gelegentliche geschäftliche Nutzung eines privaten UL

Forum - Plauderecke
  • FlightControl schrieb:
    Kannst du uns das Aktenzeichen nennen?
    Sorry, hat einen Moment gedauert, weil ich just mit dem Steuerberater eine Turboweiterbildung für meinem neuen Sachbearbeiter im FA führen musste. Jetzt ist der mal auf dem Laufenden was Flugzeuge angeht ...

    Die Urteile der unteren Gerichte wurden 2017 grundsätzlich vom BFH zusammengefasst, einschlägig ist dafür das BFH Urteil vom 19.01.2017 - VI R 37/15 . Der wichtige Knaller, und Schlag ins Gesicht der Praxis der Finanzämter bis dahin, war Ziffer 21 der Begründung: "Dem Steuerpflichtigen steht die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei." Seitdem ist es vorbei mit der "unübliches Verkehrsmittel, also prüfen wir gar nicht und lehnen gleich ab" Keule.

    Klar muss man dann eine Kostenrechnung aufstellen, in den allermeisten Fällen ist das aber einfach und selbst dem dümmsten Beamten vorzurechnen, dass das in dem Einzelfall sinnvoll war - Wir sind ja nicht blöd und verknallen sinnlos Geld ... ;-). Die Kostenrechnung geht dann als Reise- und Nebenkostenrechnung an die Abrechnung und gut ist. Mit UL hat man sogar zusätzlich die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass man ja ein "kostengünstiges Flugsportgerät" statt eines teuren Flugzeug benutzt (das ist zwar gelogen und fast immer falsch, aber klingt gut auf Papier).

  • OkeP schrieb:
    Die Urteile der unteren Gerichte wurden 2017 grundsätzlich vom BFH zusammengefasst, einschlägig ist dafür das BFH Urteil vom 19.01.2017 - VI R 37/15 .
    Vielen Dank für das Urteil!

    Interessant wäre zu wissen, was das FA dann letztendlich daraus gemacht hat.

    Denn 30 Stunden Flugzeit und 17.000 € Kosten (575,- Euro inkl. Landegebühren / Flugstunde) ist ja schon sportlich...

    Wenn 1. Klasse Flugzeug in der gleichen / schnelleren Zeit (inkl. An- und Abfahrt, Vorflugkontrolle, etc.) für gesamt 10.000 € möglich gewesen wären würde das FA also nur 10.000 € anerkennen?

  • Was das FA letztendlich als angemessen anerkennt ist eine epische Legende und nicht wirklich vorhersehbar. Die Finanzdirektionen scheuen sich wie blöde da feste Richtlinien aufzustellen mit denen man arbeiten kann. teils ist das auch nachvollziehbar, weil es für diese Fabrikbürokratie halt nur eine kleine Anzahl individuelle Sonderfälle darstellt.

    Auf deine Frage aber schon mal aus der Erfahrung: Nein, sie würden es nicht so platt beschränken. In der Diskussion müssen sie eine Einzelfallbetrachtung rechnen (bzw. gibt man die denen schon mit, weil die sich da extrem schwer mit tun) und in der sind auch Erlöse gegen gerechnet. Airline bedeutet z.B. in aller Regel bei den Flügen = "dauert in Summe länger" und damit kann z.B. ein Honorararbeiter die Zeitersparnis gegen den Stundensatz rechnen oder auch eingesparte Übernachtungen und andere Opportunitätskosten. Nur, wie bereits angeführt, ist das alles und jedesmal eine Einzelbetrachtung.

  • Vielen Dank für die ganzen Tipps! Da lässt sich doch gut argumentieren: 

    - UL vom Verbrauch überschaubar, zumindest in Relation zur Geschwindigkeit.
    - Reisezeit wird stark verkürzt, attraktiv für meine Auftraggeber.
    - Auftrage können an einem Tag abgehandelt werden. Also keine Übernachtung. 
    - Ich berechne nur die Stundenkosten für einen direkten Zweck/Auftrag.
     
    Also einmal eine saubere, verständliche Auflistung erstellen und die Kosten einem Zweck zuordnen. 

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