Französischer Motorschirm in Deutschland

Forum - Plauderecke
  • Hallo alle !


    Ich bin Franzose , fliege schon einige Jahre in Frankreich. In den letzten Jahren bin ich immer häufiger in München bei meiner Freundin und würde auch gerne hier (als Tourist) fliegen können !


    Könnte mir jemanden Hinweise geben wie, wo ich in der Münchener Gegend mit meinem Gleitshirmmotor fliegen könnte ? 


    Danke und viel Spass beim fliegen !!!

  • Hallo,


    inwieweit der DAeC oder der DULV eine franz. Motorschirmlizenz anerkennt weiß ich leider nicht. Sicher ist allerdings, dass für den Motorschirm in der Bundesrepublik Flugplatzzwang herrscht. Du solltest Dich also an den DAeC oder den DULV wenden und Dir einen passenden Flugplatz suchen.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Hallo,


    inwieweit der DAeC oder der DULV eine franz. Motorschirmlizenz anerkennt weiß ich leider nicht. Sicher ist allerdings, dass für den Motorschirm in der Bundesrepublik Flugplatzzwang herrscht. Du solltest Dich also an den DAeC oder den DULV wenden und Dir einen passenden Flugplatz suchen.


    Michael

  • Vorweg: ich fliege keinen Motorschirm und weiß nur, dass diese in Deutschland mit einer Art UL-Lizenz betrieben werden dürfen. Das dürfte dir aber egal sein, weil du als "Gast" mit deiner französischen Linzenz genau so in der EU rumschaukeln darfst wie meine Fliegerfreunde in Italien, Spanien und sonst wo. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine "Gast"-Aktivitäten irgendeinen deutschen Verband interessieren oder sogar eine Lizenzumschreibung/Neuausstellung wie unser Fliegerzahnarzt in den Raum stellt. Siehe auch hier:
    http://www.dulv.de/Info-for-foreign-Pilots/K120.htm
    Was du aber sicher brauchst ist eine Haftpflichtversicherung, die Deutschland inkludiert. Aber auch das sollte mittlerweile jede ausgewachsene Police beinhalten.

    Zu deiner Eingangsfrage: fahr mal mit deiner Freundin (!) nach Straßham und mach ein Schwätzchen mit Sepp.
    http://www.rundfluege-muenchen.de
    Der Platz ist sehr liberal besonders zu den Fetzenfliegern. Mit deiner Erfahrung solltest du auch keine Probleme mit den lärmempfindlichen Zonen und den Lufträumen haben. Fragen kostet nichts und recht viel näher kommst du nicht an München ran.
    Wünsche dir viel Erfolg!
    Aareb
  • Hier dürfte die Antwort recht einfach sein. In F ist der Motorschirm eine eigene Klasse der Ultraleichten. Wie Du weisst ist Dein Paramoteur ein ULM wie alle anderen mit  seiner Fiche d′identification und seiner Carte d′identification. Das wiederum heisst dass Du Deine eigene Maschine nach Deutschland bringen musst um dort das Gästeflugrecht in Anspruch nehmen zu können. Plus die schon erwähnte Versicherung. In München mal kurz einen Motorschirm auszuleihen geht nicht wenn Du nur den Brevet ULM français besitzt.
    Und pass auf, die spinnen in Deutschland! Da kannste nicht einfach so vorm Haus wegfliegen wie bei uns ... :-((
    Gruss Stephan
  • ... ja klar, dein Gerät musst du natürlich dabei haben wie stephan2 schon sagt. Aber haben das die Motorschirmflieger nicht sowieso immer?
  • aareb schrieb:
    ... dass deine "Gast"-Aktivitäten irgendeinen deutschen Verband interessieren oder sogar eine Lizenzumschreibung/Neuausstellung wie unser Fliegerzahnarzt in den Raum stellt.

    Lesen scheint nicht zu Deinen Kernkompetenzen zu gehören!


    Flugplatzzwang ist Fakt und Rechtssicherheit gibt's beim Beauftragten, so what??


    Michael


    Edit:
    aareb schrieb:
    Das dürfte dir aber egal sein, weil du als "Gast" mit deiner französischen Linzenz genau so in der EU rumschaukeln darfst wie meine Fliegerfreunde in Italien, Spanien und sonst wo.


    Das ist natürlich so nicht richtig. Nationale Lizenzen sind im EU-Ausland nicht automatisch anerkannt, und "exotische" wie Motorschirm schon gleich gar nicht!

  • @Zahnarzt
    Sind dir deine Patienten derzeit nicht wohl gesinnt weil du zu viel vor der Kiste hockst oder was bemüßigt dich, jede noch so kleine Kritik an deinem Geschreibsel sofort mit Klarstellung und Denunziation zu beantworten?

    Hab ich was gegen Flugplatzzwang gesagt? Bitte zitiere die Stelle! Es geht um das Gastflugrecht in D und die einschlägigen NfL's wie II - 87/95. Da brauche ich keinen Oberlehrer, Vorleser oder Verband. Und was Deutsche im Ausland machen, kannst du ruhig denen überlassen!

    Zur Erinnerung: seine Eingangsfrage war, wo man er mit seinem (!!) Motorschirm in der Umgebung von München fliegen kann. Hier im Süden ist immer noch das jeweilige Luftamt für die Geländezulassungen zuständig.
    http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/
    Die können ein Gelände genehmigen, beschränken oder sperren ohne das ein Verband überhaupt was mit bekommt. Wenn du unseren französischen Freund schon zu den Behörden schickst, dann dorthin!

    Aareb
  • rabarberAarebarberabarber....
  • Ich bin an dieser Frage (PPG als Gast vom Ausland in D fliegen) auch interessiert.  Schade das der Ton hier so abglitscht. :-(. 
    Ich lebe in GB und hier ist der Sport voellig unreguliert. Motoren und Schirme sind frei zu kaufen und jeder kann sich das Fliegen selber beibringen und dann losfliegen, wenn er mag.  Realistisch gesehen macht das natuerlich keiner und es gibt viele Flugschulen die PPG Piloten ausbilden.  Einen Sonderpilotenschein gibt es da aber nicht. Nur einen Club-Piloten Schein, der vom Haenge Gleiter und Fallschirm Verband "autorisiert" ist.  Nichts offizielles!

    Versicherung sollte man natuerlich auch haben, muss man aber nicht, und fliegen darf man ueberall wo es nicht nach Luftrecht verboten ist und wo die Erlaubnis vom Grundeigentuemer vorliegt.  Offentliches Land ist da also OK, solange es keine Beschwerden gibt. Im Gegenteil, die Flugplaetze moegen uns PPGs gar nicht, weil wir non-radio und so viel langsamer fliegen als der rest in der GA. Deshalb duerfen wir meist nicht von Bauernhof pisten und Wochenendflugplaetzen fliegen. 

    Es wuerde mich interessieren wie ich es anstellen kann in D zu fliegen. Insbesondere wuerde ich gerne einen Flug von England nach Kiel in D machen. Ueber den Aermel Kanal und dann die Kueste rauf, sozusagen.  Muss ich da wirklich 30 Flughaefen anschreiben und um Erlaubnis fragen fuer Start und Landung?  Vom Zoll und Grenze reden wir gar nicht erst.  *8-)

    Hat jemand Erfahrung mit Besuchern aus dem Ausland?

    Happy trails
    Manitou

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.3 %
Ja
44.7 %
Stimmen: 226 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 19 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR