Neue EU Regeln 25.08.2016

Forum - Luftrecht
  • Ja das stimmt allerdings Michael, nur hab ich mich dafür entschieden weil ich Distanzen über 800 km fliege, und das sehr sehr oft und meistens ins Ausland, da seh ich bei Topmeteo durchgängig ob ich Flugwetter habe oder nicht. GAFOR gehts bis zur Landesgrenze und wenn ich dann mal drei Länder auf einmal passiere, bin ich ein Tag beschäftigt mir das Wetter von überall zusammen zu suchen.

    Und trotzdem auch wenn das Topmeteo schreibt, ist das was im AIP steht nicht eindeutig, wäre es eindeutig würde da stehen für die Flugvorbereitung sind nur die Wetterinformation vom DWD erlaubt.

  • Und da nach DWD für den VFR-Flieger das GAFOR gemacht wurde um durch die Ampel unkompliziert und einfach zu erkennen wo geflogen werden kann und das seit Jahren schon kostenfrei zumindest in Textform zur Verfügung gestellt wird, hat sich für die meisten von uns diese Diskussion erübrigt. Flugwetter.de bietet halt noch mehr Details und die besseren Vorschaugrafiken, die ich selbst zwar gerne mal nutze um die Maschine passend zu buchen, am Tag des Fluges schaut mal ja das GAFOR an.

    Und da 90% von uns sowieso nur bei schönen Wetter fliegen, am Besten bei CAVOK, wird bei strahlendem Himmel keinem Kontrolleur einfallen das Wetterbriefing anzusehen und das in gedruckter Form erwarten, das wäre dem auch zu peinlich.

  • So mache ich es bei Fluegen nach Deutschland: Kurzer Besuch auf Flugwetter.de und Screenshot der Vorhersageseite mit Gafor. Damit ist das Thema "offizielles Wetter fuer den Fall einer Kontrolle" vollumfaenglich erledigt.

    Das Wetter fuer den Flug an sich hole ich an anderer Stelle.


    Chris

  • Hallo,

    Es wird immer viel geschrieben und wenig geklärt...

    Michael, findet sich in deiner aktuellen AIP Version unter GEN 3-27 folgender Satz
    (oder eine inhaltlich gleichbedeutende Aussage):

    Die Entscheidung, welche Beratungsverfahren genutzt werden und welche
    Flugwetterinformationen erforderlich sind, obliegt dem Luftfahrzeugführer.

    [ ]  Ja     [ ] Nein

    ?


    Danke!

    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Die Entscheidung, welche Beratungsverfahren genutzt werden und welche
    Flugwetterinformationen erforderlich sind, obliegt dem Luftfahrzeugführer.

    [X ]  Ja     [ ] Nein
    Nur steht der Satz nicht allein da und kann nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!
    In den Sätzen davor werden nämlich die zulässigen alternativen Beratungsverfahren, bei welchen die entsprechenden Flugwetterinformationen* ausgewählt werden können, klar definiert:

    "Die Flugwetterinformationen* können über die automatischen Systeme
    - Selfbriefingsystem pc_met
    - Internet (www.flugwetter.de)
    abgerufen, sowie von Luftfahrtberatungszentralen und Flugwetterwarten* persönlich telefonisch eingeholt werden.
    Die persönliche telefonische Flugwetterberatung*, sowie die Nutzung der automatischen Systeme erfüllen die Forderungen des § 3a LuftVO, wonach sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen* ausreichend zu unterrichten hat. Die Entscheidung, welche Beratungsverfahren genutzt werden und welche Flugwetterinformationen* für eine Flugaufgabe erforderlich sind, obliegt dem Luftfahrzeugführer."

    Der Pilot kann also zwischen den DWD-Angeboten pc-met (für Windows), flugwetter.de und der persönlichen Beratung beim Wettermann/frau wählen und entscheiden, welche Flugwetterinformationen er im Einzelnen zur Durchführung des geplanten Fluges benötigt.
    Andere Alternativen sieht die AIP als verbindliches Regelwerk nicht vor!

    Michael

    *)  Flugwettermeldungen, -informationen und -vorhersagen, persönliche telefonische Flugwetterberatungen für das deutsche Hoheitsgebiet gibt′s ausschließlich vom DWD. Auch betreibt nur der DWD die gesetzlich vorgeschriebenen Flugwetterwarten!

  • Aus meiner Sicht ist das zwar eine Aufzählung von Möglichkeiten aber wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass ausschliesslich diese Möglichkeiten genutzt werden dürfen, hätte er das auch entsprechend formuliert. Hat er aber nicht.

    Das wäre mal ′n schönes Thema für die Juristen unter uns.

    Gruß Lucky

    Verdammich, wie kriegst Du das hin dass Textpassagen auch FETTGEDRUCKT bleiben??? Stellt Euch einfach vor, dass das Wort "ausschliesslich" oben FETT gedruckt wäre. :-)

  • Hallo Michael,

    >
    > Die Entscheidung, welche Beratungsverfahren genutzt werden und welche
    > Flugwetterinformationen erforderlich sind, obliegt dem Luftfahrzeugführer.
    >
    > [X ]  Ja     [ ] Nein
    >

    Das doch schonmal sehr nett  :-)


    >
    > ...und kann nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!
    >

    Das ist natürlich Mumpitz.
    Eine solche, zumindest in meiner alt-AIP auch noch fett unterlegte,
    einzelne Textpassage besitzt eine in sich geschlossene Aussagekraft.
    Natürlich muss sie es über sich ergehen lassen, auch so
    augelegt zu werden.



