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OsramBulb


152 Beiträge
vom 20.09.2008 um 13:56 Uhr

Hallo zusammen

Bin gerade am lernen und bin über folgendes zum Thema Luftrecht gestolpert:

- Fliegen mit aerodynamisch gesteuerten UL - auch bei gültiger Lizenz - darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate nachweisen kann. In den 12 Sunden müssen mindestens 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein (§ 45 LuftPersV). -

Was geht denn hier ab? Heisst das ich muss alle 24 Monate, eine Stunde mit einem Fluglehrer durch die Gegend fliegen? Solange ich die Lizenz verlängern möchte?

Gruss Steve

sukram



1695 Beiträge
vom 20.09.2008 um 14:02 Uhr
An dem Punkt bin ich auch schon einige Male ins Stocken geraten.
Ich würde jetzt einfach mal sagen, dass das stimmt.
OsramBulb


152 Beiträge
vom 20.09.2008 um 14:35 Uhr

Wenn das so ist, halte ich das jedoch hingegen meiner sonst eher weniger lockeren Einstellung zur Ausbildung und dem Flugrecht für reichlich übertrieben. Wenn ich meine Erfahrung nachweisen kann (Flugbuch / Flugleiter) sollte das doch reichen. Muss doch beim Autofahren auch nicht alle 2 Jahre mit dem Fahrlehrer wieder eine Runde fahren (obwohl das bei manchen Autofahrern nicht schlecht wäre).

Wie ist das bei den Fliegern der ECCO-Klasse? Die haben diese Vorschrift sicher nicht, oder?

Gruss Steve

Bananenbieger


1210 Beiträge
vom 20.09.2008 um 14:44 Uhr
Das ist auch so. Wurde mir jedenfalls von zwei Flugschulen unabhängig gesagt.

Mindestens 11 Stunden Alleinflug und 1 Stunde mit Fluglehrer (die zählt in den 12 Flugstunden mit) in den letzten 24 Monaten braucht man, um die Lizenz verlängern und nutzen zu können. Wohlgemerkt müssen in den letzten 24 Monaten vor jedem Flug diese Bedingungen gegeben sein und nicht nur zur Scheinverlängerung.

Allerdings sind die 6 Flugstunden, die man im Jahr zum Scheinerhalt braucht doch echt wenig, oder?

sukram



1695 Beiträge
vom 20.09.2008 um 14:51 Uhr
Bin mir auch nicht sicher wie es da ist. Fakt ist aber, dass die mindestens doppelt so viele Stunden fliegen müssen. Naja, dafür dürfen sie aber 6 Stunden nur als Copi daneben sitzen...

Sprich: 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten (allerdings nur 6 als PIC)

In den letzten 24 Monaten bzw. 12 Monaten (Klassenberecht. innerhalb JAR-FCL) vor Ablauf der Gültigkeit habe ich mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aero-dynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durchgeführt. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer, und mindestens zwölf Starts und Landungen auf einem Muster, für das eine Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein.

heißt es in den Formularen zur Verlängerung der Lizenz

@ Bananenbieger:
Klar sind 6 Stunden wenig. Ich habe in den letzten 5,5 Monaten 30 Stunden geflogen :) Naja, ich will ja auch auf die 150 Stunden Marke kommen, aber 6 Stunden sind äußerst wenig. Das würde ja heißen, dass ich nur alle 2 Monate für eine Stunde in der Luft bin... Da würde es mir vorher schon viel zu sehr in den Fingern jucken...
McFly


10 Beiträge
vom 21.09.2008 um 13:57 Uhr
Nein zur Verlängerung der Einmot-Klassenberechtigung beim PPL muß man nicht doppelt so lange fliegen wie bei der UL-Verlängerung. Die Stunden müssen lediglich in einem kürzen Zeitraum zusammen kommen. In den letzten 12 Monaten musst Du 12 Stunden geflogen sein. Wieviel Du in den 12 Monaten davor geflogen bist ist für die Verlängerung der Klassenberechtigung schlicht irrelevant.

Und Du kannst auch keine Stunden als Co-Pilot loggen. Dafür müsstest Du in Besitz einer gültigen Musterberechtigung für Flugzeuge mit zwei Piloten sein und auch tatsächlich in einem solchen Flugzeug geflogen sein. Nur weil Du in einer Cessna 172 ein Steuerhorn vor der Nase hast macht Dich das noch lange nicht zum Co-Piloten.

