nun ja, spitzfindige Auslegung der Formulierung. Aber wenn man der Meinung ist das man, trotz Empfehlung Minimum ein Grundmass an Erfahrung zu haben, diese in den sprichwörtlichen Wind schlägt, dann auf zu neuen Ufern!
Sicherlich brauchen wir mit den UL′s meist nicht die RWY Länge aber das heist noch lange nicht das ich mit dem häufig vorkommenden Crosswind und den speziellen Gegebenheiten klar komme. Ich denke diejenigen die diese 100Std. definiert haben, hatten nämlich nicht nur die Länge der RWY im Hinterkopf.
Aber das muß ja jeder für sich selbst entscheiden und im Falle eines Vorkomnisses hoffe ich das man sich auch an den Unterschied zwischen Luftfahrzeugführer und Luftsportgeräteführer erinnert............
Du hast absolut Recht, aber es ging ja um die Forderungen der AIP.
Ich würde es mir nicht so ohne weiteres zutrauen dort zu landen und hätte vielleicht keinen Fluglehrer dabei, aber zumindest einen erfahrenen Kollegen, der dort öfters gelandet ist. Auch wäre ich mir nicht zu Schade nach dem Durchstarten gleich an ihn zu übergeben.
Hm, mir ist neu, dass ein Luftsportgerät kein Luftfahrzeug ist. Ich lerne aber gerne dazu.
Bye Thomas
gelöschter User am 06.06.2014 um 09:21 Uhr
Toto, das Luftfahrzeug ist der allgemeine Begriff. Damit ist alles gemeint. Ballon, Flugzeug, Luftsportgerät, Segelflugzeug. Die Differenzierung, die du hier verwechselst, ist das Flugzeug und das Luftsportgerät. Mit dem Luftfahrzeugführer ist der AIP alles gemeint, was den Platz anfliegt.
Du hast absolut Recht, aber es ging ja um die Forderungen der AIP.
Genau, toto, und als PIC im UL bist Du Luftfahrzeugführer.
Selbst wenn ich es so auslege, wie Du es siehst (als ULer ist man kein Luftfahrzeugführer), dann dürften wir als ULer dort gar nicht hin. Denn gefordert ist eine Gesamterfahrung von 100h als Luftfahrzeugführer, und die hättest Du ja nicht und würdest sie auch nie zusammenbekommen, weil Du ja Deiner Ansicht nach nicht als Luftfahrzeugführer fliegst.
Na ja, alles theoretischer Kram. Ich lege die AIP so aus, dass jeder, der EDXH anfliegen will, auf irgendeinem Luftfahrzeug 100h als verantwortlicher PIC geflogen sein muss.
Gruß Eric
gelöschter User am 06.06.2014 um 22:31 Uhr
Klare Sache: laut LuftVG Paragraph 1, Absatz 2: "Luftfahrzeuge sind 1. Flugzeuge... 10. Luftsportgeräte..." Also ist man selbstverständlich auch als UL-Pilot "Luftfahrzeugführer"
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