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Ich hab neulich was ganz tolles im Radio gehört: "Die Luftraumsperrung über Deutschland lockert sich auf. Airlines können nun mit einer Sondergenehmigung nach Sichtflugregeln fliegen, das bedeutet, dass sie ihre Instrumente nicht benutzen dürfen." Da waren wohl welche schlecht informiert hihi :P |
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Hallo - ich hatte mich vor einiger Zeit der Protestnote des DAeC (übertriebene Einschränkung des Luftverkehrs) angeschlossen und dem Bundesminister Ramsauer geschrieben - er hat mir geantwortet - besser: antworten lassen - aber immerhin ! Hier die Antwort - die leider keinen Hinweis auf Einmots oder gar ULS gibt - ich werde also nachhaken. Sehr geehrter Herr , Bundesminister Dr. Ramsauer dankt Ihnen für Ihre E-Mail ... Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Seit dem ersten Auftreten der Aschewolke am 15.04.2010 fand eine sehr dynamische Entwicklung aufgrund sich rasch ändernden Vorher-sagen über kontaminierte Lufträume statt. Erschwerend kam hinzu, dass es seitens der Industrie keine belastbaren technischen Grenzwerte gab, welche Aschekonzentration bzw. kumulierten Aschemengen für Luftfahrzeuge, Triebwerke und andere Systeme ohne Sicherheitseinbuße zulässig wären. Selbst Auswirkungen auf die Gesundheit von Luftfahrtpersonal konnten mangels verfügbarer Daten, insbesondere der Herstellerindustrie, nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund war das betreffende NOTAM sehr allgemein gefasst und ist über das zur Verhinderung von Gefahren erforderliche Maß möglicherweise hinausgegangen. Hierfür bitte ich angesichts der Notwendigkeit rascher unaufschiebbarer Entscheidungen um Verständnis. Neuesten Erkenntnissen zufolge wird es Einschränkungen aufgrund von Vulkanasche, gemäß den Vorgaben der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), nur für turbinengetriebene Luftfahrzeuge geben. Dies schließt Turboprops mit ein. Segelflugzeuge, Gleitschirme, Hängegleiter sowie Heißluftballons sind von diesen Einschränkungen in Zukunft ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag |
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- ich werde also nachhaken. Ich weiß die Staubwolke ist weg - aber ich hatte ja versprochen nachzuhaken - hier der Text meiner Nachricht an das Bundesverkehrsministerium vom 18.06.2010: Sehr geehrter Herr ......, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider findet sich darin kein Hinweis darüber, ob der Bundesminister für einmotorige Flugzeuge ebenfalls keine weiteren Einschränkungen in solchen Fällen plant. Im Wesentlichen geht es bei meiner Frage um Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Abflugmasse, die ...von Benzinmotoren mit 50 bis 100 PS angetrieben werden. Wenn Sie mir diesen Hinweis bitte nachreichen würden wäre ich Ihnen sehr dankbar. Wir verfolgen in einem Forum (ulForum.de) die Aktivitäten des zuständigen Ministeriums und auch auf europäischer Ebene sehr genau und fühlen uns leider häufig unbegründet benachteiligt. Vielen Dank und freundliche Grüsse GX Hier die heutige (28.07.2010) Antwort vom Bundesverkehrsministerium: Sehr geehrter Herr (GX), da die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) nur turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL oder Motorsegler wird es nach heutigem Stand für UL kein Verbot mehr geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Na also ! VG GX |
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Antwort vom Bundesverkehrsministerium:I break together. Man ist ja inzwischen einiges an Kompetenz in den Ministerien gewohnt. Aber das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht. Stand das tatsächlich so in der Antwort??? gero |
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Stand das tatsächlich so in der Antwort???wortwörtlich |
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gero schrieb:Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4Antwort vom Bundesverkehrsministerium:I break together. |
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cumulus schrieb:Hallo Cumulus,gero schrieb:Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4Antwort vom Bundesverkehrsministerium: ich mag Deinen Spaß an Rechtsverordnungen und Amtsblättern nur ungern schmälern. Aber die Auslegung, daß die EASA sich nur um turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge kümmert, geht aus dem genannten Dokument m.E. nicht hervor. Anderenfalls sollte man denen mal eine eMail schicken, damit sie die auf ihrer Webseite downloadbare Liste der Flugzeugtypen, die unter ihre Fittiche fallen, entsprechend korrigiert. Ich finde dort massenweise Cessnas, Mooneys und Zlins. Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig. Das ist gut so, aber das hab ich aber gar nicht in Abrede gestellt. gero |
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gero schrieb:
Michael PS: Wer´s nicht glaubt, fragt am besten unseren "Mit-Architekten" der EASA-Regel! |
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FlyingDentist schrieb:Hallo Michael,gero schrieb: stimmt! Das macht den Joke aus dem Ministerium nur noch unsinniger... gero |
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@gero:Bleib doch einfach sachlich, denn es geht nicht um “meinen Spaß an Rechtsverordnungen”. Ich hoffe nur, dass Du auch einen sinnvollen Respekt davor hast. Denn die haben Dir z.B. ermöglicht mit dem Hintern in die Luft zu kommen und wenn Du diese Regeln = Vereinbarungen beachtest, dann wird unser aller Leben nicht unnötig gefährdet. |
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