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Statistik: 27729 Beiträge 2147 Themen
Dionys


38 Beiträge
vom 21.05.2010 um 18:53 Uhr
Danke!
Dann hoffe ich mal das bald wieder Flugwetter wird...
annakin


56 Beiträge
vom 21.05.2010 um 21:26 Uhr
Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
sukram


1534 Beiträge
vom 22.05.2010 um 08:01 Uhr
Super Frage! :) Michael?
Maik


308 Beiträge
vom 22.05.2010 um 11:16 Uhr
annakin schrieb:
Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
Hi Annakin,

dann kommt Absatz 3 zur Geltung:

(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.


Grüße
Maik
sukram


1534 Beiträge
vom 22.05.2010 um 11:53 Uhr
Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
FlyingDentist


1280 Beiträge
vom 22.05.2010 um 17:51 Uhr
... na bitte, mehr weiß ich auch nicht!!

Michael
annakin


56 Beiträge
vom 22.05.2010 um 18:09 Uhr
...stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.
Naja zumindest war dann meine Frage doch nicht ganz soooooooo dumm....
Hummingbird


40 Beiträge
vom 23.05.2010 um 08:26 Uhr
Mitgezählt werden auch die Zeiten während der Ausbildung....

§ 124 LuftPersV

Anrechnung von Flugzeiten in besonderen Fällen

Stand: 28. January 2009

 

Als Flugzeiten für den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte aus der Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer oder Luftschiffführer werden, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, voll angerechnet:


1. Flugzeit als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen Übungsflügen sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als Luftfahrzeugführer bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer,


2. Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen.


Herr-K


130 Beiträge
vom 23.05.2010 um 10:11 Uhr
sukram schrieb:
Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
Piloten, die eine normale UL-Ausbildung gemacht haben, haben durch den Prüfungsflug keine Probleme.

Anders sieht es möglicherweise bei Umschülern (z.B. vom PPL) aus. Die machen keinen Prüfungslflug. Die PPL-Flugstunden der letzten 24 Monaten werden beim SPL angerechnet. Eigentlich müssen die während der Umschulung oder gleich danach einen Übungsflug machen, damit sie ihre neue SPL-Lizenz überhaupt nutzen können, oder?

MfG
Helmut
DocX


3 Beiträge
vom 12.08.2010 um 15:59 Uhr
Hallo Leute,

ich hab′ auch ne Frage zum Thema:

Ich Schussel hab versehentlich die 24 Monate nach Lizenzausstellung ablaufen lassen. Dummer Fehler, das muss ich jetzt irgendwie auslöffeln...

Wisst Ihr, was zu tun ist? Flüge und Starts und Landungen habe ich genügende in den letzten 24 und 12 Monaten, Medical ist gültig.
Kann man das Problem irgendwie heilen oder muss ich jetzt nachschulen oder die Prüfung wiederholen o.ä.?
Bin ziemlich verzweifelt und frustriert ;-(

Viele Grüße und Danke im Voraus

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