Österreichischer UL Schein bzw SPL TMG

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Sehr geehrte Rechtsgelehrte :-),

    immer wieder stellt sich bei uns im Verein die Frage, ob ich mir mit einer SPL – TMG Lizenz noch zusätzlich einen Ultraleichtschein ausstellen lassen muss, wenn ich ein UL pilotieren möchte. Im Letzen Satz vom § 64a steht, dass die Behörde eine UL-Schein auszustellen hat, mit welchem die Berechtigung beurkundet wird.

    Brauche ich nun zwingend einen UL Schein (wenn ich einen SPL mit Erweiterung der Rechte auf TMG besitze) um ein UL zu fliegen, wenn nein, welchen Vorteil habe ich wenn ich mir doch einen ausstellen lasse ??

    Vielen DANK für Eure Antworten

    GESETZESTEXT: 

    Ultraleichtschein

    § 24a.

     (1) Der Ultraleichtschein berechtigt gemäß den nachstehenden Bestimmungen zur Führung von Ultraleichtluftfahrzeugen gemäß § 4 Z 6 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 – ZLLV 2010, BGBl. II Nr. 143/2010 im Rahmen der entsprechenden Klassenberechtigung nach Sichtflugregeln.

    (2) Klassenberechtigungen im Sinne von Abs. 1 sind:

    1. Klassenberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/A),

    2. Klassenberechtigung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/G),

    3. Klassenberechtigung für einsitzige und mehrsitzige Tragschrauber gemäß Anhang I lit. f der EASA-Grundverordnung (UL/T) und

    4. Klassenberechtigung für Motorgleitschirme gemäß Anhang I lit. e der EASA-Grundverordnung (UL/M).

    (3) Inhaber einer Lizenz gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit gültiger Klassenberechtigung SEP oder TMG, Inhaber einer SPL oder LAPL(S) Lizenz mit Erweiterung der Rechte auf TMG, welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.S (b) erfüllen oder Inhaber eines LAPL(A), welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.A erfüllen sowie Inhaber von Berechtigungen gemäß § 64a (Motorsegler im Motorflug) sind unter Beachtung der Bestimmung des § 118b (Unterschiedsschulung) zur Führung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (Abs. 2 Z 1) berechtigt. Die zuständige Behörde hatauf Antrag eine Bescheinigung oder einen Ultraleichtschein mit der Klassenberechtigung für UL/A auszustellen, mit welcher die Berechtigung beurkundet wird.

  • Hab mich zufällig neulich mit einem Österreicher auf dem Flugplatz unterhalten. Demnach ist das Prinzip recht ähnlich dem in der BRD und du brauchst mit deinem SPL-TMG eine Einweisung auf UL und eine pyrotechnische Einweisung. Anschließend kann der Antrag gestellt werden um die UL Lizenz in den Händen zu halten.

    Kann aber nicht sagen in wie weit die Info korrekt ist und hab auch keine Quellenangaben

  • Ganz genau, aber brauche ich um bedingt einen UL Schein wenn ich die Pyrotechnik- und Typenschulung gemacht habe ?

  • screen schrieb:
    ...sind unter Beachtung der Bestimmung des § 118b (Unterschiedsschulung)...
    Und genau die brauchst du, um den Schein zu beantragen :-) Ist analog wie in Deutschland.
  • TobiasM schrieb:
    Und genau die brauchst du, um den Schein zu beantragen :-) Ist analog wie in Deutschland.
    Die habe ich ja gemacht, brauche ich jetzt aber einen separaten UL Schein ? Lies mal den Abs. 3. Wenn man den letzten Satz weglässt, bräuchte man keinen eigenen UL Schein :-)
  • screen schrieb:
    Lies mal den Abs. 3. Wenn man den letzten Satz weglässt, bräuchte man keinen eigenen UL Schein :-)
    Aber man kann nicht einfach Sätze weglassen bis das Gesetzt passt ;-) 

    Für mich ganz klar, wenn du die Lizenz nicht in den Händen hältst, hast du sie nicht!

  • screen schrieb:
    brauche ich jetzt aber einen separaten UL Schein ?
    Ich verstehe nicht ganz... wieso solltest du sie nicht brauchen? Soweit ich informiert bin, ist zum Fliegen eines UL′s ein Ultraleichtschein vonnöten. Und wenn du den nicht hast (unabhängig davon, ob du die Schulungen dazu schon hattest!), darfst du kein UL fliegen. Du darfst ja auch nach bestandener Praxis-Prüfung noch nicht selbst fliegen, bevor du nicht die Lizenz in Händen hältst...
  • screen schrieb:
    Die habe ich ja gemacht, brauche ich jetzt aber einen separaten UL Schein ? Lies mal den Abs. 3. Wenn man den letzten Satz weglässt, bräuchte man keinen eigenen UL Schein :-)
    Tja, wäre ja irgendwie sehr pragmatisch, wenn eine SPL TMG lediglich noch eine Pyroeinweisung und Differenzstraining bräuchte und eine UL Lizenz nur optional ausgestellt werden könnte (bei Wunsch).... nur glaube ich wird das hier wohl niemand exakt begründen können.

    Ich denke du wirst ja nicht der einzige sein, der in AT  auf UL umgeschult hat, wird bestimmt geregelt sein.

    Die Verbände hast du gefragt? 

  • ... lediglich noch eine Pyroeinweisung und Differenzstraining bräuchte und eine UL Lizenz nur optional ausgestellt werden könnte ...
    @screen: Die Lizenz ist nun mal die "Sammelbestätigung" aller nötigen Nachweise. Da ist dann auch ein offizieller Stempel drauf, der bestätigt (beurkundet), dass alles seine Richtigkeit hat. Und es ist an offizieller Stelle hinterlegt, wann du das gemacht hast.

    Im Schadensfall, wenn die Versicherungen drauf schauen, werden die keine Zettel von irgendeinem (befreundeten) Fluglehrer akzeptieren, die leicht nachdatierbar sind.

    Am ramp check wird keiner prüfen können, was genau in deinem Fall nötig war, um UL fliegen zu dürfen. Die wollen keinen TMG + pyro + erfolgreiche Einweisung sehen, sondern einen offiziell gestempelten Schein.

    ----

    Gibt es denn irgendeinen Grund, dass du dir keine Lizenz ausstellen möchtest, nachdem du alle Nachweise zusammen hast?

    In Deinem Profil steht, dass Du UL Pilot mit PAX und AT Homebase bist. Wo hast Du denn deine PAX Berechtigung eingetragen, wenn Du keine Lizenz hast? (Und ohne Pax macht eine UL Lizenz nur halb so viel Spaß...)

  • Geht doch klar aus dem Text hervor: Wenn du die Bedingungen erfüllst, stellt dir der OeAC formlos den UL-Schein aus , den du brauchst, fertig. Der Unterschied liegt darin, dass diese Scheine EASA-Scheine sind und der UL-Schein ein nationaler Schein ist, der nur in dem Austellerland gilt.

    Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine Bescheinigung oder einen Ultraleichtschein mit der Klassenberechtigung für UL/A auszustellen, mit welcher die Berechtigung beurkundet wird.

    Hab ich genauso gemacht mit dem PPL, easy.

    Flugherb

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