Fliegen mit Fluglehrer ohne Medical bei vorhandener Lizenz

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Nein Steffen, du irrst.

    Der Schein ist lt. § 45 tatsächlich nur in Verbindung mit dem Medical (mindestens LAPL-Medical) gültig, steht dort sehr eindeutig.

    Ohne Lizenz ist der Beitragsersteller aber Niemand, der die Flüge zur Ausübung der Rechte mit dem Fluglehrer machen darf.

    Und da er kein gemeldeter Schüler ist (und m.M.n auch nicht sein kann), entfallen die Erleichterungen während der Ausbildung.

    Also: Erst Medical, dann mit Lehrer fliegen.

    Er kann natürlich auch jetzt schon mit dem Lehrer fliegen, aber halt als Passagier und sich diese Flüge nicht auf die fehlenden Zeiten anrechnen.

    Grüße

    THomas

  • GTi schrieb:
    Der Schein ist lt. § 45 tatsächlich nur in Verbindung mit dem Medical (mindestens LAPL-Medical) gültig, steht dort sehr eindeutig.
    ja, dort kein Einwand
    GTi schrieb:

    Ohne Lizenz ist der Beitragsersteller aber Niemand, der die Flüge zur Ausübung der Rechte mit dem Fluglehrer machen darf.

    Das wurde mir anders erklärt und da das von Behördenseite war, halte ich mich daran.

    Die Lizenz ist zwar nicht gültig (oder nicht ausübungsberechtigt), aber die Zeiten gelten.

  • Steffen_E schrieb:
    Das wurde mir anders erklärt und da das von Behördenseite war, halte ich mich daran.
    Von welcher Behörde redest du denn? Was das eine "Flugbehörde"? In welchem Kontext wurde das diskutiert? Wenn es von Behördenseite so ist: Gibt's da was schriftliches? Wer ist der Ansprechpartner? Auf welche Rechtsprechung / § beruft man sich?

    Oder ist alles so geheim dass es schon wieder mysteriös wird?

  • Höhö...hab es ja gesagt, mindestens Grauzone...(obwohl meine Interpretation auch wäre, dass du das Medical brauchst)

    Was kannst tun?

    1) Einen Fluglehrer bzw. Prüfer finden, der mit dir fliegt (wohlwissend, dass du kein Medical hast) und den Flug bestätigt.

    Du wirst eh nix finden, das deinen Fall explizit beschreibt/ausklammert/genehmigt und Co....zumindest nicht so wie man es lesen möchte. Im dümmsten Falle hast du und der FI halt das Problem eines Präzidenzfalles

    2) Beim LBA nachfragen oder die Interpretation vom DULV/LSG Büro DAeC einholen

    LBA wird Texte zitieren...die Verbände kann ich nicht einschätzen

    3) Medical machen

    Wahrscheinlich der schnellste/einfache/korrekteste Weg....willst ja eh fliegen

    Diskussionen ob du von linkes oder rechts fliegst und Co sind am Ende ja nicht wirklich zielführend

    Siehst du denn ein konkretes Problem ein Medical zu bekommen?

  • Hallo,

    >
    > (obwohl meine Interpretation auch wäre, dass du das Medical brauchst)
    >

    Das ist nach Durchsicht der entsprechenden § aktuell auch meine Interpretation.


    >
    > Was kannst tun?
    > ...
    > 3) Medical machen
    >

    Das wäre wohl die sinnvollste Aktion in diesem Falle  ;-))


    BlueSky9

  • Moin,

    naja, das gute Wetter ist ja jetzt erstmal vorbei, da findet man bestimmt mal irgendwann ein Stünchen um einen Termin beim Mediziner zu machen und wenns Wetter wieder gut wird mit einem Prüfer zu fliegen.

  • flightcare89 schrieb:
    Von welcher Behörde redest du denn?
    Eine Landesluftfahrtbehörde natürlich.

    Wer sonst, wenn es um Lizenzfragen und ATO-Verfahren geht?

  • Steffen_E schrieb:
    Wer sonst, wenn es um Lizenzfragen und ATO-Verfahren geht?
    Na zum Beispiel die für Lizenzfragen und ATO-Verfahren, -ach ne bei UL heißt das ja Flugschulen- berechtigten Stellen.

    Klar kann die Landesluftfahrtbehörde zwar immer tätig werden, bei o.g. Fragen werden die aber sicher auf den DAEC/DULV verweisen...bzw. was das Medical betrifft auf das LBA

    Wer mehr wissen will:

    https://www.gesetze-im-internet.de/beauftrv/BJNR211100993.html

    Die Rechts- und Fachaufsicht über diese Luftsportverbände liegt beim LBA.  

  • Vielen Dank für die meist sinnvollen Antworten.

    Es ist in der Tat so, dass ich nicht versuche ohne Medical zu fliegen und es ging nur um den ersten Flug mit Fluglehrer am Wochenende. 

    Auch wenn ich noch ein paar Stunden mit Lehrer fliegen werde, mache ich diese Woche ein neues Medical und gut ist. 

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 9 Monate.
  • Ich hatte die Tage zufällig diesbezüglich mit einem FL gesprochen. Der sagte:

    bei dem 2-jährigen Überprüfungsflug muß der zu Überprüfende PIC sein, nicht der FL.
    Das geht aber nicht ohne Medical. Er darf den Flug dann nicht wie vorgeschrieben bestätigen.

    ...wenn man vorher nicht fragt wird vielleicht nicht jeder FL das medical sehen wollen. Aber das ist ja eine andere Sache.
    Und wenn man dann einen wohl fälschlicherweise bestätigten Überprüfungsflug hat und 1 Jahr später beim Landen versehentlich in eine Personengruppe fliegt, ist das wohl eine GANZ andere Sache, für den Piloten und den damaligen FL vermutlich auch. Weil man gar nicht fliegen durfte.

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