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Statistik: 31918 Beiträge 2459 Themen
Herr-K


152 Beiträge
vom 17.12.2011 um 14:11 Uhr
http://www.daec.de/aktuell/2011/12/UL_Schein.php
http://www.daec.de/aktuell/downfile....oclub_01_2012_Vers_04.pdf
gironimo


44 Beiträge
vom 21.12.2011 um 15:45 Uhr

Hi bin mal auf die MTOW gespannt , kann mir nicht vorstellen das die 472,5 KG übernommen werden .So dumm sind die

 Östereicher  mit Sicherheit  nicht , und was dann kommt kann man sich ausmalen. Ich glaube die Faszi-preise  werden

ganz schön steigen.

Aeronautische Grüße  

vmaxpille


467 Beiträge
vom 21.12.2011 um 19:40 Uhr
Herr-K schrieb:
http://www.daec.de/aktuell/2011/12/UL_Schein.php
http://www.daec.de/aktuell/downfile....oclub_01_2012_Vers_04.pdf

...es bewegt sich was in österreich - prima.....

aber das foto ist vom anflug auf die 30 in vilshofen (edmv) :-)

gironimo


44 Beiträge
vom 21.12.2011 um 20:49 Uhr
Richtig, dort schult  auch  Tragschrauber AT.
maxmobil


489 Beiträge
vom 17.01.2012 um 17:01 Uhr
gironimo schrieb:

Hi bin mal auf die MTOW gespannt , kann mir nicht vorstellen das die 472,5 KG übernommen werden .So dumm sind die

 Östereicher  mit Sicherheit  nicht , und was dann kommt kann man sich ausmalen. Ich glaube die Faszi-preise  werden

ganz schön steigen.

Aeronautische Grüße  

Wieso sollte sich denn bei den 472,5kg etwas ändern?
triple-delta


242 Beiträge
vom 18.01.2012 um 09:56 Uhr
Hallo

Die 472,5kg sind ja eigentlich schon gegen EU-Recht, bei dem die nationale Zuständigkeit bei 450kg aufhört. Wie ich den Herrn vom DAEC verstanden habe, wollten die damals Gewichtszuschläge für Sicherheit, Avionik etc. haben. Die Behörden haben dann nur 5% für das Rettungssystem genehmigt. So sind die 22,5kg entstanden die wir heute mehr haben. Was sollte also eine nationale Behörde daran hindern, hier einen eigenen Weg zu gehen. Der Streß beginnt hinterher, wenn in bilateralen Verträgen geregelt werden muß, daß diese Flieger auch ins Ausland fliegen dürfen.
bb
hei
co


197 Beiträge
vom 18.01.2012 um 10:47 Uhr
triple-delta schrieb:
Hallo

Die 472,5kg sind ja eigentlich schon gegen EU-Recht, bei dem die nationale Zuständigkeit bei 450kg aufhört.
hei
In Annex II der Regulation EC N0 216/2008 steht eindeutig, dass die nationale Verantwortung bis 472,5 kg MTOW geht: "472,5kg for a land plane, two-seater equipped with an airframe mounted total recovery parachute system".
Im Rahmen erteilter Gastflugrechte erlauben die Staaten Einflüge mit UL max 472,5 kg, wenn diese in andereren Staaten zugelassen sind, auch wenn sie selber nur UL 450kg in ihrem Verantwortungsbereich registrieren lassen sollten. Es bedarf keiner weiteren bilateralen Vereinbarungen.  

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