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Statistik: 31916 Beiträge 2459 Themen
fliegermann


229 Beiträge
vom 01.01.2012 um 23:35 Uhr
Weiß vielleicht jemand von euch wie die Rechtslage im folgenden Fall ist.

Im Ausland gibt es UL′s die 330km/h, in Deutschland werden sie dann wegen dem Rettungssystem auf z. B. 250km/h beschränkt. Das man wegen der Sicherheit nicht schneller fliegen sollte ist klar, aber technisch würde das Flugzeug ja 330km/h ohne Probleme schaffen. Darf man im Ausland legal schneller fliegen? Was passiert denn man schneller fliegt als zugelassen? Wird das überhaupt, z. B. von der Flugsicherung oder ähnlichem gemessen? Ich meine, im Himmel gibt es doch sicher keine Blitzer oder?
Hummingbird


66 Beiträge
vom 02.01.2012 um 08:00 Uhr
egal wie der Rechtslage ist, du darfst nur so schnell fliegen wie das Handbuch erlaubt! Nein, es wird nicht kontrolliert, aber wenn du ein Unfall baust, wird es der Versicherung sicherlich herausfinden (auch um nicht bezahlen zu müssen).

Carlson


585 Beiträge
vom 02.01.2012 um 11:40 Uhr
Was im Handbuch steht ist zweitrangig. Erstrangig ist die Zulassung zu sehen. Da steht eine VNE drin, die Maßgeblich für dein Flugzeug ist. Ist das UL schneller als es im Kennblatt steht, dann stimmt was mit deiner Grundeinstellung am Flieger nicht. Der Prop. muß so eingestellt sein, das die Maximalgeschw. laut Kennblatt nicht überschritten werden kann.
Mit Rückenwind kann man aber dennoch 330 km/h (Grund) erreichen, auch wenn die Vne nicht überschritten wird;-)

Nein, man wird in der Luft nicht geblitzt und nein, man sollte wirklich nicht jede Frage im Netz stellen.

Grüße

Carlson
NRW-Aviator


208 Beiträge
vom 02.01.2012 um 12:38 Uhr

Deaktivier dein Rettungsgerät und registrier den Flieger im Ausland.  Oder bau dir ein aderes RG ein, das bis 300 zugelassen ist. Dann kannst du immerhin schonmal 300 fliegen.

F22 Raptor


500 Beiträge
vom 02.01.2012 um 13:13 Uhr
Manche Fragen muß man auch wirklich einfach nicht stellen ;-)

Ganz davon ab fliegt mein Flieger im Ausland genauso schnell wie in DE ;-P
fliegermann


229 Beiträge
vom 02.01.2012 um 17:01 Uhr
Hilfreiche Antworten Leute Danke :-)

@NRW-Aviator: Man darf mit dem deutschen Schein eine tschechische UL in Deutschland halten?

@Raptor: Da Google die Antwort auf meine Frage nicht kannte dachte ich mir das wir da mal eine gute Antwortvorlage für seine Treffer-Liste liefern sollten ;-)

Achim


117 Beiträge
vom 02.01.2012 um 18:35 Uhr
Auch wenn ich kein Admin aus NRW bin: Man kann sogar ohne Schein ein tschechisches UL in Deutschland halten. War jetzt Spitzfindig, konnte ich mir aber nicht verkneifen.
Wenn Du das tschechische UL in Deutschland fliegen willst, dann sollte das tschechische UL eine deutsche Zulassung haben und Du einen in Deutschland ausgestellte UL Lizenz.
GrußAchim
hob


109 Beiträge
vom 02.01.2012 um 19:37 Uhr

Man kann aber einen Bremsschirm mitnehmen, z.B. ohne Umbau an der Schleppkupplung, falls vorhanden - kann mit demselben Handgriff ausgelöst werden. Der braucht nicht groß zu sein, um von 330 km/h in die Ränge der deutsch-zugelassenen RGs mit Entfaltungsstoßhemmern zu gelangen. Außerdem verhindert er Pendeln.

Noch ist das nicht verboten, wie es z.B. der Autopilot sehr schnell wurde. Wäre doch bei dem deutschen destruktiven Regelungswutpotential mal wieder eine willkommen-negative Geschäftsidee für Bürokraten. Dann wären die wieder beschäftigt, bevor sie Schlimmeres ausbrüten. Positiv kriegen sie ja nichts auf die Reihe - z.B. nach geschlagenen 2 Jahren die 120-kg-Klasse zu organisieren - wenn sie schon die freie Gestaltung nicht ertragen können, das dämliche Astronauten-Medical zu kippen oder die ZÜP aufs Korn zu nehmen, denn 9/11 ist schon 10 Jahre vorbei, ohne das von deutschen Piloten Kamikaze-Einlagen bekannt wurden.

Gruß hob 

co


197 Beiträge
vom 02.01.2012 um 20:10 Uhr
hob schrieb:....... oder die ZÜP aufs Korn zu nehmen......

Gruß hob 

Wenn man klugen Köpfen folgt, dann könnte man davon ausgehen, dass die neuen europäischen Regeln der Bundesrepublik die Basis für die ZÜP entzogen hat. An die EASA Lizenzen sind laut EU Beschluss keine zentralen Sicherheitsüberpüfungen geknüpft. 
NRW-Aviator


208 Beiträge
vom 03.01.2012 um 10:28 Uhr

@Fliegermann

du darfst kein tschechisches UL mit einen deutschen Schein fliegen. Entweder ein deutschjer Schein für ein deutsches UL oder ein tschechischer Schein für ein tschechisches UL. So ist jedenfalls die offizielle Aussage. Was Du daraus machst, ist deine Sache. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten :)



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