Upgrade auf LAPL in Österreich erleichtert

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Ihr habt aber schlechte Erfahrungen mit kommerziellen Flugschulen. Hatte ich wohl wirklich Glück...! Auf der Hahnweide hatte ich vernünftige Preise und man hat sich an alle Zusagen zu 100% gehalten. Die 30 Stunden haben wir dann geschwind in den Sommerferien gemacht. 

    @FD  Natüprlich habe ich selbst beim RP angefragt und diese haben eine seltsame Mail des BMVI auf Lager die das ablehnt. Rechtlich ist das unhaltbar... aber ich wollte fliegen und nicht prozessieren! Trotzdem finde ich gut, dass man in Austria da besonnener vorgeht.

  • Sollte ich den LAPL machen, würde ich genauso vorgehen wie Chris das beschreibt. Ich hoffe sehr, dass die österreichische Vorgehensweise bald auch in Deutschland kopiert wird. Wenn nicht, nun Österreich ist ein schönes Ferienziel.

  • @ulrichx

    Wann war denn das? Habe mal irgendwann gelesen das die Anerkennung von UL Stunden ab Datum x nicht mehr gemacht wird. Habe mich vor einiger Zeit auch mal an eine Flugschule in meiner Nähe gewandt und dort hieß es schon am Telefon das nur Stunden auf EASA und ICAO Konformen Lizenzen anerkannt werden.  

  • @pv1909  Meine Anfrage an das RP mit der Ablehnung der Anrechnung von UL-Erfahrung war im Juli 2014. Die zugrundeliegende Information des BMVI war von März 2014.


    Nachfolgend auch die Begründung des BMVI.... die ist nach meiner Meinung so rechtlich nicht haltbar. Dabei geht es um den Artikel 4 der 216/2008 der meiner Meinung nach nichts mit den Anforderungen zum LAPL in 1178/2011 zu tun hat! Und bzgl. Behördenbashing nimmt sich die Behörde auch nicht aus.

    Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus. Somit kann eine Anrechnung auf die Teil-FCL Lizenzen leider weder auf die theoretischen Anforderungen noch auf die praktischen Anforderungen erfolgen. Insbesondere bei den Flugstunden ist das sicher ärgerlich, weil die modernen dreiachsgesteuerten Luftsportgeräte den EASA LSA fast bis aufs Haar gleichen, aber hier ist die Trennlinie durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gezogen.

    Bei den Luftsportgeräten hat sich die EASA bisher nicht bewegt und wird dies absehbar auch nicht tun. Somit lautet die Antwort auf ihre Frage leider, dass weder in der Theorie noch in der Praxis (auch nicht zum LAPL) eine Anrechnung erfolgen kann.

  • pv1909 schrieb:
    ort hieß es schon am Telefon das nur Stunden auf EASA und ICAO Konformen Lizenzen anerkannt werden.  
    Diese Auskunft ist definitiv falsch:

    "FCL.110.A LAPL(A) - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
    a) Bewerber um eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:
    (1) 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird;
    (2) 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einen Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.
     b) Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen der FCL.135.A
    a) auf Flugzeugen erfüllt haben.
    c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen. Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall
    (1) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
    (2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;
    (3) die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten."

    Ob und in welchem Umfang die Stundenerleichterung erfolgen kann, legt demnach ausschließlich die ATO fest. Bedauerlicherweise steht hier im Verordnungstext ein "kann", somit ist diese Erleichterung leider kein durchsetzbarer Rechtsanspruch,  weder in der Bundes- noch der Alpenrepublik.

    Wie aber die von pv1909 beispielhaft zitierte Auskunft erkennen lässt, scheint dazu seitens der Flugschulen keine sonderliche Bereitschaft zu herrschen.

    Michael


    @ulrichx
    Wenn hier mit dem Annex II argumentiert wird, wären ja auch keine PIC-Stunden auf historischen Luftfahrzeugen, Experimentalflugzeugen, Eigenbauten ohne gewerbliche Absicht und militärische Luftfahrzeugen anrechenbar. So müsste z.B. ein ehemaliger Transall-Pilot mit verfallener Lizenz 30 Stunden LAPL-Ausbildung fliegen. Einfach lachhaft!! Obendrein erfolgt ja die Burteilung der Fähigkeiten durch die ATO, die Ihrerseits nur prüfungsreife Flugschüler zur Prüfung vorschlagen darf!!
    Es hängt wie gesagt maßgeblich an der ATO. Wenn die nicht will, geht eben nix!

  • @FD Bzgl. deinem Einwand gebe ich dir völlig recht. Die Ablehnung ist völlig aus der Luft gegriffen und beim weiteren Nachdenken findet man genügend Gegenargumente...

    Ich kann jedoch für meinen Fall sicher sagen, dass sowohl mein Verein als auch die dann genutzte Flugschule gerne die Erleichterung genutzt hätten, dies aber vom RP (mit obiger Begründung aus der Feder eines Herrn beim BMVI) abgelehnt wurde. Im Südwesten gibt es aber auch keinen Mangel an Flugschülern.

  • Wer den PPL bei vorhandener UL Lizenz mit einem Urlaub verbinden möchte, kann einfach für 14 Tage in die USA fliegen. In Florida gibt es deutsche Flugschulen, die eine Umschulung von UL auf US-PPL in 7-10 Tagen intensivkurs anbieten. Die UL Stunden werden komplett anerkannt, sofern sie auf einem 3-achs UL geflogen wurden. Dann hat man schon mal den lebenslang gültigen US-PPL und kann damit in Deutschkand N-Registrierte Flugzeuge chartern. Wer dann den deutschen PPL haben möchte, muss in Deutschland zwar nochmal einen Teil der theoretischen Prüfung sowie einen Prüfungsflug ablegen, aber nicht mehr die 30 oder sogar 45 Stunden abfliegen. Ein weiterer Vorteil ist das man den richtigen PPl erhält und nicht den abgespeckten LAPL.

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Jahre.
  • Ich grabe das hier mal wieder aus, da mir immer noch nicht klar ist:

    Welche österreichische Flugschule erkennt denn nun die 15 Flugstunden an? Hat das inzwischen schon jemand ausprobiert oder nachgefragt?

    @mbastian

    Wie viele Flugstunden in den USA braucht man für den US-PPL mit vorhandener UL-Lizenz und welche Flugschule bietet das an?

  • Vor FCL-Zeiten galt ein UL nicht als "Flugzeug" in Ö, kann mir vorstellen dass sich lizenzrechtlich nicht viel geändert hat seither.

  • Auch für mich gerade hoch aktuell, da ich mein jetziges Bauprojekt doch nicht als 600kgUL zugelassen bekomme.

    laut sehr renomierter deutscher Flugschule -  Anrechnung UL-Stunden = 0

    Östereich schein da einen Schritt weiter....

    https://mfu.at/lapl.php

    In den USA billig von UL auf US-PPL scheint auch Geschichte zu sein...

    https://www.fliegen-usa.de/ausbildung/privatpilotenlizenz/anrechnung-ul-stunden/

    Außerdem kann man einen US-PPL erst mit 100 Flugstunden in einen EASA PPL umwandeln lassen und auch das ist nicht gratis. Ich hab mal was von ca. 2.500€ gelesen.

    Wer weiß was???

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