Language proficiency auf Deutsch?

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  • Hallo Leute!

    Nach einem kurzen Gespräch mit einem Freund habe ich gerade die Seite in Wikipedia über BZF gelesen.
    Dort steht diesen Paragraph:
    Obwohl die Sprechfunkzeugnisse in den Sprachen Deutsch oder/und Englisch ausgestellt werden, berechtigen sie alleine den Luftfahrzeugführer nicht zur Teilnahme am Flugfunk. Dieser muss zusätzlich entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch: Language Proficiency) nachweisen, sofern er nicht Muttersprachler ist. Andere Personen als der Luftfahrzeugführer benötigen den Sprachnachweis jedoch nicht, um Sprechfunkverkehr in der Sprache ihres Sprechfunkzeugnisses durchführen zu dürfen.

    Nun, ich habe BZF1 und mein Language Proficiency auf Englisch, somit kann ich Englisch funken in Deutschland und Ausland. Alles klar.
    Vorher hatte ich BZF2. Diese ist natürlich in BZF1 auch mitbehalten. Theoretisch sollte ich auch auf Deutsch funken dürfen. Das mache ich auch seit ′ne Weile, aber ich habe keine Language proficiency für Deutsch...
    Ich glaube, mein Deutsch ist inzwischen nicht so schlecht, ist aber weiterhin nicht meine Muttersprache...

    Soll das bedeuten, dass ich entweder nur Englisch funken darf oder ich die Prüfung für Deutsch auch noch machen muss?

    Danke für eure Meinungen!
    Luca
  • Luca,

    es entfällt nur wenn Deutsch deine Muttersprache ist. Aber ... wir sind hier in der BRD und Du fliegst ja UL. Du kannst also umherreisen und die Zitronenfalter ansprechen wann immer Du willst. Anders verhält es sich wenn Du das BZF ausüben möchtest. Das wäre z.B. einfliegen in die Kontrollzone, dann wäre das LP Voraussetzung . Hier sagt mein Rechtsverständnis leider: Keine Muttersprache = LP.
    Auch wenn ich es selber nicht glauben will, bist Du davon anscheinend betroffen. Vielleicht kann hier jemand Rechtssicher eine Aussage machen. Kann ja sein das ich falsch liege.... 

    LG
  • UL ist generell vom LP befreit.
    bb
    hei
  • ...ein deutsches LP ist mir nicht bekannt. Das LBA aber akzeptiert sogenannte Selbsterklärungen über die deutsche Muttersprache wenn Du hier Deine mehrjährige Schulzeit, Ausbildung, Studium etc. absolviert hast. Einfach mal dort anrufen und nachfragen. 

    Hast Du denn einen deutschen Pass? Denn ohne dürftest Du diesen Wisch in der Tat benötigen.

    Ohne diesen Wisch dürfte wohl zutreffend sein was bereits dsommerfeld vermutet. Der Einflug in Kontrollzonen ist Dir formal als Nicht-Muttersprachler in deutsch nicht erlaubt. 
  • Moin lucabert,


    lass′ Dich nicht beirren: erstens kannst Du in der CTR natürlich auf Englisch funken und zweitens brauchst Du, wenn Du eine LP in Englisch hast, keine andere LP, auch wenn das immer wieder behauptet wird. 

    Grüße 
  • Hallo Leute!

    Danke für eure Antworten...
    Also, deutscher Pass habe ich nicht, weil ich ihn nicht beantragt habe (ich bin kein Reisetyp), aber die deutsche Staatsbürgerschaft (und deutschen Personalausweis) habe ich schon seit April 2007 (und bin in Deutschland seit Dezember 2000).
    Für die Einbürgerung musste ich eigentlich eine Sprachprüfung bestehen, die sogar etwas komplexer war als die paar Hörtexte und Fragen bei der LP auf Englisch, denn ich musste auch schreiben und es war über allgemeine Themen und nicht nur über die Fliegerei...
    Natürlich habe ich sie bestanden (ansonsten hätte ich keine deutsche Staatsbürgerschaft).

    Aber Studium habe ich in Deutschland nicht gemacht... :(
    Gut, ich hoffe, keiner wird mir dann nach der deutschen LP fragen... Und wenn, dann werde ich wohl Englisch funken, bis ich jemand finde der zu einer angemessenen Preis mir prüfen will und die deutsche LP geben kann. :)

    Weiterhin will ich in CTR fliegen (Dresden, wenn nicht andere). Aber ab und zu funke ich schon auf Englisch, damit ich nicht aus der Übung komme...

    Grüße
    Luca
  • Mit deutschen Perso bzw Staatsbürgerschaft solltest Du formal keine Schwierigkeiten haben...
  • Hallo TeeJay

    was meinst du? Dass ich keine Schwierigkeit habe die deutsche LP zu bekommen oder dass keiner sie von mir verlangt?

    Grüße
    Luca
  • ...dass keiner diese überhaupt verlangen dürfte, wie gesagt von einer deutschen LP (und dann noch für deutsche Staatsbürger) hab ich noch nie was gehört...
  • Ganz verstehe ich dieses Problem nicht, bei uns ( in A) steht auch im UL-Schein welchen LP-Level man hat. Z.B. Deutsch als Muttersprache Level 6 oder je nach bestandenem LP-Test (für nicht Muttersprachler) ein niedrigerer, Englisch je nach bestandenem LP-Test z.B. Level 5. Daraus ergibt sich ganz klar, wenn man gesetzeskonform bleiben will, in welcher Sprache man funken darf. Ich denke nicht, dass nur die Staatsbürgerschaft automatisch für Level 6 reicht, das kann ich mir nicht vorstellen.

    LG Flugherb   

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