Sie möchten hier werben?
Kein Problem. Für weitere Infos bitte die Überschrift anklicken.

Autor Beitrag
Statistik: 11258 Beiträge 952 Themen
truxxon


300 Beiträge
vom 30.07.2010 um 07:37 Uhr
Ich hätte bei der Schilderung der Ausgangsfrage auch eher an den Standard Overhead joint gedacht, der ja überall dort beliebt ist, wo noch keine Regel-Verliebte sich mit Individual-Regeln austoben durften.

"Eines habe ich in den letzten 3 Monaten auf jeden Fall gelernt: wie auch bei Juristen gibts bei Flugvereinen am Platz auf 5 Fluglehrer mindestens 7 verschiedene Meinungen - und 3 von diesen 5 Leuten halten ihre Lehre dann auch für die einzig wahre und zulässige .. *seufz*"

Wow! Schon nach 3 Monaten? Welcome to Aviation! Dann bist Du reif für die nächste Lektion. Es gibt an jedem Platz (und in Foren) 2 Sorten "Piloten": Die einen Fliegen und die anderen erzählen wieder anderen, wie man zu fliegen hat. Du wirst auch bald erkennen, dass gesunder Menschenverstand dann weichen muss, wenn jemand eine Regel kennt, sie zu kennen glaubt oder einen Zusammenhang erkennen will, der zu einer Regel passen kann. Das ist wie früher beim Quartett. Nicht die Qualität ist entscheidend, nur die Höhe der Zahl. Es gibt in der Gruppe noch ganz narrische, die mit der möglichen Abwesenheit einer passenden Regel nicht klar kommen und dann zu einem Problem werden. Deswegen haben wir soviele Ärzte in der Fliegerei. Schon Zahnärzte reichen meistens aus, um einem das Leben zu erklären, wenn sie nicht gerade fernöstlichen Zahnersatzherstellern die Funktion des Deutschen Gesundheitssystems erklären.

Es geht immer irgendwie um das erklären, um Regeln und darum, dass eine Regel falsch, die andere richtig ist. Fliegen? Ja, auch. Wenn Zeit dafür ist. Würde man Regeldiskutieren auf die Pflichtstunden anrechnen können, würde auch das passieren.

Truxxon

Rüdiger


49 Beiträge
vom 30.07.2010 um 09:16 Uhr


Mal zum Thema Regeln:

Ich bin vor Jahren in Kenia (Segelflug) geflogen.

Die Startbahn war beidseitig eingezäunt Nach 2 Wochen dachte ich, schau an, es geht auch ohne hindernisfreien Winkel in Startrichtung. Bis dann ein Klappi starten wollte. Der Helfer hielt die Fläche zulange, er kam aus der Startrichtung, und natürlich  machte ein Zaunpfosten ein schönes Loch in seine Fläche.

Erkenntnis: Viele, nicht alle Regeln sind richtig.

 

BlueSky9


164 Beiträge
vom 30.07.2010 um 11:37 Uhr
Hi Andy,

> wie und wo ist die Mindestflughöhe beim Überflug eines unkontrollierten Flugplatzes geregelt?

Es ist vollkommen einfach!

es gibt nur 2 Möglichkeiten:

Ich will _landen_,
dann  sinke ich behutsam auf Platzrundenhöhe und fliege dann
in den Gegenanflug ein (oder was auch immer das Anflugblatt vorschlägt)

oder

Ich will _nicht landen_,
dann bin ich gerade auf einem Überlandflug und
dann habe ich mich als Pilot _erkennbar_ aus dem Platzrundenverkehr rauszuhalten!!!!!!
Da bedeutet: Ausreichend horizontalen Abstand halten oder _deutlich_
drüber über die Platzrunde - denn auf meinem (Überland) Flug habe ich
sowieso die 2000ft GND einzuhalten.

---------------------------------------------------

LuftVO:

§ 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln


3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von
mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus
Sicherheitsgründen ... eine größere Höhe einzuhalten ist.

§ 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung

(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, 4. sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten; ---------------------------------------------------

Wer bei einem Streckenflug einfach mal in nur 1000ft GND durch eine
fremde Platzrunde kesselt, egal ob über der Schwelle, der Mitte oder der Kneipe,
der sollte kein Fluglehrer sein!  :-)

BlueSky9


Hadraniel


7 Beiträge
vom 30.07.2010 um 21:19 Uhr

Hallo,

danke für die zahlreichen Beiträge. Der Lebhaftigkeit der Diskussion sowie den Beiträgen selbst entnehme ich, daß die Situation - "overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.

