BZF Fragenkatalog

Hier hast Du die Möglichkeit, den offiziellen BZF Fragenkatalog kostenlos zum Lernen zu nutzen. Dieser hilft Dir zur Erlangung der Flugfunkzeugnisse BZF I (englischer Flugfunk) und BZF II (deutscher Flugfunk).

Hier hast Du die Möglichkeit, die offiziellen Fragen zum Flugfunkzeugnis BZF I und BZF II kostenlos zu lernen. Klicke einfach auf den Button, um die Fragen des BZF Fragenkatalogs Teil 1 zu lernen. Viel Erfolg!

BZF Fragenkatalog Teil 1 lernen

Hier hast Du die Möglichkeit, die offiziellen Fragen zum Flugfunkzeugnis BZF I und BZF II kostenlos zu lernen. Klicke einfach auf den Button, um die Fragen des BZF Fragenkatalogs Teil 2 zu lernen. Viel Erfolg!

BZF Fragenkatalog Teil 2 lernen

Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF I/II)

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eigentlich eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis BZF II, BZF I oder AZF). Wir Ultraleicht Piloten sind von der BZF Pflicht befreit, da innerhalb der Theorie das Fach Flugfunk in deutlich abgespeckter Form behandelt wird. Die Ultraleicht Piloten werden mit dieser Funkausbildung im Luftverkehr geduldet. Kontrollierte Flugplätze oder z.B. die Kontaktaufnahme mit dem FIS (Fluginformationsservice) bedarf jedoch mindestens eines BZF II. Demnach ist es sinnvoll zusätzlich zur Ultraleicht Pilotenausbildung ein BZF bei der Bundesnetzagentur abzulegen.

Es wird insgesamt zwischen drei verschiedenen Flugfunkzeugnissen unterschieden:
  • BZF II - Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.
  • BZF I - Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
  • AZF - Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Es beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen. Im Zuge der Berufspilotenausbildung ist der Erwerb des AZF sogar vorgeschrieben.

Voraussetzungen zum Erwerb eines BZF/AZF

Für den Erwerb des BZF I oder des BZF II muss das 15. Lebensjahr bereits vollendet sein. Für das AZF, auf welches wir im Folgenden nicht weiter eingehen, ist ein BZF I oder BZF II, sowie das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung. Das AZF kann demnach nicht als Vollprüfung, sondern muss als sogenannte Zusatzprüfung abgelegt werden.

Prüfung bei der Bundesnetzagentur

Die Prüfungen für die jeweiligen Flugfunkzeugnisse müssen in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur ablegt werden. Diese besteht sowohl aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Inhalt der theoretischen Prüfung sind 100 zu beantwortende "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog mit einem Gesamtvolumen von 254 Fragen. Dieser teilt sich in die Teile 1 und 2 auf und können hier trainiert werden. Bei der theoretischen Prüfung zum BZF I muss zusätzlich ein englischer Fachtext vorgelesen und mündlich ins Deutsche übersetzt werden.

Bei der mündlichen, also praktischen Prüfung wird ein simulierter Ab- und Anflug von und zu einem Verkehrsflughafen in einer Kontrollzone durchgeführt. Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Sprechgruppen vom Prüfling beherrscht werden, sodass ein unmissverständlicher und damit sicherer Dialog zwischen Pilot und Lotse gewährleistet ist. Legt man die Prüfung für das BZF I ab, so wird entweder der An- oder der Abflug in englischer Sprache durchgeführt.

Hinweis zum Geltungsbereich

Neben dem Flugfunkzeugnis sind Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) ab dem 29.11.2008 nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.

Aber: ausgenommen davon sind gemäß § 125 der Verordnung über Luftfahrtpersonal Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer, Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer und Inhaber einer Lizenz für Freiballonführer. Auf gut Deutsch gesagt: Der UL-Pilot ist vorerst safe und braucht seine Kenntnisse der englischen Sprache nicht mittels Language Proficiency Test nachweisen.
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.4 %
Ja
44.6 %
Stimmen: 112 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 20 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR