Michael_B schrieb:Das ist doch mein Reden, ich hatte dich (anscheinend missverständlich) der Gruppe zugeordnet, die Mitfliegen als Flugerfahrung für die Mindeststunden nutzen wollen.
Aber da es im UL rechtlich nur 3 Funktionen gibt PIC, FI, PAX und keinen "Copilot" ist die Frage was du da aufschreiben willst wenn du PAX bist.
Michael_B schrieb:Und dazu müsstest ja nichtmal als Pax drin gesessen haben, denn, wer kontrolliert denn das?
Mit dem Argument könnte man ja seine Stunden für die Schulung für den Schein alleine als PAX erwerben. Ohne einmal selber geflogen zu sein.
Wie sind uns einig, dass es nicht gut ist, sich mit 6 Stunden Flugerfahrung und 6 Stunden "Beifliegen" in 2 Jahren den "Aktiv"-Status seiner Lizenz zu er"dösen".
Dennoch bin ich der Meinung, dass Mitfliegen ein wesentlicher Teil der persönlichen Erfahrung ausmacht. Ich teile mir teilweise meinen Flieger mit einem Freund, der glücklicher Weise auch FI ist. Wir arbeiten dann im Wechsel-Team im Sinne von "Flying" und "Monitoring". Diese Stunden sind wertvoll und ich schreibe mir diese auch auf - natürlich mit dem Hinweis, dass ich diese Stunden nur "Dual" erfolgen bin. In Schweden durfte ich mit einem FI die Blackwing fliegen - formal kein PIC - aber wertvoll für alles was man nicht in meiner C 42 lernen kann.
Der Hinweis der Bezirksregierung - formal sicher nur für andere Klassen formuliert - ist ein sinnvoller Hinweise auf unser eigenes Vorgehen. Denn machen wir uns nichts vor - weder 6 noch 12 Stunden in 2 Jahren sind gut für den Status als PIC.
BravoEcho schrieb:Schau doch am besten noch mal nach, welche Stunden als Dual einzutragen sind und wie sie einzutragen sind.
natürlich mit dem Hinweis, dass ich diese Stunden nur "Dual" erfolgen bin.
@Schnickes - danke, sehr guter Link. Ich kann zwar nicht abschließend erkennen, ob die Verlautbarung auch für "Luftsportgeräteführer" gelten - aber inhaltlich sinnvoll ist das sicherlich. Ich sehe meine Eintragungen unter 4.2.1
"...sonstiger (Übungs-)Flug (z.B. interner Vereins-Checkflug, Standardisierungsflug, Unterschiedsschulung, Überprüfungsflug auf Halteranordnung etc.) vorgenommen wird. Hierbei ist der Lehrberechtigte oder der Prüfer PIC. Diese Flugzeit ist keine PIC-Zeit für den Bewerber um, bzw. Inhaber einer Lizenz oder Berechtigung, sie zählt jedoch zur Gesamtflugzeit."
Genau so dokumentier ich mir das auch :-). Passt also.
BravoEcho schrieb:Wenn dein Kollege sich die Stunden als FI Stunden einträgt passt es.
Genau so dokumentier ich mir das auch :-). Passt also.
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