
Autobenzinabieter in der Bundesrepublik. Dementsprechend kostet ein Liter
Autogas €-Cent 499,99 bei einem Steueranteil von nunmehr 98%.
Nachdem Hubert den Wagen voll getankt hat, begibt er sich
sogleich zum Verkehrsleiter, um sein Unterlagen vorzuzeigen. Der Verkehrsleiter
moniert, dass Hubert bei der letzten Eintragung in seinem pers. Fahrtenbuch die
Fahrzeit von der im Bordbuch um 3 Minuten abweicht. Hubert erklärt ihm, dass
das durch die zeitliche Differenz zwischen Anlassen in der Garage und dem
letztendlichem Verlassen der selben bedingt sei und völlig normal wäre, doch
der Verkehrsleiter, der ja schließlich BFV (Beauftragter für Verkehrsaufsicht)
ist, könne das so nicht durchgehen lassen und würde das bei der
Landesverkehrsbehörde zu Anzeige bringen. Außerdem missfällt ihm sehr, dass
Hubert auf dem Passbild in seiner Fahrerlizenz zu sehr lächelt.
Völlig betröppelt begibt sich Hubert wieder zu seinem
Wagen, wo er als erstes in das Betriebshandbuch aber auch in sein pers.
Fahrtenbuch die beabsichtigte Weiterfahrt nach Orwellhausen einträgt.
Nach dem Anlassen telefoniert er mit dem Verkehrsleiter,
dass er nun zur Weiterfahrt nach Orwellhausen bereit sei. Der Verkehrsleiter
weist Hubert an, die Tankstelle über die Fesselfliegerstraße zu verlassen und
trägt seine Abfahrt mit allen Daten wieder in sein Hauptverkehrsbuch ein.
Huberts weitere Fahrt verläuft ohne Vorkommnisse , so dass
er sich schließlich 5 Minuten vor Erreichen von Orwellhausen beim dortigen
Verkehrsleiter anruft. Doch der Verkehrsleiter hebt nicht ab. Hubert versucht
es weiter, immer wieder, jedoch ohne Erfolg. Er weiß genau, dass er ohne
Verkehrsleiter in die fremde Ortschaft nicht einfahren darf. So beschließt er
den überregionalen Verkehrsdienst FIS (Fahrinformationsservice) der DVS
(Deutsche Verkehrssicherung) zu kontaktieren. Der diensthabende Mitarbeiter ist
auch sehr nett und versucht seinerseits den Verkehrsleiter von Orwellhausen zu
erreichen, aber leider vergeblich. Die DVS bietet Hubert verschieden Ausweichortschaften
an, von denen die nächstgelegene immerhin 30 km von Friedrich entfernt ist.
So beschließt Hubert unverichteter Dinge wieder nach Hause
zu fahren und erbittet von der DVS das Gespräch beenden zu dürfen.
5 Minuten bevor Hubert seinen Heimatort erreicht, ruft er
ordnungsgemäß den dortigen Verkehrsleiter an und bittet um die Einfahrt in
seine Garage, was ihm auch zügig gewährt wird. In der Garage angekommen
schreibt Hubert die Daten der letzten Etappe in sein pers. Fahrtenbuch und in
das Betriebsbuch seines Wagens. Aber auch der Verkehrsleiter hat schon alle
Daten von Huberts Rückkehr in das Hauptverkehrsbuch eingetragen.
Am nächsten Tag hat Hubert ein Schreiben der
Landesverkehrsbehörde in der Post, wo er zum Vorwurf der vorsätzlich falschen
hilfsweise der fahrlässig nicht ordnungsgemäßen Führung seines persönlichen
Fahrtenbuches Stellung nehmen soll.
Hubert überlegt sich ernsthaft, ob er wirklich noch weiter
Autofahren sollte…
Wird's so niemals geben?? Glaub' ich auch nicht!
Gleichzeitig frag ich mich aber, warum sich genau das die zigtausend
Privatpiloten in Deutschland so gefallen lassen!
Bei der Diskussion wo der Wägebericht liegt hab ich mir gedacht: So ein Quatsch!
Der Prüfer prüft meinen Flieger incl. Wägung wenn nötig, und ich klebe brav den Zuladungsklebi an.
Also ist doch logischerweise alles in Ordnung. Warum muss der Wägebericht mitgeführt/vorgezeigt werden?
Wir sind schon auf dem Weg....
Aber trotzdem lustig zu lesen.
Rüdiger
Die politische Lösung ist übrigens schon stark auf dem Vormarsch
oder warum haben die Piraten so großen Erfolg ?
Freiheit, -zügigkeit gibts bald nur für den der sie sich noch leisten kann.
Es liegt nicht an einzelnen Behörden, sonderns am System. Peditionen sind nuzlos.
Wenn das Leiden groß genug ist, kommt die Solidarität ganz von alleine ;)
Peter
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