Steffen_E schrieb: Schon der Anfang ist anders: am Flugzeug ist ja was kaputt. Aber das ist eh ein anderes Thema, denn wer mit dem gemieteten Auto auf eine Wiese fährt und sich da festsetzt, zahlt die ggf. auftretenden Kosten selbst.
Ein kaputter Motor ist ein Betriebsschaden (innere Ursache), kein Unfallschaden (äußere Einwirkung).
Ich hab mal bei unserem gewerblichen Vercharterer nachgefragt. Er würde ein UL nicht für so weite Touren abgeben. Außer der Kunde unterschreibt eine Klausel, den Flieger in jedem Fall wieder zurückzubringen. Das Risiko wäre mit einem üblichen Charterpreis nicht zu decken.
Ein befreundeter Verein sieht es ähnlich. Das Ziel ist die Fliegerei für "normale Familienväter und Väterinnen" erschwinglich zu machen. Die Mitglieder möchten das Risiko einzelner Piloten für solche Touren nicht mittragen. Alles was mit einem Anhänger ohne eine Woche Urlaub zu erledigen ist, ist ok. Darüber hinaus eher nicht.
Ich bin mal gespannt wie wir das vertraglich formuliert bekommen.....
Nordseepilot schrieb: Warum sollte der Charterer für die Folgen eines Motorschadens haften, den er nicht verursacht hat?
Wie willst du nachweisen, dass der Motorschaden nicht auf unsachgemäße Bedienung zurück zu führen ist? Genau um der Diskussion aus dem Wege zu gehen, gibt es die Regelung "zuerst der Pilot" ... Mit der Vorflugkontrolle übernimmt der Pilot die Verantwortung für das Fluggerät, auch deswegen gibt es die ja.
gilt zumindest für den Rotax, aus meiner Sicht, wird es schwer da egal wem, etwas nachzuweisen. Da ist es eher sinnvoll bestimmte Gegenden und Landstriche für Flüge zu verbieten, wenn man nicht will, dass der Flieger buchstäblich mitten in der Pampa landet und nicht wegkommt. Was jeder mit seinem eigenen Flieger macht, is dann dem sein Risiko.
nibbler schrieb: Da ist es eher sinnvoll bestimmte Gegenden und Landstriche für Flüge zu verbieten, wenn man nicht will, dass der Flieger buchstäblich mitten in der Pampa landet und nicht wegkommt.
Mit der Vorgabe kannst du eigentlich nur noch Platzrunden fliegen. Ansonsten: alle Nordseeinseln - verboten, Mittelgebirge - verboten, Hochgebirge - erst recht verboten....völlig unrealistisch.
Flüge ins Ausland dagegen könnte man als Vercharterer natürlich ausschließen.
Nordseepilot schrieb: Flüge ins Ausland dagegen könnte man als Vercharterer natürlich ausschließen.
Sicher, aber ich glaube die Ausgangsfrage bleibt dennoch...
Letztendlich sind ja Bergungskosten in der Kasko oft drin (bei Voll oder Teilschaden des Flugzeuges), wenn auch oft in der Summe begrenzt und teils auch nur bis zur Reparatur bzw Entsorgungsmöglichkeit.
Aber was, wenn kein versichertes Schadensereignis wie hier der TW Ausfall eintritt oder die Kosten höher als versichert sind? (Letztlich irrelevant, ob irgendwo im Ausland oder eben auf einen echt doofen Ort in der BRD, wo man den Transport nicht mit Anhänger und Bier regeln kann)
Ich fürchte dann wird das bannig komplex und wenn Charterer/Vercharterer sich nicht einig werden entscheidet das Gericht
Kostenlos mitmachen
Anmeldung erforderlich
Wie möchtest Du fortfahren?
Medium wird geladen …
Deine Entscheidung
Datenschutz-Einstellungen
Notwendige Funktionen der Community sind immer aktiv. Externe Karten und Videos werden erst geladen, wenn Du sie einmalig freigibst oder hier dauerhaft erlaubst.
Die Einwilligung für Werbung wird getrennt über die von Google bereitgestellte Einwilligungsverwaltung gesteuert.