Hallo Zusammen,
ich habe nach langer Pause wieder mit dem UL Fliegen begonnen. Da die Lizenz noch gültig ist müssen nun die Bedingungen erfüllt werden welche notwendig sind um die Rechte der Lizenz wieder ausüben zu dürfen.
Zitat LuftPersV §45
"(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart aerodynamisch
gesteuerte Ultraleichtflugzeuge dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein."
Nun habe ich auch eine US Lizenz und bin in den letzten 24 Monaten ca. 15 h Single Engine Land geflogen. Ich gehe davon aus, dass die Stunden in den USA angerechnet werden können, oder?
Ist der letzte Satz in §45 so zu verstehen, dass mindestens 6h (12 Starts/Landungen) sowie 1 Übungsflug auf UL geflogen werden müssen oder ist der Bezug auf "verantwortlicher LFZ Führer" d.h. nur der Übungsflug mit Lehrer auf UL durchzuführen ist.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Grüße
Turbulator