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Hallo zusammen, leider konnte ich von der englischen Luftfahrtbehörde noch keine Aussage erhalten. Gibt es im Forum Erfahrungswerte, ob/wie eine Umschulung durchzuführen ist? Bekommt man das UL-Rating in die englische Lizenz eingetragen? (In England scheint eine gleichwertige Lizenz nicht zu existieren)...oder besteht die Möglichkeiten die UL-Lizenz als "extra" Beiblatt in Deutschland ausgestellt zu erhalten? Viele Grüße,Andi |
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Hallo, die UL-Fliegerei ist im jeweiligen nationalen Recht geregelt und kann daher nicht in eine internationale JAR-Lizenz eingetragen werden. Als JAR-FCL-PPL-Inhaber kann man aber in Deutschland die UL-Lizenz (SPL) durch eine einfach Umschulung erhalten. Diese Lizenz ist dann eine vollkommen eigenständige Lizenz, die mit dem JAR-FCL-PPL nichts mehr zu tun hat. MfG Helmut |
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truxxon schrieb: Als Inhaber eines JAR-FCL-Scheins sind alle SEP- bzw. TMG-Stunden auf die Flugzeit des SPL voll anrechenbar nur umgekehrt eben nicht. Michael |
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super, vielen Dank für eure Antworten! |
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