Tauglichkeitszeugnis nur noch 1 Jahr gültig

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo Gemeinde,

    ich war letzte Woche beim Fliegerarzt und habe mein Medical Klasse 2 für UL erneuert. Hier hat mit der liebe Onkel Doktor mitgeteilt, daß nach den neuesten Vorschriften das Medical nur noch 1 Jahr gültig ist. Ich bin noch einige Jahre von meinem 60sten Geburtstag entfernt, ich dachte, erst ab 60 muß man jedes Jahr hin. Hat jemand andere Erkenntnisse? 

    Was ist an dem Gerücht dran, daß für UL das Tauglichkeitszeugnis ganz wegfällt?

    Liebe Grüße

    erwiner
  • erwiner schrieb:
    Hallo Gemeinde,

    ich war letzte Woche beim Fliegerarzt und habe mein Medical Klasse 2 für UL erneuert. Hier hat mit der liebe Onkel Doktor mitgeteilt, daß nach den neuesten Vorschriften das Medical nur noch 1 Jahr gültig ist. Ich bin noch einige Jahre von meinem 60sten Geburtstag entfernt, ich dachte, erst ab 60 muß man jedes Jahr hin. Hat jemand andere Erkenntnisse? 

    Was ist an dem Gerücht dran, daß für UL das Tauglichkeitszeugnis ganz wegfällt?

    Liebe Grüße

    erwiner
    Seit letztem Jahr ab 50 nur noch 1 Jahr gültig. Ist richtig!

    Gruß Eric
  • Genau,
    hat mich auch getroffen.
    Rüdiger
  • Im Prinzip richtig - ABER :

    Ich war im Februar beim Fliegerarzt. Als 57 - jähriger bin ich davon ausgegangen, dass ich jährlich zur Untersuchung muss. Mein Fliegerarzt hat aber in dem Tauglichkeitszeugnis zwei Daten eingetragen, einmal für PPl ( ein jahr) und einmal für LAPL (zwei Jahre). Auf meine Frage , wann ich denn nun wiederkommen muss, hat er nur zurück gefragt, ob ich denn PPL fliege. Meine Antwort : ich fliege ausschließlich nur UL. Darauf hat er geantwortet, dass ich dann erst in zwei Jahren kommen müsse, denn es mache keinen Sinn, für UL die Einjahresfrist für PPL anzunehmen, wenn die Frist für die im Vergleich zum UL-Schein höherwertige Lizenz LAPL einen Zweijahreszeitraum vorsehe. Auf meine Bedenken hin hat er klar ausgesagt, dass er dies "auf seine Kappe" nehme, für UL gelte die Zweijahresfrist.

    Und nun ?

  • Frag doch mal beim DAeC oder DULV an. Die müssten m.W.n. darüber Auskunft geben können.
  • Habe beim DAEC gerade  angerufen 0531-23540-60. Ist man nur SPL Flieger, also kein Motorsegler oder was anders dann ist unter 60 Jahren 2 Jahre gültig. 
    Wie soll da  noch einer durchblicken. 
    Scheinbar wissen die Fliegerärzte auch nicht bescheid. 
  • "Habe beim DAEC gerade  angerufen 0531-23540-60. Ist man nur SPL Flieger, also kein Motorsegler oder was anders dann ist unter 60 Jahren 2 Jahre gültig". 

    Na also, hat mein Fliegerarzt doch Recht :-)

  • Die LuftPersV legt bisher fest, dass Luftsportgeräteführer ein Medical Klasse 2 gemäß JAR-FCL3 brauchen. Da JAR-FCL ab
    09.04.2013 Vergangenheit ist, werden die Vorschriften angepasst, was
    bisher noch nicht erfolgt ist. Da das Medical nach JAR-FCL jeddoch ein ICAO-konformes Medical war, der LAPL-Lappen jedoch nicht, habe ich arge Bedenken, warum hier auf einmal ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommen soll, obwohl LuftPersV und LuftVZO bisher nicht geändert wurden.

    Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich das besser schriftlich vom DAeC geben. ob sich im Falle des Falles der Mitarbeiter noch an ein Telefonat erinnern kann?

    Ich bin ziemlich sicher, dass die Anpassung der deutschen Luftfahrtgesetze im Laufen ist. Aus sehr berufenem Munde habe ich auch gehört, dass sich die Situation für uns UL'er eher verbessern soll. Aber bis es soweit ist, gilt Oben gesagtes.

    Grüsse
    Thomas
  • DiJoZi schrieb:

    "Habe beim DAEC gerade  angerufen 0531-23540-60. Ist man nur SPL Flieger, also kein Motorsegler oder was anders dann ist unter 60 Jahren 2 Jahre gültig". 

    Na also, hat mein Fliegerarzt doch Recht :-)

    Bin auch über 50 und habe mein (erst) Medical letzten Jahr gemacht mit Gültigkeitsdauer 2 Jahre...
  • Moin,


    Bin 62 Jahre alt und hatte vor kurzen die gleiche Frage:


    Sehr geehrte Dame,


    sehr geehrte Herren,


     


    auf der Bescheinigung meines am 06.02.2014 ausgestellten „Medical“ steht:


     


    Vorderseite: Luftfahrt-Bundesamt und European Union

     Klasse /Class 2
    Tauglichkeitszeugnis / Medical Certificate



    unter Punkt IX lese ich:

    Klasse 2 gültig bis 22.02.2015

    darunter  LAPL      22.02.2016.


     


     


    Meine Frage ist: Wann muss ich wieder  zum Fliegerarzt um meine SPL Lizenz zu behalten?


     


    Hier die sehr eindeutige Antwort:


    Hallo Herr XY,


    als UL-Lizenzinhaber ist Ihr TZ gültig:


    Klasse 2 gültig bis 22.02.2015


     


    Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig


     


    XY


    Luftsportgerätebüro


    Lizenzwesen


     


    Deutscher Aero Club e.V.


    Bundesgeschäftsstelle


    Hermann - Blenk - Str.28


    38108 Braunschweig


    Tel.: 0531-23540-63


    Fax: 0531-23540-66


     


    Alles klar?


     


    fk-sam


     


     


     


     

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