Eldim schrieb:Das bezweifle ich. Die meisten Versicherungen haben in ihren Vertragsbedingungen mittlerweile Überladung als Totschlagargument zur Regressforderung explizit ausgeschlossen. Es muss schon ein kausaler Zusammenhang bestehen. Wenn z.B. jemand meint, schlauer als eine Schlechtwetterfront zu sein, dann wird keiner ihm Überladung ankreiden können. Beim Überschießen der Landebahn oder Krachen ins obligatorische 15m-Hindernis beim Start dagegen schon.
Vor dem Gesetz ist Überladung kein Kavalliersdelikt, sondern ein vorsätzliches und grob fahrlässiges Vergehen.
Ob jetzt nach Einführung der 600 kg-Grenze wieder eine Hexenjagd losgeht, wird sich noch zeigen. Bevor man dann als 472,5 kg-ULer ein schlechtes Gewissen kriegt, sollte man sich aber vor Augen halten, dass in der Realität fast alle TMGs und SEPs ebenfalls überladen sind, wenn man alle Sitze mit Durchschnitts-BMIs bepackt und volltankt. Es wird von so manchem "echten" Flieger nur genre suggeriert, dass Überladung ein UL-spezifisches Problem sei.