Transponder Einbau

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo zusammen,
    ich habe mir einen Transponder A/C zugelegt. Typ King Bendix KT76.
    Ich habe auch einen neuen Stecker (ohne Kabel) dazu bekommen. Kann mir jemand die notwendigen Belegung zukommen lassen. (ohne Blind Encoder)

    Gruss Frank
  • Hallo,

    wenn du mir deine email-Adresse als private Nachricht schickst, schicke ich dir ein Dokument. Wahrscheinlich kannst du das auch im Internet finden:

    king_kt76a_kt78a_install[1].pdf

    Aber mal dumm gefragt, warum gibst du Geld aus für einen alten A/C-Transponder ?

    Grüsse,
    Matthias
  • Ca. 2k€ für einen Mode S ist mir zur Zeit zu teuer. Aber ich denke es ist gut wenn man besser gesehen wird. (z.B. auch Antikollision, FIS)
    Und so teuer sind die gebrauchten Transponder ja auch nicht.

  • Ok, wenn der Preis stimmt ...

    Was meinst du denn, für wieviel man einen älteren Transponder bekommt ?

    Matthias
  • Da der "Markt" mit diesen Dingern geradezu überschwemmt ist, sind € 100,- schon zuviel!!

    Michael
  • Jeder Mode C Transponder ist immer besser als kein Transponder. Ich fliege sowohl beruflich als auch UL und bin immer froh wenn ich andere Flieger auf dem TCAS sehen kann. FIS und den anderen Luftraumnutzern geht das genauso. Ich kann also gut verstehen, dass jemand, der sich keinen Mode S X-ponder leisten mag, sich eine alten, sehr günstigen Mode C einbaut.
  • Was denn nun? Ich dachte, alles was fliegt muss Mode S haben? Oder ist das bei UL′s - wo das freiwillig ist -
    nicht vorgeschrieben? Dürfen in DE denn Mode C Transponder überhaupt noch genutzt werden?
  • Seit dem 31.3.2008 wird für folgende VFR-Flüge ein Mode-S Transponder benötigt:

    • alle Flüge im Luftraum C oder D (nicht Kontrollzone) oder in der TMZ;

    • alle Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb 5.000 ft über NN oder oberhalb einer Höhe von 3.500 ft über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist;

    • alle Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum.
    Diese Verpflichtung besteht für alle D-registrierten Luftfahrzeuge.

    Ein deutsches Luftfahrzeug, das mit einem Mode-C-Transponder ausgerüstet ist, darf daher die o.g. Lufträume nicht befliegen. Luftrechtlich ist es so zu behandeln, als wenn es keinen Transponder hätte.

    Michael
  • Was FD schreibt ist natürlich (wie üblich) vollkommen richtig. Ich denke halt, dass viel ULer in der Praxis mit diesen Einschränkungen leben können. Wenn ja, ist der Mode C auf jeden Fall trotzdem ein Plus an Sicherheit.
  • pioneer200 schrieb:
    ... Wenn ja, ist der Mode C auf jeden Fall trotzdem ein Plus an Sicherheit ...
    ... auf jeden Fall! Zumal noch viele ausländische Luftfahrzeuge keinen Mode-S-Transponder haben, und trotzdem den Luftraum der Bundesrepublik so gut wie uneingeschränkt befliegen dürfen. Außerdem kostet ein Mode-C-Transponder so gut wie nix.
    Allerdings sollte man den Transponder auch in die Urkunde der Luftfunkstelle eintragen lassen.

    Michael
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