Moin zusammen.
Da hier ja auch Vereinsflieger und Vercharterer mitlesen, hier mal eine grundsätzliche Frage:
Ein Vereinsflugzeug oder Charterflugzeug fliegt zum Nordkap. Kurz vor Erreichen des Ziels fällt der Motor wegen eines größeren Schadens aus. Der Flieger landet auf einer Wiese in unwegsamen Gelände, eine Straße ist weit weg. Es ist also eine Notlandung wegen stehendem Triebwerk.
Wie ist da bei Euch die Haftung geregelt?
Man kann nicht mal eben mit einem Anhänger hinfahren und den Flieger aufladen. Der Schaden am Motor ist auch nicht vor Ort zu beheben. Der Flieger steht 2.300 Km entfernt auf einer nicht mit einem Fahrzeug zu erreichender Wiese. Alles was jetzt kommt, ist kompliziert und teuer.
Aber jetzt bitte keine Diskussion ob das zu konstruiert oder unwahrscheinlich ist. Es könnte auch eine Wiese in Irland oder in den spanischen Bergen sein. Es geht eher darum wie es in Eurem Verein (oder Charterbetrieb) geregelt ist. In der Regel erwirtschaftet ein Verein beim Betrieb der Flugzeuge nicht so viel Gewinn, dass ein Risiko in 5-6 stelliger Höhe mal eben so weggesteckt werden kann. Ich glaube nicht, dass man dieses Risiko versichern kann. Oder vielleicht doch??......
Tom