Werden Flugstunden als Copilot anerkannt?

Forum - Plauderecke
  • Sebastian S. schrieb:
    Auch müssen die geforderten 12h PIC in im letzten der abgelaufenen zwei Jahre liegen
    Kannst du bitte die Quelle angeben woher du diese Info hast. Kenne ich bei UL und LAPL so nicht.
  • Sebastian S. schrieb:
    Auch müssen die geforderten 12h PIC in im letzten der abgelaufenen zwei Jahre liegen 
    Wo hast Du das denn her?

    LuftPersV §45 2) sagt ganz klar, dass man auf UL/TMG/SEP 12h in 24 Monaten haben muss, davon 6h PIC, 12 Starts und Landungen (ohne Nennung wieviel davon PIC) sowie eine Stunde in Begelitung eines Fluglehrers haben muss.

  • Bzgl. PPL(A) sind die lezten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung relevant. Bei LAPL, UL usw. ist es fortlaufend innerhalb der letzten 24 Monate.

    Und auch eine klare Info zu: "Ich sitze daneben und halte die Karte, dann kann ich mir die Stunden aufschreiben..."


    Infoschreiben vom RP Münster:
    https://www.bezreg-muenster.de/system/files/media/document/file/26_piloten_fcl_fb-58_informationsblatt_motorflug_ppl-a.pdf


  • Wobei man grundsätzlich sagen muss: Wer es nicht schafft, die paar Stunden (besser mehr) zusammenzufliegen, sollte besser auf das fliegen verzichten. Selbst wer gerade so die Mindeststunden erreicht, ist weit von ausreichender Flugpraxis entfernt.

    Chris

  • Sehe ich ganz genauso, wie Chris. Man mag mal ein Jahr haben, wo man nicht zum Fliegen kommt, aus sonstigen Gründen. Wiederholt sich das regelmäßig, dann sollte man das lieber lassen und die wenigen Stunden dann eben bezahlen und bei jemanden mitfliegen, der wirklich im Training und dem Thema ist.

  • @Schnickes das gilt für PPL aber nicht für UL

  • Falls du ein persönliches Flugbuch und/oder ein Bordbuch verwendest, wie trägst du denn dann die Stunden ein, in denen du kein Luftsportgeräteführer bist aber die du dir zu deiner Flugerfahrung hinzufügen möchtest?

  • Schnickes schrieb:
    Falls du ein persönliches Flugbuch und/oder ein Bordbuch verwendest, wie trägst du denn dann die Stunden ein, in denen du kein Luftsportgeräteführer bist aber die du dir zu deiner Flugerfahrung hinzufügen möchtest?

    DUAL: Flugzeit mit Lehrberechtigtem oder Prüfer

    Flugzeiten im Flugbuch werden als "DUAL" ausgewiesen, wenn es sich um a) einen Ausbildungsflug mit Lehrberechtigtem zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung, b) um eine Auffrischungsschulung, einen Schulungsflug, eine Unterschiedsschulung, einen Vorab-Testflug oder eine Kompetenzbeurteilung mit Lehrberechtigtem gem. Teil-FCL oder c) um einen Prüfungsflug mit Prüfer zum Erwerb, zur Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung (praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung oder Kompetenzbeurteilung) handelt.

  • Danke für die Infos, die sind bekannt, meine Frage bezog sich ja darauf, dass manche der Meinung sind, man könne sich beliebig Stunden aufschreiben in denen man halt irgendwo und irgendwie im UL gesessen hat und die dann für die 6 "nicht PIC" Stunden zählen.

    Für PPL und LAPL hat es das RP ja klar gestellt wie ich gepostet habe, aber Michael sieht das für UL ja anders.

    Anscheinend ist es für UL nicht im Detail ausformuliert. Damit liegt es dann wohl am FI was er akzeptiert, bei mir für LAPL / PPL bräuchte auf jeden Fall keiner kommen mit 8 Stunden PIC und 2 Stunden Karte gehalten und 2 Stunden gefunkt (aber da ist es ja auch klar beschriebn was zählt)

  • @Schnickes

    Meine Stunden als PAX schreibe ich überhaupt nicht auf. Egal ob im UL in der Echo-Klasse oder im A320. Ich schreibe nur Schulung (ist bei mir lange her), DUAL oder eben PIC auf. 

    Es ist zwar nirgendwo bei UL erwähnt dass es nicht aufgeschreiben darst wenn du PAX bist. Aber da es im UL rechtlich nur 3 Funktionen gibt PIC, FI, PAX und keinen "Copilot" bist du PAX. Mit welcher Begründungs sollte man PAX als Stunden für den Scheinerhalt aufschreiben können. Mit dem Argument könnte man ja seine Stunden für die Schulung für den Schein alleine als PAX erwerben. Ohne einmal selber geflogen zu sein.

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