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Statistik: 31918 Beiträge 2459 Themen
deckair


170 Beiträge
vom 13.09.2011 um 21:15 Uhr
Moin,

ich muss leider ein Monat zu Fuß gehen. Wurde geblitzt, jetzt bekomme ich einen Monat Fahrverbot und habe ganze 3 Punkte aufm Konto.

Wirkt sich das irgendwie auf meine SPL aus? Ich darf in der Zeit doch aber noch mit dem Ul meine Mobilität aufrecht erhalten oder? ;) Außerdem befinde ich mich in der Umschulung auf PPL-N. Hat es da irgendwelche Auswirkungen?

Danke und bitte erspart mir eure Belehrungen ;)

Lg Tobi 
Nord


5 Beiträge
vom 13.09.2011 um 21:46 Uhr
Moin,

ich habe gerade meine Ausbildung zur PPL-N begonnen. Mein Punktekonto zeigt 1 Punkt und das ist kein Problem. Lt. Fluglehrer wird es erst bei 8-10 Punkten Diskussionen geben. Eine klare Regelung mit definitiven Punkten gibt es wohl nicht.

Gruß

Nord
erits


53 Beiträge
vom 13.09.2011 um 22:32 Uhr
Ich bin da jetzt auch kein Experte aber das Fahrverbot bezieht sich auf Deinen Führerschein. Solange Du Deine Fluglizenz nicht abgeben musst darfst Du auch fliegen. Nur zu oft sollten keine Punkte dazukommen, bzw. keine gravierenden Auffälligkeiten zu sehen sein sonst kommt die PPL auch weg.
plex.web


38 Beiträge
vom 13.09.2011 um 23:06 Uhr
So sehe ich das auch. Selbst mit 5 Punkten kannst du zumindest bei Lufthansa noch Verkehrsflugzeugführer werden.. ;-) Einziges Manko könnte sein, wenn du deinen Auszug aus′m VZR für die PPL-N noch nicht hast..
QuaxC42


542 Beiträge
vom 14.09.2011 um 02:30 Uhr

HAllo Freunde,

sobald es um Punkte geht, sofort volles Rechtsprogramm. Nicht einschüchtern lassen. Zuvor Rechtschutzversicherung abschließen. In einer Woche kann man mittlerweile auch als  vorsichtiger Autofahrer locker 8 Punkte ansammeln. Die Kontrollen weden aus bekannten Gründen immer häufiger und sind oft auch auch unverhältnissmäßig. Positiver Effekt: wenn alle Klagen, geht an den Gerichten bald nichts mehr und die Fälle verjähren.  Ich konnte alle Prozesse gewinnen und bleibe Punktefrei. Es fährt sich bedeutend entspannter ohne Punkte. Grüße

Peter

rlippok


342 Beiträge
vom 14.09.2011 um 08:26 Uhr
QuaxC42 schrieb:

In einer Woche kann man mittlerweile auch als  vorsichtiger Autofahrer locker 8 Punkte ansammeln. Peter


...das musst Du mir mal erklären!

Rüdiger

Rüdiger


498 Beiträge
vom 14.09.2011 um 08:46 Uhr
Gar nicht drüber reden, fliegen!
Crash


41 Beiträge
vom 14.09.2011 um 08:53 Uhr
plex.web schrieb:
So sehe ich das auch. Selbst mit 5 Punkten kannst du zumindest bei Lufthansa noch Verkehrsflugzeugführer werden.. ;-) Einziges Manko könnte sein, wenn du deinen Auszug aus′m VZR für die PPL-N noch nicht hast..
Aber nicht, wenn Du die Punkte wegen einer Verkehrsgefärdung bekommen hast oder gar Nötigung oder einen Unfall mit Personenschaden den Du verursacht hast.
Pilot Quax


256 Beiträge
vom 14.09.2011 um 09:15 Uhr

Hallo deckair,

Du wirst ja jetzt hoffentlich nicht bei der Behörde nachfragen was nun mit Deiner SPL ist! Also so lange Du den Schein hast und er von keiner Behörde eingezogen oder zeitlich begrenzt für ungültig erklärt wurde, kannst Du m.M. nach auch fliegen. Ich denke das größere Problem wird sein, wie Du die nächsten 4 Wochen zum Flugplatz kommst! :-)

Bernd

gesperrter User

1104 Beiträge
vom 14.09.2011 um 10:09 Uhr
deckair schrieb:
Moin,

Wirkt sich das irgendwie auf meine SPL aus? Ich darf in der Zeit doch aber noch mit dem Ul meine Mobilität aufrecht erhalten oder? ;) Außerdem befinde ich mich in der Umschulung auf PPL-N. Hat es da irgendwelche Auswirkungen?

Lg Tobi 
BÜRGERRECHTS-MODUS ON

Wieso soll es welche haben? Datenschutz? Informationelle Selbstbestimmung? Kausalität? Dein Fahrverbot ist eine Sanktion für etwas und das hat primär nicht mit Fliegen oder einer Ausbildung zu tun. Vergessen, darauf achten, dass die Chauffeuse nett und hübsch ist. Fertig.

SOLLTE jemand das Thema auch nur erwähnen wollen, würde ich mir eher Gedanken machen, wie die Information zu ihm gelangt ist und dann wäre ich z.B. auf 180. In den Anfangszeiten der ZÜP gab es da ein paar Sachen, die extrem kurios waren und wo man sich fragt, wer es eigentlich bezahlt hat, dass 25 Jahre alte DATEN im Rahmen allgemeiner Ermittlungen digitalisiert wurden und für ZÜP thematisiert wurden und man sich NACH 25 Jahren erneut dafür rechtfertigen soll, was schon VOR 25 Jahren kein Thema war (Schadenersatz DURCH die Polizei nach einem rauen Einsatz an einer einsatzfremden Sache - kolateral damage). Gesetzlich hätten solche Daten nicht mal gespeichert werden dürfen, schon gar nicht im Zusammenhang mit Ermittlungen, schon ganz und gar nicht über den Zeitraum!

BÜRGERRECHTS-MODUS OFF

Den fehlerfreien Bürger gibt es nicht und das wissen auch die Behörden. Nur US-Medien tun so, als gäbe es Präsidentschafts-Kandidaten, die mit 16 nie einen Joint zwischen den Zähnen hatten.

Truxxon

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