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triple-delta schrieb: Ganz abgesehen davon, dass sich die Entwürfe der EASA in vieler Hinsicht bisher meistens als "Muster ohne besonderen Wert" erwiesen haben, wären hierbei sowieso keine Flugzeiten auf ULs, gleich welcher Kategorie auch immer, anrechenbar. Michael |
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FlyingDentist schrieb:Warum? Wenn der LAPL Basis der "kleinste" Echoschein ist und Erfahrung als PIC angerechnet wird, dann bleibt ja nur Segelflug oder UL übrig. Da es nicht explizit ausgeschlossen wird, sollte es möglich sein.triple-delta schrieb: Aber warten wir ab, es wird ja irgend wann kommen, genau wie die neue GOZ :-) bb hei |
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Auf die neue GOZ (= Gebührenordnung für Zahnärzte - für Privatpatienten bzw. Nicht-Kassenleistungen) warten wir nun über 23 Jahre und haben sie immer noch nicht. Die darin gesetzlich festgeschriebenen Gebühren sollen tatsächlich um 6% erhöht werden! Wie hoch war allein die Gesamt-Inflationsrate in den letzten 23 Jahren? Was kostete z.B. der Liter Sprit vor 23 Jahren - etwa 6% (5,66%) weniger als heute??? Michael |
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Hatte ich den Ironie-Flag und das Smily vergessen - mea pulpa bb hei |
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triple-delta schrieb: Segelflug könnte sein, denn der ist, weil die Schnarchnasen vom DAeC, wie so oft mal wieder gepennt haben, unter den Machtbereich der EASA gefallen. Die UL-Administration bleibt aber (vorerst) in nationaler Verwaltung. "Nationale" Flugzeiten werden aber von der EASA nicht anerkannt werden. Für die Segelflieger ist das zumindest in dieser Hinsicht eine Verbesserung. Michael |
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