Passagierberechtigung Detailfrage...

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  • Hallo ihr!

    Bin fleißig geflogen und gerade bei der Passagierberechtigung.

    Frage dazu:
    Muss bei allen Flügen zu dieser Berechtigung ein Fluglehrer dabei sein oder nur bei den beiden 200km Flügen?
    Wäre toll, wenn sich dazu jemand auskennt...

    Hier, auf dem PDF Antrag der DAEC Webseite, steht bei Punkt 3:
    "3. Nachweis der 5 Überlandflüge (mind. 2 x 200 km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer) nach Scheinerhalt"
    Das bedeutet meiner Meinung nach, nur bei den 200km Flügen..oder liege ich da falsch??
    (hier der Link: http://www.daec.de/lsgb/downfiles/ausbildung/12Antrag-Passagier_1.pdf )
    Viele Grüße sendet Jo!
    (auf Ikarus C42)
  • Es ist so: 

    Fünf Überlandflüge insgesamt, davon zwei mit einer Distanz von min. 200 km, jeweils mit Zwischenlandung und in Begleitung eines Fluglehrers. Kannst also drei Flüge solo machen...
  • Danke Sukram für die schnelle Antwort & schönes Wochenende :o)
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Über eine Mindestzeit nach der Lizenz hab ich jetzt nichts gefunden!? Hatte neulich gehört, man müsste neben den Streckenflügen auch zunächst 10 Stunden geflogen sein, zusätzlich.
  • Moin,
    die 10 Stunden gelten meines Wissens nach für den neuen LAPL.
    Achim
  • Fliegeraas schrieb:
    Über eine Mindestzeit nach der Lizenz hab ich jetzt nichts gefunden!? Hatte neulich gehört, man müsste neben den Streckenflügen auch zunächst 10 Stunden geflogen sein, zusätzlich.
    Das stimmt nicht.
    Bei mir sind die 3 Solo Flüge sofort nach der Lizenz und die 2 Überlandflüge gleich nach der Einweisung auf der Vereins VL-3 gewesen.
    Auch gibts bei den 3 Solos keine Vorschriften was die Distanz  oder die Dauer betrifft. 
    Einer meiner Solos war von Bad Saulgau nach Mengen. Zwischen den beiden Plätzen liegen etwa 10km. 
    Start bis Landung waren da keine 10min.

    Hansi
  • Die Regel sind klar, 3 mal Distanzflug solo und 2 mal über mind. 100 km mit Fluglehrer. Die Reihenfolge ist egal, man kann auch zuerst die beiden 100-er mit Fluglehrer machen und danach die 3 Soloflüge. Die Distanz für die 3 Soloflüge ist nicht definiert allerdings einen 10km "Hopser" als Distanzflug zu bezeichnen finde ich die Angelegenheit  lächerlich zu machen. Klar kann man sich über den Sinn oder Unsinn wie die Sache geregelt streiten. Ich persönlich würde eine gewisse Anzahl  Solostunden als Voraussetzung für Passagierberechtigung begrüssen. 5 bis max. 10 Stunden sollten meiner Meinung nach reichen.
  • Ich meine die 3 Solos sollen/müssen über 50km gehen. Da empfiehlt sich ein Dreieck.
    bb
    hei
  • Aha, also ist diese mind. 10 Stunden Regelung nicht mehr aktuell. Und es sind jetzt Flüge mit Lehrer von 100 Km Distanz? Da war ich auch noch bei 200 Km.
  • waldopepper schrieb:
    Die Regel sind klar, 3 mal Distanzflug solo und 2 mal über mind. 100 km mit Fluglehrer.
    Ja, die Regeln sind klar und eindeutig. Nur, dass "Deine" Regeln falsch sind. Die beiden Flüge mit Fluglehrer müssen über JEWEILS mehr als 200 km inkl. Zwischenlandung gehen.

    Eine bestimmte Distanz für die drei anderen Überlandflüge gibt es nicht. Diese 50 km Verwirrung kommt aus dem amerikanischen Raum. Dort ist ein Überlandflug erst dann ein Überlandflug, wenn eine Distanz von mindestens 50 nautische Meilen zurückgelegt wurde. Das hat aber nichts bzw. nicht viel mit den nationalen Regeln zu tun. Ein Überlandflug beginnt in Deutschland ab dem Zeitpunkt, ab dem man den Verkehr in der Platzrunde am Startflugplatz nicht mehr einsehen kann.
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