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FlyingDentist schrieb: Der persönliche und regelmässige Gesundheitscheck des Piloten ist genauso wichtig wie der regelmässige Check der technischen Sicherheit des Fluggerätes. Wie an anderer Stelle schon erwähnt - mein Leiden hält sich diesbezüglich in Grenzen - ich (und hoffentlich ganz viele andere neben mir) betrachte das regelmässige Medical als gute Gelegenheit mit meinem Flugarzt über meinen "Allgemeinzustand" zu sprechen. Zu checken was gut ist und was verbessert werden könnte. Du bist selbst Arzt und weißt wie wichtig der regelmässige Check ist. Welcher (Fach-/Haus-/Flieger-) Arzt den Check macht, wäre mir dabei nicht so wichtig. Meine Überzeugung ist: Jemand der nicht mehr fliegen sollte, weil es sein gesundheitlicher Zustand nicht mehr hergibt, der sollte aufhören und wenn er es freiwillig nicht tut, hilft der Entzug der Tauglichkeitsbescheinigung. Wenn er dann Formen des Betruges wählt um seine Lizenz doch noch irgendwie zu erhalten, ja dann sind wir bei den Bankräubern und krimineller Energie - davon aber spreche ich nicht. Gruss Bernd |
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Das gibt die Untersuchung zum Medical Klasse 2 auf keinen Fall her, was es auch noch weiter für seine, ihm zugedachte Aufgabe disqualifiziert. Dazu solltest Du wirklich Deinen Hausarzt und ggfs auch den Spezialisten Deines Vertauens aufsuchen. Michael |
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GX schrieb:
Michael |
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Wie viele Dimensionen eine Diskussion um ein Medical bekommen kann. Da braucht man wirklich einen Sonntag für um das so umfassend nachzulesen. |
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FlyingDentist schrieb:Was macht Dich da denn jetzt so sicher ? Mein Fliegerarzt ist im normalen Leben Internist, der nimmt sich Zeit für "seine Piloten" und er hat mir einiges zu meiner gesundheitlichen Entwicklung erklärt und mir Ratschläge gegeben wie ich fit bleibe. Vielleicht betrachtest Du den Fliegerarztbesuch als notwendiges Übel und ziehst ihn irgendwie durch - bei mir läuft es jedenfalls anders und ich bin damit auch sehr zufrieden. Es geht aber nicht um meinen Umgang mit dem medical, sondern um die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer medizinischen Überprüfung - und diese unterstütze ich. Sollte ich jemals von der von Dir angedeuteten Möglichkeit, alle Privatpiloten via Medical willkürlich zu grounden, betroffen sein, werde ich mich aber gerne vertrauensvoll Deiner Unterstützung versichern. Insofern danke für das Angebot. ;-) Gruss GX |
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Hallo, gingen da nicht in der letzten Zeit nicht mindestens zwei Fälle von Zeitgenossen, die stark alkoholisiert geflogen sind, durch die Presse? Die veröffentlichten Promillezahlen deuteten auf Alkoholgewöhnung/-krankheit hin. Abgesehen davon, daß die Fehleinschätzung: "Ich fühl mich gesund, ich bin Herr der Lage" zur Alkoholkrankheit meines Wissens dazugehört. Beide Piloten verfügten soweit ich weiß über ein Medical. Sie waren also entweder in der Lage, dies vor dem Fliegerarzt zu verbergen (??) oder haben das Medical irgendwie anders bekommen (?????). Beides spricht nicht wirklich für unsere vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. gero |
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Sag´ich doch. Fast alle Privatpiloten bräuchten eigentlich kein Medical, denn sie sind charakterstark, selbstkritisch und verantwortungsbewusst.* Die wenigen Fragwürdigen aber werden nur höchst selten durch eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung aussortiert. Die haben nämlich fast nie ein somatisches Problem... Michael |
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@alle Ein reine Behauptung, die ich nicht näher belegen werde, mit Gültigkeit für die Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre. Wenn man mich nun als Spinner oder Troll benennt, bitte sehr, die richtigen Leute werden diese Zeilen lesen und in die Gesetzgebung einbringen. - Flugleiterzwang wird EU-weit für Plätze der allgemeinen Luftfahrt komplett aufgehoben; es bleibt den Plätzen überlassen, Flugleiter generell oder zu bestimmten Zeiten einzusetzen oder nicht. Werden Flugleiter von den Plätzen eingesetzt, sind deren Anordnungen bzw. Informationen zu beachten, wie bisher auch. Ob Flugleiter eingesetzt werden oder nicht, ist vom Piloten vor dem Flug in Erfahrung zu bringen; - es wird in Anlehnung an das französische Modell EU-weit für Ultraleichtflieger keinen Flugplatzzwang mehr geben; es bedarf lediglich der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Haftungsansprüche an den Grundstückseigentümer sind in jedem Falle ausgeschlossen; der Pilot landet vollständig auf eigenes Risiko und hat sich vor der Landung zu überzeugen, daß das beabsichtigte Landegebiet zur Landung taugt, wie heute ja auch; - die Pflicht für ein Tauglichkeitszeugnis für reine Privatpiloten entfällt innerhalb des obigen Zeitraumes vollständig; die 120kg-Klasse für UL ist hier nur ein Anfang; es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, sich ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Für die freiwillige Ausstellung ist weiterhin der Fliegerarzt zuständig; (Relevant für die Versicherung im Schadensfall; ein (Privat)pilot mit mehreren Gästen an Bord trägt den Schaden vollumfänglich alleine, wenn er zum Zeitpunkt kein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorweisen kann). - das Tauglichkeitszeugnis 1. Klasse wird vollumfänglich bestehen bleiben; |
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Trolle - bitte nicht füttern... |
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