Wer sich über Regelungen in der Fliegerei erregt, der wird ganz ruhig, wenn man sich folgende Tatsache vor Augen hält.:
Laut §50 der Strassenverkersordnung ist auf Helgoland das Fahrradfahren verboten.
Kinder unter 6 Jahren dürfen ganzjährig fahren ohne zu klingeln oder zu hupen.
Kinder bis 14 Jahre dürfen nur vom 1.10. bis 1.4 fahren, ebenfalls ohne zu klingeln und zu hupen.
Ausnahmen gelten u.a. für Klempner und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz (mit Klingeln und Hupen). Nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob der Klempner sein Fahrrad mit in die Kneipe nehmen darf, um im Notfall schneller am Einsatzort zu sein.
Diese Regelungen gelten für alle, unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem festen Wohnsitz.

