Lizensgültigkeit?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Guten Tag liebe Piloten und Pilotinnen :),

    Es quält mich eine kleine Frage.


    Ich würde gerne wissen wie es in meinem Fall mit der Lizensgültigkeit aussieht. Das, was ich bei Google gefunden habe, war nicht wirklich aufschlussreich, bzw. sehr allgemein gehalten.


    Und zwar habe ich 2007 meinen Ultraleichflugschein erfolgreich absolviert. Dieser ist 2013 abgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt bin ich leider nicht mehr geflogen. Also auch keine 12h in 2 Jahren.


    Reicht es diese nachzuholen und von einem Prüfer ..geprüft zu werden?

    Ich danke schon mal für eure Antwort.

    Liebe Grüße,

    UL-Kücken

  • Hi UL-Kücken,

    bei abgelaufener Lizenz kannst Du beim DULV (keine Ahnung, wie das der DAeC handhabt) den Antrag auf Ausstellung des unbefristeten Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte UL (Dreiachser) einreichen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Antrag und verstehen sich von selbst. Dort steht auch explizit, welche Nachweise bei abgelaufener Lizenz erforderlich sind. Hierbei handelt es sich zum einen um

    • die Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnis (min. LAPL)

    UND 

    entweder um

    • mindestens 12 Stunden Flugzeit in den letzten 24 Monaten
    • ein Übungsflug mit Fluglehrer

    oder um 

    • eine bestandene Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer

    Du musst also die Kopie Deines gültigen Tauglichkeitszeugnisses einreichen und eine Befähigungsüberprüfung bestehen, die vom Umfang her mit einem Prüfungsflug vergleichbar ist. Danach den Antrag einreichen und Du bekommst die unbefristete Lizenz.

    Viel Erfolg und viel Spaß
    Markus

  • Aufgrund eines Demenzschubes meinerseits vor zwei Wochen genau so durchgeführt und erfolgreich exakt so eingereicht.

    Bye Thomas

  • Hallo Markus,

    mal eine bescheidene Frage... wie verhält es sich denn mit den "unbefristeten SPLs".

    Ich habe dann alle 2 Jahre die Ehre mit Dir das Cockpit zu teilen. Muss ich dann unseren Flug ggb. dem DULV schriftlich anzeigen oder reicht es, wenn Du in meinem Flugbuch unterschreibst?

    Happy landings

    Sebastian

  • Flusipilot schrieb:
    oder reicht es, wenn Du in meinem Flugbuch unterschreibst?
    das reicht aus!
  • ..Gott sei Dank habe ich Kontrollierende Frau ,die meine Termine im Auge Hat.

    Deshalb...nur der Flug mit Lehrer und alles Chici -Luky.....

  • Die 12h kannste auch mit Flugauftrag alleine abfliegen. Oder ne Kombination aus Flugauftrag und dann eine Befähigungsüberprüfung. Ein bisschen Übung mit Fluglehrer, dann etwas Training alleine mit Flugauftrag und dann ggf die Prüfung sind wahrscheinlich auch nicht die schlechteste Kombination, um wieder etwas in Übung zu kommen. :)

    Beste Grüße, Olli

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 6 Monate.
  • Etwas verspätet aber vielen Dank für eure Antworten. :) Dachte schon, ich müsste die ganze Ausbildung wiederholen! Habe jetzt auch eine gute Flugschule gefunden.


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