• Hallo,


    ich hab vor 2,5 Jahren meine UL-Lizenz verlaengert, kam aber leider seit 2 Jahren kaum noch in die Luft, d.h. ich darf meine noch gueltige Lizenz im Moment nicht ausueben.


    Sehe ich das richtig, dass meine einzige Moeglichkeit in einer erneuten praktischen Pruefung besteht, oder gibt es anderweitige Moeglichkeiten, die Lizenz wieder ausueben zu duerfen, z.B. Fliegen mit Lehrer als PIC und damit Stunden sammeln, Fliegen mit Flugauftrag und damit Stunden sammeln, ...?


    Danke fuer jeglichen Hinweis,


    Liberty

  • Hallo Liberty,

    es gelten folgende Gesetzespassagen aus der LuftPersV § 45, wobei auf Dich Absatz 3 zutreffen wird:

    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen
    Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber
    einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
    mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten
    Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen
    Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24
    Monate durchgeführt hat
    . In den 12 Stunden müssen mindestens
    sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12
    Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens
    einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf
    aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    Viele weiterführende Informationen findest Du auch im Thema UL Lizenz Verlängerung :)

    VG Markus
  • Danke sukram (und sorry für die verspätete Rückmeldung, bin momentan nicht sooft online unterwegs).

    Jedoch ist mir die Sache mit der Befähigungsüberprüfung noch nicht so ganz klar - ist das dasselbe wie eine praktische Prüfung (mit allen Vorgaben daran) oder eher eine Art Übungsflug (allerdings mit Prüfer anstelle eines normalen Fluglehrers)?

    Merci nochmal,
    Liberty
  • Ich vermute, dass es schon einen Unterschied geben wird:

    Bei einer Befähigungsüberprüfung kann man durchfallen, bei einem Übungslfug jedoch nicht.
  • Herr-K schrieb:
    Ich vermute, dass es schon einen Unterschied geben wird:

    Bei einer Befähigungsüberprüfung kann man durchfallen, bei einem Übungslfug jedoch nicht.
     er meint nicht zwischen Befähigungsprüfung und Übungsflug sondern prakt. Prüfung. Ja, der Befähigungsprüfung kann leichter sein... hängt auch vom Prüfer ab.
  • Danke, dann werd ich mal schauen müssen, dass ich zuerst mal wieder die Zeit finde...
  • Hallo Liberty,

    wegen der Befähigungsüberprüfung kann ich dir weiterhelfen.

    Gruß

    wolfhatz


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