Flugfunkgerät und Bundesnetzagentur

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,


    ist es eigentlich tatsächlich notwendig, sein im UL fest eingebautes
    Funkgerät (in meinem Fall Filser ATR500) bei der Bundesnetzagentur
    registrieren zu lassen bzw. anzumelden?
    Ich meine, wundern würde es mich hierzulande nicht.
    Wenn ja, welchen Obolus hat man dann monatlich zu entrichten?
    Ist ein entsprechendes Dokument bei Flügen mitzuführen oder wurde
    schon mal jemand von Euch dahin gehend kontrolliert und hat daher
    Erfahrungswerte?


    Gruß


    flyjim

  • Moin,

    dein Filser ist aus behördlicher Sicht eine "Luftfunkstelle" und muss wegen TKG §55 eine Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur erhalten. Kostet einmalig so um die 80EUR, wenn ich mich recht erinnere. Es wird kontrolliert! Lies dazu mal die NfL II-024/04 - findet sich bestimmt irgendwo im Netz.

    Nachtrag: Das Anmeldeformular mit Hinweisen gibts hier.

    Viele Grüße
    ColaBear
  • Hallo!

    > dein Filser ist aus behördlicher Sicht eine "Luftfunkstelle"
    > und muss wegen TKG §55 eine Frequenzzuteilung von
    > der Bundesnetzagentur erhalten.

    leider korrekt!  :)))

    Das gilt ausserdem auch für Transponder, VOR-Empfänger und ELTs
    (Nutzung von Frequenzen für Flug*navigations*dienste)

    Armes Deutschland...

    BlueSky9
  • Alles klar + vielen Dank an Euch beide für die Info!

    Grüße
    flyjim
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 6 Jahre.
  • Ich hake mich hier mal ein. Wie sehen denn aktuell die Strafen aus, wenn man eine mobile Luftfunkstelle nicht zulässt? Also keine Frequenzzuteilung.

    Ganz speziell geht es hier um eine ICOM A6e (8,33khz) mitgeführt in einem Gleitschirm. Lizenz und Rufzeichen vorhanden. Nur anmelden kann ich sie nicht, da es ja derzeit nicht möglich ist, weil mit 8,33khz nicht zugelassen in D.

  • Einklinken nach 7 Jahren ... da hat es aber spät "klick" gemacht :-)

    Dein ICOM kann keine mobile Luftfunkstelle sein, da Du das gute Stück ja gar nicht in Betrieb nimmst - ist schließlich nicht zugelassen :-). Die Frage ist also eher: Wie hoch ist die Strafe für die Nutzung von nicht zugelassenem Funkgeräten auf Frequenzen des Flugfunks. Ich vermute: Gruselig :-)

    Da fällt mir gleich eine neue tolle Frage an die Experten ein ...

    Bye Thomas

  • Mein Prüfer hat mich darauf hingewiesen, das in dem Schein der Luftfunkstelle noch der Vorbesitzer stand.

    Er sagte, das bei einer Kontrolle so etwas reicht um den Flieger am Boden zu halten.

    Also umschreiben lassen, machte 150,-

    Rüdiger

  • Nun ist die diesjährige AERO vorbei und anscheinend gibt es immer noch kein zugelassenes Handfunkgerät im 8,33 kHz Raster.

    Oder habe ich da etwas übersehen ?

  • @jasci


    Ich komme gerade frisch von 2 Tagen Aero Friedrichshafen und habe auch kein Handfunkgerät gefunden; - leider!

    Christoph

  • Wegen der Ummeldung aber aufpassen. 25khz Geräte können nicht mehr angemeldet werden. Und zwar grundsätzlich nicht.

    Da ich ein Handfunkgerät ersetzen wollte habe ich vor einiger Zeit mal nachgefragt:
    ICOM hat keinen Bock die deutsche SonderlockenZulassung bei der Netzagentur zu machen da man ja bereits eine CE Zulassung hat die wohl im Rest der Welt reicht.
    Die Bundesnetzagentur möchte aber ihre bzw. eine gleichwertige Zulassung aus einem EASA-Land und wenn die Hersteller nicht wollen, dann sind die selber schuld!

    Blöde Sache!

    Hat jemand eine Ahnung ob es solche Zulassungen auch in Frankreich oder Italien gibt??  Reicht dort die CE Plakette???

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