Hallo Gemeinde,
ich bin Pit und lese ja hier schon länger mit -:) ich habe mal eine Frage.
Ich besitze zwar den UL-Schein aber habe keinen eigenen Flieger.
Man muß ja innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Flugstunden nachweisen, mal angenommen ich hätte in den letzten 2 Jahren
8 Stunden gechartert und 4 Stunden bei meinem Kumpel in Seinem Flieger als Co neben Ihm gesessen, würden diese 4 Stunden anerkannt und somit die 12 Stunden nachgewiesen, oder nicht?
Falls sie nicht nachgewiesen sind, muß ich dann eine neue Prüfung machen oder wie würde es dann weiter gehen?
Danke für Eure Antworten
Gruß Pit
Einer von beiden im Cockpit kann sich die Stunden aufschreiben, könnt ihr aufteilen wie ihr wollt.
Chris
Kommt drauf an, PIC ist immer nur einer und in manchen UL voreschrieben dass er links zu sitzen hat. Die Fehlenden Stunden kannst du einfach mit Flugauftrag von einem FI nachholen oder mit einem Prüfungsrat eine Überprüfung fliegen.
Grüße
Hallo Pit,
was Du benötigst, steht alles hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__45.html
Am Sinnvollsten ist es, Du frägst den FI, mit dem Du den Übungsflug durchführen wirst.
Happy landings,
Conny
Hallo,
super vielen Dank, ich fliege ja schon seit über 10 Jahren und habe rund 400 Stunden geflogen, lediglich in den letzten 2 Jahren hatte ich sehr wenig Zeit, deshalb hatte mich das Thema nie so richtig interessiert.
Ich mache dann den Übungsflug und es passt wieder.
Gruß Pit
Na ob sich da wohl jemand ein Zweitaccount angelegt hat und die Logins verwechselt hat? 😉 Oder ich verstehe den Humor nicht…
AlBarrett schrieb:Moin,
Na ob sich da wohl jemand ein Zweitaccount angelegt hat und die Logins verwechselt hat? 😉 Oder ich verstehe den Humor nicht…
ja könnte man denken, ist aber mein Bruder welcher zur Zeit mit Seiner Familie hier zu Besuch ist und meine Schwester, meinen Schwager (beides Echoflieger) und mich mit dieser Frage etwas genervt hat und wie das dann so ist, hatte jeder eine andere Meinung zum Thema. Während Er bei Seiner Frage Seinen Laptop benutzt hat, hat Er bei Seiner letzten Antwort welche Er von meinem PC aus geschrieben hat nicht gemerkt, daß Er versehentlich meinen Account benutzt denn an meinem PC sind meine Daten gespeichert und Seine nicht. Sieht zwar etwas doof aus, war aber von Ihm sicherlich eine ernsthaft gemeinte Frage.
Lange Rede kurzer Sinn, nein ich wars nicht und habe auch keinen Zweitaccount.
Im UL und bei allen kleineren Flugzeugen gibt es keinen "Copilot". Einen "Copilot" gibt es nur bei Flugzeugen bei denen eine 2-Mann Cockpitbesatzung vorgeschrieben ist. Das ist so ab mittelgroßen Jets im Business Betrieb der Fall. Bei allen anderen ist einer der "Pilot" (PIC). Alle anderen sind Passagiere. Wieviel Passagierstunden du hast ist für den Scheinerhalt irrelevant. Auch die Stunden die du im Charterflieger auf dem Weg in den Urlaub hinten sitzt zählen nicht für deinen Scheinerhalt ;-)
Auch müssen die geforderten 12h PIC in im letzten der abgelaufenen zwei Jahre liegen
Sebastian S. schrieb:
Auch müssen die geforderten 12h PIC in im letzten der abgelaufenen zwei Jahre liegen
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Schreibt in einem UL-Forum doch bitte immer explizit dazu, wenn ihr euch auf die PPL bezieht. Beim Querlesen kann sonst schnell der Eindruck entstehen, dass solche Regelungen auch für die UL-Lizenz gelten.
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