Die Geschichte mit den 6 Stunden als PIC ist so zu vertstehen, dass Du 6 Stunden als PIC in der Klasse die Du verlängern möchtest geflogen sein musst. Die restlichen 6 Stunden kannst Du als PIC in einer anderen Klasse fliegen. Nehmen wir mal an, ich hätte die Klassenberechtigungen SEP land (einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk) und TMG (Reisemotorsegler). Dann könnte ich 6 Stunden als PIC in der Klasse SEP land fliegen und 6 Stunden als PIC in TMG, müsste in beiden einen Checkflug mit Fluglehrer unternehmen und hätte dann beide Klassenberechtigungnen verlängert.

Anstelle der 12 Stunden und des Checkfluges kann man auch im Zeitraum von drei Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung eine Befähigungsprüfung ablegen. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie die aussieht.

Übrigens sind die Gültigkeitsdauer der Klassenbrechtigung und die Bedingungen zu ihrer Verlängerung von der jeweiligen Klassenberechtigung abhängig. Die obigen Angaben beziehen sich auf SEP land und TMG. Die Klassenberechtigung für Mehrmots ist beispielsweise nur ein Jahr gültig und hier muss zur Verlängerung zwingend eine Befähigungsprüfung abgelegt werden.
Bananenbieger


1210 Beiträge
vom 21.09.2008 um 14:51 Uhr
Das kommt doch immer auf die Betrachtungsweise an. Will man durchgehend fliegen, so sind 12 Stunden in 24 Monaten umgerechnet 6 Stunden pro Jahr. 12 Stunden in 12 Monaten sind 12 Stunden pro Jahr, also doppelt so lang, sofern man die Sache jährlich betrachtet.
McFly


10 Beiträge
vom 21.09.2008 um 15:25 Uhr
Die Aussage war aber, dass Echo-Piloten zum Erhalt ihrer Klassenberechtigung mindestens doppelt so viele Stunden fliegen müssen. Und diese Aussage ist falsch, das hat nichts mit der Betrachtungsweise zu tun.

Du könnstest beispielsweise 23 Monate gar nicht fliegen und dann im letzten Monat 12 Flugstunden (davon eine mit Fluglehrer) abfliegen um die Klassenberechtigung zu verlängern.

Ob Du einen Vercharterer findest, der Dir ein Flugzeug überlässt obwohl Du 23 Monate nicht mehr geflogen bist, steht auf einem anderen Blatt.

Ja, wenn Du regelmäßig fliegen möchtest, dann wären das 12 Stunden im Jahr (oder eine Stunde im Monat). Das habe ich aber auch nicht in Frage gestellt. Das ist können und nicht müsen.
Mowa


514 Beiträge
vom 21.09.2008 um 19:42 Uhr
Keine Ahnung, warum ihr nicht gerne mal mit nem Fluglehrer fliegt, ich jedenfalls hab tierischen Spaß mit diesen Könnern. Oder übt ihr alle wirklich auch brav ne Ziellandung mit abgestelltem Triebwerk allein?

Andererseits habe ich im Moment absolut keinen Bock auf Fliegen, aber das ist ein anderes Thema....

Grüße,
Da Mowa
Bananenbieger


1210 Beiträge
vom 21.09.2008 um 23:17 Uhr
Hin oder her, 12 Stunden in 24 Monaten sind trotzdem immer noch weniger als 12 Stunden in 12 Monaten.
Lizenz verlängern heißt für mich so viel wie "Lizenz verlängern, so dass ich die Lizenz auch nutzen kann". Klar, kann man in beiden Fällen am letzten Tag vor Scheinablauf noch 12 Stunden fliegen, um die Lizenz zu verlängern, aber das bringt einem nur die Verlängerung eines Papieres, dass keinen praktischen Nutzen mehr hat?

Mach doch bitte mal eine Tabelle und rechne mal nach, wann die Lizenz erhalten bleibt, so dass man sie auch nutzen kann. Dann kann man als UL-Pilot deutlich weniger fliegen als in der Echo-Klasse und trotzdem seine Lizenz behalten.

Jede andere Betrachtungsweise ist für Theoretiker und hat keinen praktischen Nutzen ;-)

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