im Zusammenhang mit der LTF-UL 2019 habe ich folgendes gelesen :
"Ich sage danke und Gottseidank, im Namen aller Fluglehrer, die bisher bei jedem Schulflug mit einem Bein im Gefängnis saßen."
... da ich ja kein Pilot bin, bitte ich mal um Aufklärung: meines Wissens stehen die, die sich keinen neuen Flieger kaufen oder ihren Alten auflasten und abnehmen lassen, immer noch mit einem Bein im Knast - oder ???
ich habe nen Moment gebraucht, bis ich den Zusammenhang herstellen konnte, du beziehst dich auf einen Kommentar unter dem Artikel hier zur Auflastung der UL, oder?
Ich vermute mal, das du Recht hast. Immerhin gibt es ab demnächst eine Option, gewichtsmäßig legal zu schulen. Ob die Lehrer vorher alle knapp vor Knast waren, kann ich nicht beurteilen.
... da ich ja kein Pilot bin, bitte ich mal um Aufklärung: meines Wissens stehen die, die sich keinen neuen Flieger kaufen oder ihren Alten auflasten und abnehmen lassen, immer noch mit einem Bein im Knast - oder ???
Servus,
nicht mehr oder weniger als bisher - da es weiterhin "nur" darum geht, geltende Regeln einzuhalten.
Beispiel: Nimm die GX, mit denen deine (ehemaligen) Kollegen aus Schechen durch die Gegend gurken. Bei deren ersten Variante (G3 Mirage) ging der Spaß bei realen 290kg los. (Als Ausrüstung hast du dabei natürlich kaum mehr als Fahrt/Höhe/Vario/Libelle/Funk/Transponder und simple Rundinstrumente zur Motorüberwachung)
Pack als nächstes noch 20kg Sprit in den Apparat und es bleiben/blieben dir ca. 157kg für 2 bekleidete Menschen.
Zugegebenermaßen nicht für alle Piloten passend, aber:
In der Fliegerei gibt es für jeden - als Flugtauglich diagnostizierten Körper - auch ein passendes Fluggerät. (vom Gleitschirm bis hin zur Antonov 225) Das "Problem" entsteht dadurch, dass sich Menschen in "Dinge" zu zwängen versuchen, welche für deren Leib nicht angefertigt wurden. (vergl. eine 90kg Wuchtbrumme in grazilen High Heels - das passt auch nur bedingt)
In Zukunft gibt es halt auch für Menschen mit ungünstigerem BMI die Möglichkeit "ULTRALEICHTE LUFTSPORTGERÄTE" legal (u. gegebenenfalls zur Schulung) zu betreiben.
Na ja, "ungünstiger BMI" trifft die Sache doch nicht ganz.
Zwei durchschnittlich große Männer mit durchschnittlichem BMI konnten bislang selbst mit einer relativ minimal ausgestatteten Maschine kaum legal in die Luft kommen, wenn sie mehr als eine Platzrunde fliegen wollten.
Aber in den Knast kommt man doch nicht wegen Fliegens ausserhalb der Zulassungsgrenzen. Das gibt doch maximal ein fettes bussgeld soweit ich weiss ...oder?
Mein Fluglehrer ist und bleibt ein Leichtgewicht... praktisch ist das.
microlight schrieb: Aber in den Knast kommt man doch nicht wegen Fliegens ausserhalb der Zulassungsgrenzen. Das gibt doch maximal ein fettes bussgeld soweit ich weiss ...oder?
Dabei war der Typ auch nur mit 15-20% Überladung unterwegs. In welchem Bereich befinden sich wohl unsere ULs, wenn zwei Personen drin sitzen? ;-)
Zur Erklärung: Ein "stone" sind 6,35kg... die spinnen, die Briten ;-)
Moin,
jetzt übertreibst Du mehr als nur etwas, wir leben in Deutschland und bis jetzt haben wir eigene Gesetze, außerdem war der Typ vorbestraft und ist schon öfters aufgefallen, also was soll dieser Artikel jetzt?
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