Fluglehrer Haftpflicht bei UL Ausbildung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Bei Erhalt meiner UL Lehrberechtigung habe ich damals auch extra eine Fluglehrer Haftpflicht abgeschlossen. Zwar sagt jede gewerbliche Flugschule oder Verein immer wieder, dass alles versichert sei (CSL+Sitzplatz) aber die Deckungssummen sind da gerade bei Personenschäden so minimal, daß im Fall der Fälle eine Existenzvernichtende Durchgriffshaftung auf den verantwortlichen PIC - also den Fluglehrer - kommen kann. In meinem Fluglehrer Bekanntenkreis nun habe ich rausgehört, dass ich da offensichtlich ziemlich alleine dastehe. 

    Aus der Sicht eines Flugschülers ist diese Thematik ebenfalls heikel. Wenn ich Flugschüler wäre, würde ich ja in keine Maschine einsteigen, wenn ich wüsste, dass im Falle eines Unfalls mit Folgeschäden oder Invalidität ich keinen Cent bekäme.

    Meine Frage: Wer ist auch Fluglehrer und hat Erfahrungswerte oder kennt einen Fall, wo eine solche Versicherung Schüler oder Lehrer geholfen hat? Was denkt Ihr generell zu diesem Thema?
  • Hallo TeeJay,

    > (CSL+Sitzplatz) aber die Deckungssummen sind da gerade bei Personenschäden so minimal,

    Das verstehe ich nicht so ganz...

    Gut - die Summen bei der "Sitzplatz-Unfall" Versicherung sind nicht sehr hoch.
    Dafür ist es aber auch eine Versicherung, die das Risiko "Unfall" erstmal
    vollkommen Schuld-Unabhägig deckt.

    Und bei der CSL sind die Deckungssummen i.A. irgendwo im
    Millionenbereich angesiedelt - Ok, die Deckung gilt für
    Sach- und Personenschäden in Kombination - aber solange
    Du nicht einen ganzen Strassenzug in Brand setzt mit Deinem
    Flieger, solange sollte der Betrag doch für einen Passagier
    (Schüler) ausreichen, oder?!?!

    BlueSky9
  • Nach Auskunft des DULV gilt der Flugschüler nicht als Passagier und die CSL zahlt nicht!
    Viele Grüße Claus
  • gilt der Flugschüler nicht als Passagier und die CSL zahlt nicht
    genauso wenig wie für ein Scheininhaber/Fluglehrer auf dem zweiten Sitz (90-Tage-Regel), aber das ist ein anderes Thema*.
    Aber in der Tat hilft hier nur die Sitzplatzversicherung und die spezielle Fluglehrerhaftplicht.
    Bei den meisten Flugschulen muss der Flugschüler ohnedies von vornherein auf unfallbedingte und andere Schadensersatzansprüche gegenüber der Flugschule und/oder dem Fluglehrer verzichten.
    Dieser Vertragsformel ist aber nur für (leichte) Fahrlässigkeit tragfähig. Für grobe Fahrlässigkeit oder gar bei Vorsatz haften Flugschule und Fluglehrer immer nach BGB und das heißt bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt.**

    Michael

    *) Damit macht sich der DULV und der DAeC natürlich komplett unglaubwürdig, wenn er zur Mitnahme eines Scheininhabers die Passagierberechtigung voraussetzt und gleichzeitig einem Flugschüler die Eigenschaft "Passagier" abspricht. Also darf man als Scheininhaber ohne Passagierberechtigung offensichtlich jeden Flugschüler mitnehmen???
    **) Hier wird z.B. das MTOW schnell zum Problem: Bei uns schaffen wir gerade eine CTSW an. Wohlwollendes Leergewicht (üppige Ausstattung incl. AP) 314 kg. Einziger FI zugegebene 95 kg. Kein Flugschüler bzw. Einzuweisender unter 75 kg - die meisten so um die 90 kg.
    Hier ist die Überschreitung der MTOW klarer Vorsatz, leichter kann man es einem gegnerischen Anwalt und dem befassten Richter kaum machen....
  • Nach Auskunft des DULV gilt der Flugschüler nicht als Passagier und die CSL zahlt nicht!
    Deswegen ist ein Flugschüler übrigens darüber hinaus auch dazu angeraten, für sich selbst eine Pilotenunfallversicherung abzuschließen. Diese gilt für Piloten, Flugschüler und Fluglehrer... Habe ich auch, weil meine allgemeine Unfallversicherung dieses Risiko nicht mit eingeschlossen hatte...

    Ein wichtiges Zitat zum Thema Fluglehrer-Haftpflicht:

    Die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer und/oder Einweiser. Die Haftpflichtversicherung des Halters für das der Ausbildung/Einweisung dienende Luftfahrzeug geht dieser Versicherung vor. (Quelle: luftfahrtversicherung24.de)
  • Aber in der Tat hilft hier nur die Sitzplatzversicherung und die spezielle Fluglehrerhaftplicht.
    Hallo Michael, aber genau diese Fluglehrerhaftpflicht scheinen zumindest einige mir bekannten UL FI nicht zu haben. Da stelle ich mir doch die berechtigte Frage, denke ich nicht normal oder die anderen? Ich habe diese vorsichtshalber gemacht und sehe es als zusätzliche Sicherheit an, habe aber dabei die stete Ungewissheit, ob sich die 250-300 EUR per Anno auch wirklich "lohnen"? 
    Bei den meisten Flugschulen muss der Flugschüler ohnedies von vornherein auf unfallbedingte und andere Schadensersatzansprüche gegenüber der Flugschule und/oder dem Fluglehrer verzichten.