§ 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, 4. sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten; 

Ok. Die Maschine hat sich in den Verkehrsfluß eingefügt, erkennbar, nach Anmeldung, unter Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe. Mal gucken wie ich das jetzt dem Betreffenden vermittelt bekomme ...


@BlueSky9
Wer bei einem Streckenflug einfach mal in nur 1000ft GND durch eine fremde Platzrunde kesselt, egal ob über der Schwelle, der Mitte oder der Kneipe, der sollte kein Fluglehrer sein! :-)

Das ist sonnenklar, ist allerdings nicht geschehen und hat hier aber auch niemand behauptet, daß sowas erlaubt wäre  ;-)

Grüße aus der Voreifel,

Andy

(der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)

FlyingDentist


492 Beiträge
vom 30.07.2010 um 22:32 Uhr
Hadraniel schrieb:

(der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)

Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???

Michael

cumulus


371 Beiträge
vom 30.07.2010 um 22:58 Uhr
Hadraniel schrieb:

"overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.


Wo hasste das den her? Bisher dachte ich das Thema hier bezieht sich auf UL-Fliegeri in D-Land. Da ist das o.g. Verfahren aber auch nirgendwo veröffentlicht.Andere Länder, andere Sitten.....
Ich vermute mal, dass ein gemeinsames Treffen aller 5 Fluglehrer am Platz mit Dir ein wenig Ordnung bringen könnte in die vielen Begriffe der Fliegerei. Wenn Du trotz der Bedenken von FD noch dazu kommst.....
Hadraniel


7 Beiträge
vom 01.08.2010 um 00:44 Uhr
FlyingDentist schrieb:
Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???

Michael

gar nicht: Trudeln machen wir natürlich auf der guten alten ASK13 ;)
DeSa


69 Beiträge
vom 01.08.2010 um 09:10 Uhr

Mal was allgemeines dazu:

Egal was irgendwo an Mindesthöhe geregelt ist oder auch nicht. An unserem Nachbarplatz hat man eine Elektowinde mit Kunststoffseilen. Bei einer Schleppstrecke von weit über 1000 m,  ist die Ausklinkhöhe meistens um die 700 m. Bei richtigem Wind, geht es auch schon mal deutlich höher. 

Ich würde zu Betriebszeiten keinen Flugplatz mit Segelflugbetrieb ohne Rücksprachen mit START o. TOWER überfliegen. Auch 5000 ff über dem Platz kann was los sein. Z.B. ein angemeldetet Segelkunstflug o.ä.

Was spricht aus Sicherheitsgründen gegen einen "kleinen" Umweg

 

Gruß, DeSa

FlyingDentist


492 Beiträge
vom 01.08.2010 um 09:54 Uhr

Bei Mischbetrieb ist der aktive Windenschlepp in aller Regel durch eine gelbe Warnblinkleuchte am Rollhalt oder auf der Winde selbst angezeigt.

Segelkunstflug nur mir entsprechendem NOTAM.

@Hadraniel Wie schön!! Eine 13 habe ich schon lange nicht mehr fliegen gesehen :-(

Michael

Markus M.


9 Beiträge
vom 01.08.2010 um 11:12 Uhr

Das sieht dann so aus...


Sie möchten hier werben?
Kein Problem. Für weitere Infos bitte die Überschrift anklicken.


Jetzt einloggen

Neu hier?
Gleich kostenlos anmelden...
ulForum.de Statistik & User
zur Zeit sind 35 Besucher online
(10 Mitglieder und 25 Gäste)
janine132  Matze  vmaxpille  V2  air-space  Scoobydoo  wolli  Maverik  IngoM  easyreiner 
Die neusten User
haiundco (Heute um 18:12 Uhr)
BerndXXX (Heute um 18:00 Uhr)
walleye (Heute um 12:12 Uhr)
scotty24 (Heute um 11:49 Uhr)
Quarx40 (Heute um 11:29 Uhr)
langma6 (Heute um 09:00 Uhr)
Narcotic (Heute um 07:39 Uhr)
V2 (Heute um 00:12 Uhr)
Koalajoe (Gestern)
Sascha (Gestern)

alle Ultraleicht Piloten