Chris, dein Problem ist, dass wir in unterschiedlichen Ligen unterwegs sind.
Ich empfehle dir folgendes: Melde dich auf Wikipedia an und diskutiere dort auf den politischen Seiten ein paar Monate mit. Das stählt, das ist das ideale Bootcamp. Dagegen ist das hier ein Kindergeburtstag.
Unwahrscheinlich, dass du damit mein Niveau erreichst, aber inhaltlich und argumentativ verbessern wirst du dich in jedem Fall. Dann macht es mir auch mehr Spaß und du musst nicht immer hilflos um dich schlagen, wenn dir nichts mehr einfällt.
Wie man darauf kommen kann, das miteinander zu vergleichen und mit dem Streikrecht die Schulschwaenzerei zu rechtfertigen, nunja... Eben unterschiedliche Ligen ;))
"Ein Streikrecht, wie man es aus dem Arbeitsrecht kennt, haben die Schüler nicht, denn ein Streik ist ein Mittel des Arbeitskampfs, der dazu dient, für die Änderung von Arbeitsbedingungen einzutreten. Unterrichtsboykott ist daher „unter keinen Umständen ein zulässiges Mittel, um in Konfliktsituationen die Interessen der Schüler durchzusetzen". Entsprechend heißt es in Ziffer 1.2 des Runderlasses des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29. Mai 2015 (Stand: 1. Juni 2015): "Ein Schülerstreik oder ein von den Eltern veranlasster Schülerstreik sind unzulässig.""
Allerdings haben Kinder ein Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG[3]. Dieses ist bei minderjährigen Kindern nicht von festen Altersgrenzen abhängig.[2] Maßgeblich ist der Wille des Kindes, sofern er autonom gebildet wird. Dies gilt insbesondere dann, „wenn Kinder in zukunftsträchtigen gesellschaftspolitischen Fragen wie Klimaschutz, globale Gerechtigkeit oder Digitalisierung andere Meinungen haben, als die Generation ihrer Eltern und Lehrer“.[2]
und weiter
In einem Kurzgutachten vom März 2019 im Auftrag des Solarenergie-Förderverein Deutschland befasst sich Felix Ekardt mit den Grenzen des (deutschen) Ordnungswidrigkeitenrechts bezogen auf schulische Abwesenheiten im Zuge der Fridays-for-Future-Bewegung.[6]
Du machst es einem wirklich leicht, deine Manipulationen zu entlarven.
Im Übrigen gilt: Nehmen wir einmal an, die Schüler hätten nicht das Recht, für eine richtige Klimapolitik zu streiken. Um so beeindruckender wäre es doch, wenn sie es trotzdem täten und damit Sanktionen riskierten.
EDXJ schrieb: Im Übrigen gilt: Nehmen wir einmal an, die Schüler hätten nicht das Recht, für eine richtige Klimapolitik zu streiken. Um so beeindruckender wäre es doch, wenn sie es trotzdem täten und damit Sanktionen riskierten.
Zu den Sanktionen, zumindest in NRW, findet man entsprechendes im Schulgesetz NRW §53, Absatz 4: "DieEntlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehrschulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerinoder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."
Also drei Freitage im Monat gefehlt, an denen jeweils 8 Stunden Unterricht stattgefunden hätten, und die Entlassung ohne vorherige Androhung bzw. Abmahnung ist perfekt, zumindest bei denen, die altersbedingt nicht mehr schulpflichtig sind. Das dürfte ein sehr großer Teil der demonstrierenden Schüler sein.
Jetzt ist nur die Frage: Was würde die Presse wohl mit dem Schulleiter machen, der das Gesetz auch wirklich durchsetzt?
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