    Meist nur immer gegenüber der Flugschule. Aber natürlich lässt sich das im Nachhinein auch anfechten, ob es vor Unterzeichnung auch klar kommuniziert und verstanden wurde oder ob so was überhaupt lauter ist und ob dieses nur für hauptamtliche Angestellte gilt oder auch für jene, die auf Rechnung oder Aushilfsbasis tätig sind und und und... ich wünsche keinem den Worst-Case, wenn jemand stirbt oder querschnittsgelähmt zurückbleibt und die Familienangehörigen anfangen zu klagen.

    Dieser Vertragsformel ist aber nur für (leichte) Fahrlässigkeit tragfähig. Für grobe Fahrlässigkeit oder gar bei Vorsatz haften Flugschule und Fluglehrer immer nach BGB und das heißt bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt.
    Wobei ich da gerne die Versicherung sehen will, die auch bei Vorsatz zahlt ;-)
  • Das verstehe ich nicht so ganz...

    Gut - die Summen bei der "Sitzplatz-Unfall" Versicherung sind nicht sehr hoch.
    Dafür ist es aber auch eine Versicherung, die das Risiko "Unfall" erstmal
    vollkommen Schuld-Unabhägig deckt.

    Und bei der CSL sind die Deckungssummen i.A. irgendwo im Millionenbereich angesiedelt - Ok, die Deckung gilt für Sach- und Personenschäden in Kombination - aber solange
    Du nicht einen ganzen Strassenzug in Brand setzt mit Deinem Flieger, solange sollte der Betrag doch für einen Passagier (Schüler) ausreichen, oder?!?!


    Hallo Bluesky,

    einige Hinweise hierzu: Die vorgeschriebene Sitzplatzunfall deckt nur 20.000 ab... das sind teilweise noch nicht einmal die Bergungskosten, wenn bei einem Unfall gleich Feuerwehr, Polizei, Rettungshubschrauber und Kampfmittelräumdienst wegen der Rakete anrückt.

    CSL zahlt nicht wie vorhin schon geschrieben, bleibt dann nur noch die Flugschule/verein oder der FI übrig. 

    So jetzt nehmen wir mal einen einfachen Unfall: Notlandung auf einem Acker, Flieger überschlägt sich, der Schüler hat mehrere komplizierte Rippenbrüche und liegt für ein halbes Jahr im Krankenhaus mit Verdienstausfall, zusätzliche Kosten für Reha/Wiedereingliederung etc. Da kommen schnell 5-6-stellige Summen zusammen. Wo holt sich ein Versicherung (egal welche) das Geld in voller Höhe oder zumindest anteilsmäßig aufgrund der Gefährdungshaftung wieder?

    Alles klar? 

    So und nimm eine unbedarften am Anfang der Fliegerei stehenden Flugschüler, der dieses gar nicht wissen kann. In den gemeinen Unfallversicherungen sind "aktive" Flugrisiken NICHT versichert.
     
  • Ich habe diese vorsichtshalber gemacht und sehe es als zusätzliche Sicherheit an, habe aber dabei die stete Ungewissheit, ob sich die 250-300 EUR per Anno auch wirklich "lohnen"?
    Ob sich das lohnt?
    Ich finde auf jeden Fall, denn eine Haftpflichtversicherung ist immer auch eine "Rechtsschutzversicherung", d.h. die Versicherung wird Dich vor ungerechtfertigten Forderungen aus gesundem Eigeninteresse versuchen zu bewahren.
    Es lohnt sich vielleicht nicht, wenn Du nur wenige Stunden im Jahr schulst, oder überwiegend Übungsflüge machst, obwohl auch dann natürlichder Superegau eintreten kann.
    Wenn Du allerdings mit Deiner FI-Tätigkeit nicht deutlich mehr als die Premiensumme ( € 250-300 ) einfliegst, solltest Du Dir überlegen, ob das in Gänze überhaupt Sinn macht.

    Gegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann man sich nicht versichern, bzw. die Versicherung wird bei einem Verdacht auf solches Handeln sehr wahrscheinlich einen Regress anstrengen.

    CSL zahlt nicht wie vorhin schon geschrieben
    Doch, doch die CLS zahlt für die Sach- und Personenschäden auf jeden Fall, allerdings für Personenschäden im Flieger nur, wenn es sich um Passagiere (s.o.)  handelt.


    Michael
  • Hallo,

    > Nach Auskunft des DULV gilt der Flugschüler nicht als Passagier und die CSL zahlt nicht!

    Uhhoouhh... Ok... das war mir neu!!

     (...ich bin ja zum Glück kein FI  ;-)))



    BlueSky9
  • Zum Thema Personenschäden. Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz besteht eine Unfallversicherungspflicht für alle in der Schweiz wohnhafte Personen. Durch diese Versicherung werden bei Flug(Sport)Unfällen entstandenen Kosten, Heilungskosten, Invalidität etc. gedeckt. Eine besondere Unfallversicherung muss nicht abgeschlossen werden da Ultraleichtfliegen nicht als Risikosport eingestuft wird.
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