Ähem,
entschuldige mal Michael, ich bin nicht sicher, was Du meinst. Wir sprechen doch von deutschem Recht auf Helgoland, oder? Der Beinahzusammenstoß mit dem Robbenheini ist an sich schon eine meldepflichtige schwere Störung nach §2 FlUUG.
@ Peter: Das was Du beschreibst, ist einem Fliegerkollegen aus unserem Club mit der Arrow zum Verhängnis geworden. Genug Wind, dann im Lee der Düne, es ging abwärts, dann in Panik überzogen, Plumps
Wolfgang