Heute wurde ich am Flugplatz in Koblenz zum ersten mal durch die Luftfahrtbehörde kontrolliert. Der Herr kam nach der Landung an meine C 42 und bat mich in den Konferenzraum, wo er mittels einer DIN A 4 Checkliste meine Unterlagen inkl. Flugvorbereitung / W& B, Wetterbriefing konntrollierte. Ich konnte alles zur Zufriedenheit (ich nutze hier SkyDemon und die DWD Wetter App) vorweisen (Ein Glück ist meine C 42 aufgelastet). Überrascht war ich von der Frage nach der ZÜP. Die habe ich natürlich NICHT. Der Herr vertrat die Ansicht, dass diese auch für Luftsportgeräteführer aufgrund einer "Neuerung" gefordert würde. Da ich das zum ersten mal hörte, war ich sehr verwundert. Er betonte, dass dies nicht einmal Fluglehrer wüssten.
Auch nach meiner jetzt durchgeführten Recherche des Luftsicherheitsgesetzes kann ich der Ansicht des Herrn nicht folgen. Auch die Seite der Behörde RP gibt das nicht her, auch wenn hier wirklich der Eindruck entsteht "JEDER" benötige dies: https://lbm.rlp.de/themen/luftverkehr/zuverlaessigkeitspruefung
Ich möchte an dieser Stelle hier den Hinweis geben, damit Ihr Euch ggf auf diese Diskussion in RP /Koblenz einstellen könnt.
Bernhard