    >
    > Die Flugwetterinformationen können über die automatischen Systeme
    > - Selfbriefingsystem pc_met
    > - Internet (www.flugwetter.de)
    >   abgerufen,sowie ... persönlich telefonisch eingeholt werden.
    >


    können, können, können - natürlich _können_ sie das  :-)



    Würde man es aber so auslegen, wie du es tust, dann müsste dort stehen:


    Die Flugwetterinformationen dürfen ausschließlich über die automatischen Systeme
    ...abgerufen, oder persönlich, telefonisch .... eingeholt werden.

    Das steht dort aber garnicht.



    Ich als Pilot entscheide letztenendes, was ich für Flugwetterinformationen
    einhole und welche Beratungsformen ich nutze.

    Und wenn ich mir vom kostenlosen...

    --------------------------------------------------

    6. Vorhersage der Sichtflugmöglichkeiten:

    von 06 bis 12 UTC

    71 C,C,O  72 O,C,O  73 O,C,C

    74/75 C,C,C  76 C,O,O

    81/82 C,C,C  83 C,D1,D1 ISOL TSRA

    84 C,C,D1  

    --------------------------------------------------
     
    ...mit dem Handy ein Screenshot abknipse und ansonsten ein
    umfangreiches Wetterbriefing mit www.meinpersönlicheswetterportal24.com
    einhole, dann ist das allemal mehr als ausreichend, wenn _ich_ als
    Pilot das so eintschieden habe.
     
    Ich persönlich habe einen DWD Zugang, nutze ihn auch sehr umfänglich
    (neben anderen Webangeboten)  und komme mit dem DWD Angebot
    sehr gut klar!
    Ich bin aber weit davon entfernt zu behaupten, dass das die "einzig legale Form"
    sein kann, in Deutschland VFR zu fliegen.
     
    (Denn das müsste im Umkerhschluss bedeuten, das jeder ausländische Pilot,
     der hier durch D fliegt, oder hier in D landet, dies quasi ordnungswidrig tut.
     Denn 99,99% dieser Piloten haben natürlich _kein_ DWD Web-Abo o.ä.  ;-))

     
    BlueSky9

  • @ BlueSky9

    Du hast natürlich Recht, mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

    Das heißt natürlich keineswegs, dass Du auch Recht bekommst :-)

    Gruß,

    Dietmar

  • "(Denn das müsste im Umkerhschluss bedeuten, das jeder ausländische Pilot, der hier durch D fliegt, oder hier in D landet, dies quasi ordnungswidrig tut. Denn 99,99% dieser Piloten haben natürlich _kein_ DWD Web-Abo o.ä. ;-))"

    Das Abo braucht es auch nicht fuer "offizielles" Wetter, es gibt Gafor und allgemeines Flugwetter gratis beim DWD. Nur wer es noch etwas genauer haben will, muss zahlen, entweder Abo oder telefonische Beratung.

    Ich mache es genau so wie Du beschreibst: Screenshot von der DWD-Seite, rest mit anderen Anbietern.

    Chris

  • BlueSky9 schrieb:
    Das ist natürlich Mumpitz.
    Eine solche, zumindest in meiner alt-AIP
    Besorg` Dir erst einmal eine aktuelle AIP. Dort ist mein Zitat ein geschlossener Absatz und somit sicherlich in Gänze zu sehen und (falls überhaupt nötig) zu interpretieren.
    BlueSky9 schrieb:
    Die Flugwetterinformationen können
    Dieses "können" bezieht sich natürlich auf die dann folgenden Alternativen des Wetterbriefings. Soviel Deutsch muss sein ...
    BlueSky9 schrieb:
    (Denn das müsste im Umkerhschluss bedeuten, das jeder ausländische Pilot,
     der hier durch D fliegt, oder hier in D landet, dies quasi ordnungswidrig tut.
     Denn 99,99% dieser Piloten haben natürlich _kein_ DWD Web-Abo o.ä.  ;-))
    Um es mit Deinen Worten zu sagen, das ist natürlich Mumpitz, denn der Ausländer kann ja jederzeit die kostepflichtige Nummer* der Wetterberatung wählen, die für ihn, in Ermangelung eines Online-Zugangs, dann alternativlos ist!

    Michael

    *)
    Luftfahrtberatungszentrale
    Alle    09001 0 77 22 0*
    Nord    09001 0 77 22 1*
    Ost    09001 0 77 22 2*
    West    09001 0 77 22 3*
    Mitte    09001 0 77 22 4*
    Süd    09001 0 77 22 5*

    * 1,24 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz möglicherweise abweichende Preise
    Für Anrufe aus dem Ausland
    N/NW-Europa    +49 18 05 25 01 23*
    W/SW-Europa    +49 18 05 25 01 24*
    E/NE-Europa    +49 18 05 25 01 25*
    S/SE-Europa    +49 18 05 25 01 26*

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