Richtige Version (korrigiert) :
"Wenn überhaupt, solltest Du mal unter "Gefährdungshaftung" googeln - und dann würdest Du erkennen, dass es hierfür keines Verschuldens bedarf . Und wo bitte sollte die Gefährdung zu finden sein, wenn ein Pilot auf einem öffentlichen, zugelassenen Flugplatz beim Start wegen einer aufspringenden Tür verunfallt ?"
Danke für die Hinweise, man sieht mal wieder : nobody is perfect :-)
Dietmar (war es, der Unsinn geschrieben hatte)
rlippok schrieb:... aber lesen, logisch denken und verstehen kannst Du doch!*
Ich verstehe ja nun wirklich nix von Jura
Carlson schrieb:Anbetracht der unabdingbaren Genehmigungen, des immensen Aufwands und des wahnsinnigen Haftungsrisikos für den Veranstalter sollten wir vielleicht lieber feststellen, welches gesellige Treiben auf einem Flugplatz, wie z.B. das uLForum-Treffen in Höxter, eben genau keine Luftfahrtveranstaltung ist.
wann spreche ich von einer Luftfahrtveranstaltung
Anbetracht der unabdingbaren Genehmigungen, des immensen Aufwands und des wahnsinnigen Haftungsrisikos für den Veranstalter sollten wir vielleicht lieber feststellen, welches gesellige Treiben auf einem Flugplatz, wie z.B. das uLForum-Treffen in Höxter, eben genau keine Luftfahrtveranstaltung ist.
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